Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

In diesem Forum geht es um die HD-Festplattenreceiver (DVR) Sagemcom RCI88 320 bzw. Sagemcom RCI88 1000, Samsung SMT-C7200 und Humax HDR-4000C bzw. Humax HDR-4100C, die Vodafone Kabel Deutschland in ihren "Vodafone TV"-Produkten (ehemals TV Komfort bzw. Kabel Komfort) liefert.
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Aufnahmen auf externe Datenträger kopieren
Mit dem Sagemcom RCI88 und Samsung SMT-C7200 (sowie fast allen von Vodafone Kabel Deutschland zertifizierten Receivern) können keine Aufnahmen auf externe Datenträger verlustfrei kopiert/gesichert werden. Der Receiver eignet sich daher nicht für Archivierungen von Aufnahmen.
Wer Aufnahmen langfristig behalten (d.h. auch auf anderen Datenträgern sichern) möchte, sollte zu einem anderen (ggf. nicht zertifizierten) Receiver greifen.
Lutze

Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von Lutze »

reneromann hat geschrieben:Es bleiben hier erhebliche Zweifel, ob:
a) das Ursprungsgerät "sauber" erworben wurde (also ein Kaufgerät war) -oder- ob das Ursprungsgerät selbst schon ein nicht zurückgegebenes Mietgerät war.
b) ob der "Tausch" überhaupt ein Tausch war -oder- ob hier vielmehr VFKDG dem Kunden "kostenlos" ein Leihgerät als Ersatz für das defekte Ursprungsgerät gestellt hat und das defekte Ursprungsgerät nach ElektroG fachgerecht entsorgt hat.
Diesen erheblichen Zweifel hat Vodafone aber zerstreut wenn da kein Hinweis seitens Vodafone erfolgt wenn sie wieder in den Besitz des Gerätes gelangt sind.
Dieser Umstand hätte geklärt werden müssen bevor da ein Ersatzgerät gestellt wird.
Das kann Vodafone ja nicht erst einfallen wenn der Vertrag endet. Die Vorgehensweise finde ich zumindest nicht korrekt.
Allerdings kennen wir hier ja nur eine Seite und Vodafone würde den Vorgang eventuell ganz anders schildern.

Ich würde das Ding jetzt einfach mal abschreiben nach 8 Jahren und wenn es den wieder einer sein soll gibt es den ja für 50€ bei ebay. Allerdings braucht er den ja nun nicht mehr da Umstieg auf Sat.
kabel_fan
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von kabel_fan »

Ich denke mal, hier fehlen noch einige Angaben und seltsam ist es allemal.
Aber unterstellen wir mal, der TE hat tatsächlich Eigentum erworben, weil er gutgläubig war.
Nun schickt er also sein Eigentum an VF, weil von dort vermutet wird, die Empfangsprobleme seien auf einen Defekt des Gerätes zurückzuführen. Anscheinend war das auch so, denn von weiteren Problemen ist nichts zu lesen.
Meine ganz persönliche Lösung: Wenn das Ursprungsgerät gutgläubig erworben wurde, hätte es VF nicht behalten dürfen. Ob jetzt noch ein Herausgabeanspruch durchgesetzt werden kann, ist schon wieder eine andere Frage.
Das Tauschgerät jedenfalls fordert VF vollkommen zu Recht zurück.

Eigentlich kein Fall für dieses forum, da es ja um lauter zivilrechtliche Fragen geht. Da gibt es andere Foren dafür.
Peter65
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von Peter65 »

karlson66 hat geschrieben:Ich gehe doch mal davon aus wenn der ehemalige Mieter das Gerät nach Vertragsende nicht zurück gegeben hat, sich Vodafone/KD die Gebühr von 250€ von ihm zurück geholt hat, welche fällig werden wenn eine Gerät nciht zurück gegeben wird. Wenn ich nun das Gerät zurück geben soll hat Vodafone vermutlich die 250€ und das Gerät erhalten.
Die 250€ vermutlich, ob der die gezahlt hat bzw. das KD jemals in Rechnung gestellt hat, unbekannt.
Wenn du das Gerät zurückschickst, hast du wohl deine vertraglichen Bedingungen erfüllt, die 250€ dürften dem Verkäufer mehr weh tun als dir das Gerät zurückzuschicken.
karlson66 hat geschrieben: Es ist ja nicht verboten sich einen Festplattenreciever anderweitig als von Vodafone/KD zu kaufen, es war nirgendwo vorgeschrieben sich das Gerät von KD zu mieten oder zu kaufen. Oder wie seht Ihr das? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich denk mal doch, sieh dir mal die AGB an!

mfg peter
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von Strotti »

Etwas Ähnliches ist mir mit Sky passiert: Ich hatte jahrelang einen gekauften Humax PDR iCord HD (Sat-Gerät) genutzt, mich aber irgendwann entschieden, doch zum Sky Festplattenreceiver zu greifen, da nur mit ihm Sachen wie Box-Sets laufen. Da sich Sky schon vorher bezüglich der Anerkennung meines Receivers als zugelassenem Gerät sehr zickig gezeigt hatte, hatte ich mehrfach nachgefragt, ob mein Gerät denn auch korrekt als mein gekauftes Gerät eingetragen sei. Mündlich wurde mir versichert, dass alles korrekt sei, auf E-Mails gab es keine Antwort. Und es kam, wie es kommen musste: Einige Wochen, nachdem ich den neuen Receiver von Sky bekommen hatte, wurde mein Gerät "zurückgefordert". Ein Anruf bei Sky verlief extrem unerfreulich, da die Dame mit unverhohlen vorwarf, das Gerät unterschlagen zu wollen, was mich denn doch zu lautstarker Reaktion veranlasste. Allerdings musste die Dame einräumen, dass sie überhaupt keine Unterlagen bzw. Angaben im System hatte, wann mir Sky (bzw. Premiere, war ja schon ein paar Jahre her) dieses Gerät zur Verfügung gestellt hatte. Schließlich gestand sie mir gnädig zu, das Gerät ausnahmsweise behalten zu dürfen (wobei es sich im Prinzip um acht Jahre alten, ohne Sky nicht wirklich sinnvoll nutzbaren Elektroschrott handelte).
Anscheinend werden die Datenbanken bei diesen Firmen nicht so ordentlich gepflegt, dass solche Fälle wie die des Thread-Erstellers rechtzeitig, nämlich bei der Einbuchung des "illegalen" Geräts ins System, auffallen. Und das, obwohl ja immer so ein Tamtam wegen der Seriennummern gemacht wurde (war ja früher auch hier im Forum ein permanentes Drama bei KDG). Das Problem beim Thread-Ersteller ist dann noch, dass Verträge bekanntlich nicht der Schriftform bedürfen, sondern im Falle des Mietgeräts auch schon durch Annahme und Nutung des Geräts geschlossen sein dürften. Trotzdem bleibt natürlich der Vodafone-Fehler, dass sie die Seriennummern anscheinend nicht so verwalten, dass nicht zurückgegebene Geräte gleich bei der nächsten Einbuchung auffallen (oder dass sie das schlicht ignorieren).

Strotti, der übrigens seit Ende Mai kein Sky mehr hat
reneromann
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von reneromann »

Lutze hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:Es bleiben hier erhebliche Zweifel, ob:
a) das Ursprungsgerät "sauber" erworben wurde (also ein Kaufgerät war) -oder- ob das Ursprungsgerät selbst schon ein nicht zurückgegebenes Mietgerät war.
b) ob der "Tausch" überhaupt ein Tausch war -oder- ob hier vielmehr VFKDG dem Kunden "kostenlos" ein Leihgerät als Ersatz für das defekte Ursprungsgerät gestellt hat und das defekte Ursprungsgerät nach ElektroG fachgerecht entsorgt hat.
Diesen erheblichen Zweifel hat Vodafone aber zerstreut wenn da kein Hinweis seitens Vodafone erfolgt wenn sie wieder in den Besitz des Gerätes gelangt sind.
Dieser Umstand hätte geklärt werden müssen bevor da ein Ersatzgerät gestellt wird.
Das kann Vodafone ja nicht erst einfallen wenn der Vertrag endet. Die Vorgehensweise finde ich zumindest nicht korrekt.
Allerdings kennen wir hier ja nur eine Seite und Vodafone würde den Vorgang eventuell ganz anders schildern.
Warum sollte die Vorgehensweise nicht korrekt sein...
Für VF ist das "alte" Gerät (anscheinend) schon immer ein Leihgerät gewesen, daher auch der "problemlose" kostenlose Austausch auch lange nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bei einem Kaufgerät.
Und worauf sollte VF denn hinweisen, wenn sie -ihrer Meinung nach- ein Leihgerät gegen ein Leihgerät austauschen? Sollten sie dich wieder darauf hinweisen, dass das neue Gerät ein Leihgerät ist?
Ich würde das Ding jetzt einfach mal abschreiben nach 8 Jahren und wenn es den wieder einer sein soll gibt es den ja für 50€ bei ebay. Allerdings braucht er den ja nun nicht mehr da Umstieg auf Sat.
Richtig...
Zumal man mit dem Teil eh nicht mehr viel anfangen kann, wenn man auf Sat umsteigt -und- ein Verkauf des Gerätes dürfte, solange der Käufer nicht über die (möglicherweise) unklaren Eigentumsverhältnisse informiert ist, eher noch Probleme mit sich bringen.
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von DerSarde »

reneromann hat geschrieben:Für VF ist das "alte" Gerät (anscheinend) schon immer ein Leihgerät gewesen, daher auch der "problemlose" kostenlose Austausch auch lange nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bei einem Kaufgerät.
In die Kundendaten wurde damals aber auch nicht geschaut, wenn ich so darüber nachdenke... Weil der TE doch bestimmt seine Kundennummer nennen musste, und wenn er nicht gerade die vom Verkäufer des Geräts gewusst hat, wäre aufgefallen, dass in dem Datensatz gar kein HD-DVR drinsteht...

Übrigens muss man bei Anrufen im Kundenservice seit einiger Zeit nicht mehr nur die Kundennummer angeben, sondern sich darüber hinaus noch mit Nennung des Vertragsinhabers (Vor- und Nachname) verifizieren... :wink:
Sprich nachdem man die Kundennummer genannt hat, fragen sie einen nicht sowas wie "Dann sind sie also Herr / Frau ...", sondern fragen einen nach eben diesem Namen.
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von berlin69er »

Ich schrieb ja oben schon, dass wir nicht wissen, wie es zu dem neuen Gerät gekommen ist.
Was ist, wenn der TE die alten Vertragsdaten angegeben hat?
Wir können das hier überhaupt nicht beurteilen. Wenn er wirklich etwas von VF will, sollte er sich an das offizielle Forum oder/und eine Rechtsberatung wenden.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (voll ausgebaut)
TV: Sony KD-55A1 OLED
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Paket: Vodafone Basic TV auf Smartcard G09
Zubehör: Apple TV 4K für Waipu TV und Co.
Lutze

Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von Lutze »

reneromann hat geschrieben:Warum sollte die Vorgehensweise nicht korrekt sein...
Für VF ist das "alte" Gerät (anscheinend) schon immer ein Leihgerät gewesen, daher auch der "problemlose" kostenlose Austausch auch lange nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bei einem Kaufgerät.
Und worauf sollte VF denn hinweisen, wenn sie -ihrer Meinung nach- ein Leihgerät gegen ein Leihgerät austauschen? Sollten sie dich wieder darauf hinweisen, dass das neue Gerät ein Leihgerät ist?
Worauf man hinweisen soll? Wieso gehen die denn von einem Leihgerät aus wenn der Kunde doch noch nie eines bessesen hat? Wenn wir dem User glauben hat er darauf auch mehrfach hingewiesen. Wenn man jetzt die Rückgabe verlangt müsste man ja die vertragliche Seite nachvollziehen und belegen können.
Wenn meine Oma in Timbuktu mir mal irgendwann ihren alten Sagemcom hat zukommen lassen wird man den mir doch wohl kaum kostenlos austauschen wenn ich den jetzt einschicke.
Wer weiß, vielleicht hat ja auch der freundliche Mitarbeiter bei Vodafone zusammen mit der kostenlosen Leihgabe eine Vertragsverlängerung gebucht. Ob dazu jetzt korrekt informiert wurde ist die andere Frage.
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von kabel_fan »

berlin69er hat geschrieben:Ich schrieb ja oben schon, dass wir nicht wissen, wie es zu dem neuen Gerät gekommen ist.
Was ist, wenn der TE die alten Vertragsdaten angegeben hat?
Wir können das hier überhaupt nicht beurteilen. Wenn er wirklich etwas von VF will, sollte er sich an das offizielle Forum oder/und eine Rechtsberatung wenden.
100% Zustimmung. Hier kann immer nur gemutmaßt werden und die Antworten stehen immer unter dem Vorbehalt: "Wenn das und das zutrifft, dann...."
Aber es ist zum Teil schon recht amüsant, mit welcher Selbstsicherheit Behauptungen aufgestellt werden.
Beispiel: WENN der TE Eigentum erworben hat, ist es vollkommen egal, was VF bei der Entgegennahme des alten Recorders gemeint, gedacht oder sonstwas hat.
reneromann
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von reneromann »

Lutze hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:Warum sollte die Vorgehensweise nicht korrekt sein...
Für VF ist das "alte" Gerät (anscheinend) schon immer ein Leihgerät gewesen, daher auch der "problemlose" kostenlose Austausch auch lange nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bei einem Kaufgerät.
Und worauf sollte VF denn hinweisen, wenn sie -ihrer Meinung nach- ein Leihgerät gegen ein Leihgerät austauschen? Sollten sie dich wieder darauf hinweisen, dass das neue Gerät ein Leihgerät ist?
Worauf man hinweisen soll? Wieso gehen die denn von einem Leihgerät aus wenn der Kunde doch noch nie eines bessesen hat? Wenn wir dem User glauben hat er darauf auch mehrfach hingewiesen.
Wir kennen den genauen Gesprächsinhalt des Telefonats, bei dem der Receivertausch eingeleitet wurde, nicht.
Ob in dem Gespräch vom TE klar auf den Sachverhalt des Kaufes hingewiesen wurde -oder- ob der TE das einfach als "bekannt" vorausgesetzt hat.
Je nachdem kann der Mitarbeiter am anderen Ende der Strippe nämlich von zwei völlig unterschiedlichen Sachverhalten ausgehen: Entweder kann er einfach das nehmen, was ihm seine Datenbank sagt - höchstwahrscheinlich "Mietgerät" - und hat keine Verifizierung darüber, ob es auch wirklich eins ist (weil der TE nichts explizit gesagt hat) -oder- er wird vom TE auf die Eigentumsverhältnisse hingewiesen (dann hätte es dem MA auffallen müssen, dass es da eine Diskrepanz zwischen Datenbank und Angabe vom TE gibt).
Wenn man jetzt die Rückgabe verlangt müsste man ja die vertragliche Seite nachvollziehen und belegen können.
Wenn meine Oma in Timbuktu mir mal irgendwann ihren alten Sagemcom hat zukommen lassen wird man den mir doch wohl kaum kostenlos austauschen wenn ich den jetzt einschicke.
Wer weiß, vielleicht hat ja auch der freundliche Mitarbeiter bei Vodafone zusammen mit der kostenlosen Leihgabe eine Vertragsverlängerung gebucht. Ob dazu jetzt korrekt informiert wurde ist die andere Frage.
Erst widersprichst du mir, dann stimmst du mir indirekt wieder zu...
VF wird für ein so altes Kaufgerät keinerlei kostenlosen Austausch vornehmen - bei Leihgeräten hingegen sind sie dazu vertraglich verpflichtet...
Da hier wie gesagt nicht klar ist und sich der TE auch nicht mehr an den genauen Wortlaut des Telefonats erinnern wird, wäre es eben -wie du gerade schriebst- auch durchaus möglich, dass hier gar kein Geräteaustausch stattgefunden hat, sondern das der freundliche MA von VF dem TE für die restliche Vertragslaufzeit einen "neuen" kostenlosen Leihreceiver zugesendet hat, der jetzt mit Vertragsende natürlich auch zurück muss. Der TE hätte dann seinen "Kauf"-Receiver gar nicht einschicken müssen...

Wie gesagt: Das Problem ist, dass hier ein paar harte Fakten fehlen - und daran wird es letzten Endes auch bei einem Rechtsstreit scheitern.
VF wird, sofern es sich bei dem ersten Gerät wirklich um ein Mietgerät handelt(e), immer den ursprünglichen Vertrag aus dem Hut zaubern und diesen dem Gericht vorlegen - mitsamt Angabe der Seriennummer. Und der TE hat leider keinerlei gegenteilige Beweise in Form von Rechnungen und Austauschbelegen, die belegen würden, dass das Gerät, welches er jetzt vorliegen hat, auch wirklich sein Eigentum ist.


Nur so am Rande:
Bei jedem "vernünftigen" Gerätetausch durch den Hersteller bekommt man neben dem neuen Gerät auch eine entsprechende Tauschbescheinigung mit Angabe der alten und der neuen Seriennummer mitgeteilt (oder alternativ einen Einlieferungsbeleg mit Vorgangsnummer und alter Seriennummer plus einen Lieferschein mit Vermerk "Austauschgerät", der neuen Seriennummer und der Vorgangsnummer). Damit kann man -zusammen mit dem ursprünglichen Kaufbeleg, auf dem die 1. Seriennummer vermerkt sein sollte- einen Nachweis antreten, dass das Gerät auch wirklich "sauber" erworben wurde.
Das gilt nicht nur für Receiver, sondern z.B. auch für Computer/Notebooks und Handys (IMEI)...
Und an eben jenen Dokumenten, die seinen Eigentumsanspruch untermauern, fehlt es dem TE ja offensichtlich...