Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion

In diesem Forum geht es um die HD-Festplattenreceiver (DVR) Sagemcom RCI88 320 bzw. Sagemcom RCI88 1000, Samsung SMT-C7200 und Humax HDR-4000C bzw. Humax HDR-4100C, die Vodafone Kabel Deutschland in ihren "Vodafone TV"-Produkten (ehemals TV Komfort bzw. Kabel Komfort) liefert.
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Aufnahmen auf externe Datenträger kopieren
Mit dem Sagemcom RCI88 und Samsung SMT-C7200 (sowie fast allen von Vodafone Kabel Deutschland zertifizierten Receivern) können keine Aufnahmen auf externe Datenträger verlustfrei kopiert/gesichert werden. Der Receiver eignet sich daher nicht für Archivierungen von Aufnahmen.
Wer Aufnahmen langfristig behalten (d.h. auch auf anderen Datenträgern sichern) möchte, sollte zu einem anderen (ggf. nicht zertifizierten) Receiver greifen.
negotio
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion

Beitrag von negotio »

Peter65 hat geschrieben: ...
Den Satz haste verschwiegen, der drückt genau das aus um was es eigentlich geht, bei der "Strafprämie".
Es geht darum das sich KD in dem Fall ein neues Gerät kümmern muß, sprich KD muß das nicht zurückgegeben Gerät ersetzen, unabhängig vom eventuellen Zustandes eines nicht erhaltenen Mietgerätes.
250€ sind doch um einiges weniger als der von KD angegebene Verkaufspreis für ein Gerät von 399€, das wäre also laut Wikipedia dann der Wiederbeschaffungswert.

Aber da es hier nicht um beschädigte Geräte geht, sondern um dem Eigentümer nicht zurückgegebene Geräte geht, ist der Sachverhalt doch etwas anderes.
Okay...
Die Sache ist also insgesamt nicht ganz einfach wie ich mir das gedacht habe :confused: . Was ich aus der bisherigen Diskussion für mich als sicher ableitet würde ist, daß wenn für ein nicht zurückgegebenes Gerät EUR250 bezahlt wurden, dieses anschließend mir gehört. Dies würde ich daraus ableiteten, da KD mit den EUR250 eine Wiederbeschaffung vornimmt bzw. vornehmen kann. Damit sollten also gegenseitige Ansprüche abgegolten sein. Dafür würde sprechen, daß die Zahlung i.d.R. am Ende eines Vertrages steht und damit nach Vertragsende kein weiters Vertragsverhältnis steht. Wäre es anders könnte ich das Leihgerät verspätet nach sagen wir 10 Jahten doch zurückgeben und von KD meine Pauschale von EUR250 zurückverlangen. Aber ich denke, daß klar ist, daß das Gerät in 10 Jahren eben keinen praktischen Wert mehr hat. Von daher ist das Gerät mit der Zahlung von EUR250 auch in der Buchhaltung abgeschlossen.
Ich denke es macht keinen Unterschied, ob ein Gerät als irreparabler Totalschaden zurückgegeben wird oder eben nicht zurückgegeben wird. In beiden Fälle muß das Gerät ersetzt, also wiederbeschafft werden.

Der Knackpunkt ist also, wie du gut ausgeführt hast der "Wiederbeschaffungswert". Der entspricht also nicht dem Neuwert von EUR399, wenn man davon ausgehen würde, daß KD die Geräte zum Einkaufspreis von EUR399 anbietet, sondern liegt irgendwo darunter. Fraglich ist also was würde eine Wiederbeschaffung eines x Jahre alten Gerätes kosten. Denn Anspruch besteht auf Wiederherstellung vorherigen Zustands („Status quo ante“). Deswegen ist eine Veranschlagung des Neupreise auch nicht zulässig.

Insgesamt müßte man so belegen, daß die Wiederbeschaffung eines fünf Jahre alten Gerätes weniger als EUR250 kostet. Und das ist zumindest nicht trivial

Es bleibt für mich also die Frage, ob ich ein Recht darauf habe eine "Ersatzbeschaffung" vorzunehmen oder ob dieses Recht alleine bei KD liegt. Das wäre also mein Strohalm.

Naja mal sehen, was die Schlichtungsstelle bezüglich ihrer Zuständigkeit sagt. Dort sind zumindest Juristen am Werk ;)

Vielen Dank. Ich denke hier kann man noch etwas lernen :streber:
Peter65
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion

Beitrag von Peter65 »

negotio hat geschrieben: Die Sache ist also insgesamt nicht ganz einfach wie ich mir das gedacht habe :confused: . Was ich aus der bisherigen Diskussion für mich als sicher ableitet würde ist, daß wenn für ein nicht zurückgegebenes Gerät EUR250 bezahlt wurden, dieses anschließend mir gehört.
Wo steht geschrieben das eine Mietsache, welche nicht zurück geschickt wurde, nach Bezahlung des Wiederbeschaffungswertes einem selbst gehört?
Mietgerät bleibt Mietgerät!
negotio hat geschrieben: Dies würde ich daraus ableiteten, da KD mit den EUR250 eine Wiederbeschaffung vornimmt bzw. vornehmen kann. Damit sollten also gegenseitige Ansprüche abgegolten sein. Dafür würde sprechen, daß die Zahlung i.d.R. am Ende eines Vertrages steht und damit nach Vertragsende kein weiters Vertragsverhältnis steht.
Soweit wohl richtig.
negotio hat geschrieben: Wäre es anders könnte ich das Leihgerät verspätet nach sagen wir 10 Jahten doch zurückgeben und von KD meine Pauschale von EUR250 zurückverlangen. Aber ich denke, daß klar ist, daß das Gerät in 10 Jahren eben keinen praktischen Wert mehr hat. Von daher ist das Gerät mit der Zahlung von EUR250 auch in der Buchhaltung abgeschlossen.
Praktischer Wert, wenn das Gerät nach 10 Jahren immer noch so funktioniert wie von Anfang an, hat es einen wenn auch noch unbestimmten praktischen Wert.
Ob man nach 10 Jahren noch die bezahlte Summe zurück bekommt, das steht auf einem ganz anderen Blatt.
Zumal ja dafür bereits Ersatz beschafft sein dürfte.
negotio hat geschrieben: Ich denke es macht keinen Unterschied, ob ein Gerät als irreparabler Totalschaden zurückgegeben wird oder eben nicht zurückgegeben wird. In beiden Fälle muß das Gerät ersetzt, also wiederbeschafft werden.
Doch, das macht den Unterschied, man hat das Gerät zurück gegeben, wenn auch defekt, was letztendlich nur den zu zahlenden (Straf)Beitrag mindern kann!
negotio hat geschrieben: Der Knackpunkt ist also, wie du gut ausgeführt hast der "Wiederbeschaffungswert". Der entspricht also nicht dem Neuwert von EUR399, wenn man davon ausgehen würde, daß KD die Geräte zum Einkaufspreis von EUR399 anbietet, sondern liegt irgendwo darunter. Fraglich ist also was würde eine Wiederbeschaffung eines x Jahre alten Gerätes kosten. Denn Anspruch besteht auf Wiederherstellung vorherigen Zustands („Status quo ante“). Deswegen ist eine Veranschlagung des Neupreise auch nicht zulässig.
Insgesamt müßte man so belegen, daß die Wiederbeschaffung eines fünf Jahre alten Gerätes weniger als EUR250 kostet. Und das ist zumindest nicht trivial
Fakt für mich ist, KD wird sich kein egal wie altes Gerät als Wiederbeschaffung holen, sondern ein Neues! Ich würde das auch nicht anders machen.
In der Bucht (als Beispiel, der Hersteller wird ja kein gebrauchtes Gerät zu Verfügung stellen wollen bzw. können) ein gebrauchtes Gerät kaufen das dann aufarbeiten und dann mit eben jener Seriennummer einem anderen Kunden zu vermieten, ich denk mal das wird so nicht funktionieren, weil ja die Seriennummer immer noch an den anderen Kunden gebunden ist.
Ein nicht zurückgeschicktes Gerät, solange wie das nicht da ist dürfte das Gerät mit dem Kunden in Verbindung zu bringen sein welcher das Gerät zuletzt erhalten hat.
Es dürfte also wenig helfen sich ersatzweise ein altersmäßig vergleichbares Gerät zu besorgen, es dürfte ja auf wen auch immer registriert worden sein.

Wenn du schon mal beklaut worden bist, dann weißt du das du normalerweise maximal den Wiederbeschaffungswert eines Gerätes bekommst, den Rest zu einem Neugerät mußt du aus deiner Tasche begleichen.
Ich habs erfahren dürfen.
negotio hat geschrieben: Es bleibt für mich also die Frage, ob ich ein Recht darauf habe eine "Ersatzbeschaffung" vorzunehmen oder ob dieses Recht alleine bei KD liegt. Das wäre also mein Strohalm.
Das mußt du mit KD/VF aushandeln, da kann dir dieses Forum nicht helfen.

Begreif endlich, hier kommst du nicht weiter.
Nicht das wir nicht wollen, aber die AGB setzen Grenzen die auch wir nicht überschreiten wollen und auch nicht können.

mfg peter
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VU+ Duo 4K mit DVB-C FBC Tuner (G09 mit HD Premium und HD Premium Plus), DVB-T2 Dual HD Tuner mit freenet.tv
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion

Beitrag von berlin69er »

Und nochmal: es handelt sich um eine Strafzahlung, nicht um den Preis für ein Ersatzgerät.
Und nein: damit geht das Eigentum nicht auf dich über. Theoretisch könnte KDG die eBay Geräte sogar ersatzlos zurück fordern. Genauso, wenn du ein bei eBay erstandenes, offensichtlich aus einem Mietvertrag stammendes Gerät, statt Deinem an KDG zurück schickst.
Praktisch ist das ganze mit der Strafzahlung für KDG erledigt. Anders sieht es aus, wenn du das Original Gerät doch noch einschickst. Dann würde man dir den Betrag wieder erstatten, was auch ein Indiz dafür ist, dass dir das Gerät eben nicht gehört. Ob das allerdings noch nach einem Jahr möglich ist, wage ich zu bezweifeln...
Und ich bleibe dabei: hier fehlen einige Puzzleteile der Geschichte...
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion

Beitrag von Peter65 »

berlin69er hat geschrieben:Und nochmal: es handelt sich um eine Strafzahlung, nicht um den Preis für ein Ersatzgerät.
Offiziell wird das als "Digitaler HD-Video-Recorder Ersatzpauschale" benannt. Egal ob das Gerät defekt, verloren oder nicht zurück geschickt worden ist.
Was darauf hindeutet, es wird (kann?) dafür ein neues Gerät beschafft werden.
Das das im Endeffekt auch ne Strafe dafür ist, das das Gerät wie in diesem Fall nicht zurück geschickt werden kann, liegt ja auf der Hand.
Mit Anschluß des Vertrages akzeptiert man ja die AGB wie die gültige Preisliste.
Die 250€ stehen seit dem es die Teile gibt so drin, ist also keine Ausrede.
berlin69er hat geschrieben: Und nein: damit geht das Eigentum nicht auf dich über. Theoretisch könnte KDG die eBay Geräte sogar ersatzlos zurück fordern. Genauso, wenn du ein bei eBay erstandenes, offensichtlich aus einem Mietvertrag stammendes Gerät, statt Deinem an KDG zurück schickst.
Eigentum bleibt Eigentum, es sein den der Eigentümer verzichtet offiziell auf sein Eigentum, was wohl aber eher nicht zu erwarten ist.
Wenn jemand ein irgendwo erworbenes Gerät als seines zum Vertrag gehörenden Gerätes zurückschickt, braucht KD da wohl nicht zurückzufordern, es ist ja in dem Fall schon da. Aber wie schon geschrieben ergeben sich daraus andere Probleme, so das das wirklich nicht ratsam ist.
Der Schaden für KD wird dadurch auch nicht wesentlich geringer, es fehlt ja immer noch das dem betreffenden Kunden zugeordnete Gerät!
berlin69er hat geschrieben: Praktisch ist das ganze mit der Strafzahlung für KDG erledigt. Anders sieht es aus, wenn du das Original Gerät doch noch einschickst. Dann würde man dir den Betrag wieder erstatten, was auch ein Indiz dafür ist, dass dir das Gerät eben nicht gehört. Ob das allerdings noch nach einem Jahr möglich ist, wage ich zu bezweifeln...
Ich würde auch meinen, mit der Zahlung der Ersatzpauschale hat sich das erledigt.
Ob KD dann später wenn man das Gerät doch noch zurückschickt, was zurück zahlt, ich meine das dürfte ne Frage des Zeitraumes sein in dem man das Gerät zurück gibt.
berlin69er hat geschrieben: Und ich bleibe dabei: hier fehlen einige Puzzleteile der Geschichte...
Ja stimmt irgendwie schon, was ist mit der Smartcard? Auch die kostet ja bei nicht zurück schicken an KD, 35€.
Dazu kommt, wenn der Vertrag gekündigt wurde laufen irgendwann die Freischaltungen aus, dann wird's duster.
Kein EPG mehr, Select Video auch nicht mehr, das Gerät wäre dann nur noch ein umständlich zu bedienender 4 Tuner Recorder welcher nur unverschlüsselte Sender darstellen kann.
Macht nicht wirklich Sinn.
Es wäre wirklich billiger den zurückzuschicken und sich einen irgendwo her zu besorgen und den dann zu nutzen.

Egal, die Ersatzpauschale wird wohl laut dem TE fällig werden, da wird wohl auch kein Hilferuf an die Schlichtungsstelle helfen, Verträge sind Verträge welche einzuhalten sind.
Von beiden Seiten!

mfg peter
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mizeca

Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion

Beitrag von mizeca »

Moin,

zur Pauschalzahlung kann ich auch etwas beitragen 8)

Vor Jahren hatte ich, aufgrund eines Umzuges den Reciever (schlappe 5 Jahre alt) zurücksenden müssen. Hab ich gemacht, als Paket mit Versicherung per Post versendet.

Knappe 6 Wochen später, das Vertragsverhältnis bestand nicht mehr, alle Rechnungen waren bezahlt.
Auf meinen Kontoauszügen entdeckte ich eine Abbuchung von 250€ von Kabel Deutschland. Die Einzugsermächtigung war bereits erloschen!

Nach einer irren Odysse mit Versandnachweis senden und Gesprächen mit Beschwerdeabteilung, irgendwelchen "Vorgesetzten" blieb mir leider nix übrig als einen Anwalt einzuschalten.
Nach dem ersten Schreiben vom Anwalt plötzlich ein Anruf von Einem der scheinbar was zu sagen hatte. Ich musste mir zunächst erstmal den Vorwurf gefallen lassen, warum ich mich nicht aktiv gemeldet habe.
Ich haben dem jungen Mann, mit der Faust in der Tasche, erklärt was ich bereits Alles unternommen habe, ich habe eine Adresse abgefragt und ihm den Schriftverkehr und alle meine Aktennotizen zukommen lassen.
15 Minuten später ein Rückruf, von einer Dame nach rund 3 Minuten Entschuldigung waren wir einer Klärung recht nahe.
Die 250€ sollten mir unverzüglich zurücküberwiesen werden und damit wäre die Sache aus der Welt.
Das fand ich nicht so lustig, denn nach knapp 10 Wochen die ich auf die Rückerstattung gewartet habe wollte ich natürlich eine Entschädigung und die Anwaltskosten wollte ich natürlich auch erstattet haben. Da meinte sie doch das könnte mit den Smartcards verrechnet werden, die ich nicht zurückgesandt habe.

Glaubt mir, da fällt ruhig bleiben echt schwer.

Ich habe sie drauf hingewiesen, das diese nicht im Paket waren, sondern extra per Einschreiben mit Rückantwort, die stelle ich natürlich gerne zur Verfügung, versandt worden sind.
Ruhe auf der anderen Seite und nach ein wenig Hin und Her haben wir uns auf eine Zahlung von 150€ geeinigt, die auch unverzüglich auf meinem Konto landeten.

Was will ich Euch damit sagen? - Die nehmen die Sache mit den Strafpauschalen sehr Ernst (vermutlich finanzieren sie damit die Weihnachtsfeier der Mitarbeiter :wink: ).

Solltest Du selbstverschuldet nicht zahlen wollen, rechne mit einer entsprechenden Reaktion.

Gruß
Ralf

PS: Ich bin zur Zeit übrigens ein sehr zufriedener Kunde mit Internet und Phone 200V und HD Vielfalt mit einem 1 TB Humax Reciever.