Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

In diesem Forum geht es um die HD-Festplattenreceiver (DVR) Sagemcom RCI88 320 bzw. Sagemcom RCI88 1000, Samsung SMT-C7200 und Humax HDR-4000C bzw. Humax HDR-4100C, die Vodafone Kabel Deutschland in ihren "Vodafone TV"-Produkten (ehemals TV Komfort bzw. Kabel Komfort) liefert.
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Aufnahmen auf externe Datenträger kopieren
Mit dem Sagemcom RCI88 und Samsung SMT-C7200 (sowie fast allen von Vodafone Kabel Deutschland zertifizierten Receivern) können keine Aufnahmen auf externe Datenträger verlustfrei kopiert/gesichert werden. Der Receiver eignet sich daher nicht für Archivierungen von Aufnahmen.
Wer Aufnahmen langfristig behalten (d.h. auch auf anderen Datenträgern sichern) möchte, sollte zu einem anderen (ggf. nicht zertifizierten) Receiver greifen.
karlson66
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von karlson66 »

berlin69er hat geschrieben:Es geht ja nicht um das Gerät, welches er gekauft und später zurück geschickt hat, sondern um jenes, welches er dafür von VF bekommen hat. Und das ist so oder so nicht sein Eigentum.
Wer weiß, wie er VF dazu gebracht hat das illegal erworbene Gerät überhaupt zu tauschen.
Es gibt keinen Schriftverkehr darüber dass ich ab Tausch ein Mietgerät habe das irgendwann zurück zu geben ist. Ich habe keinen Mietvertrag und nie Miete dafür gezahlt. KD hat mir angeboten das Gerät zu tauschen nachdem sie nicht fähig waren die Empfangsprobleme zu beheben.
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berlin69er
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von berlin69er »

Also ich denke, das wirst du mit VF selbst klären müssen. Du hattest dann also keinen Komfort Vertrag mit dem neuen Gerät?
Ob VF wirklich einen Fehler gemacht hat, können wir hier nicht beurteilen. Vielleicht ja Namensgleichheit? Oder hast du die Vertragsdaten des Vorgängers übernommen? Wie dem auch sei, das musst du mit VF klären.
Ob es sich bei dem Gerät, welches du zurück gegeben hast um ein ehemaliges Kaufgerät handelt, musst du den fragen, der es dir verkauft hat. Wenn es ein Mietgerät war, wird es durch deinen Kauf nicht zum Kaufgerät. Kaufgeräte gab es bis zu einem gewissen Zeitpunkt für meine ich 399€ inkl Smartcard mit dauerhafter Kabel Digital Freischaltung. Und diese Summe wirst du sicher nicht bezahlt haben...
Und noch mal: das mit der Strafzahlung und der Rückgabe des Gerätes ist eine Sache zwischen dem ehemaligen Nutzer und VF.
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Krummlasche
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von Krummlasche »

karlson66 hat geschrieben: Was soll ich mir da groß Gedanken machen, die wissen doch welchen Vertrag und welches Gerät ich habe. Ich denke da ist seitens KD einiges schief gelaufen, was aber nicht mein Problem ist.
Logo, wenn du 250 Euro übrig hast, brauchst dir keine Gedanken zu machen. Andernfalls ist es sehr wohl dein Problem. Unbegreiflich, wie man so blauäugig sein kann- kauft sich auf irgendeiner Plattform ein Gerät, was dann zig Jahre auf dem Buckel hat, das Ding geht kaputt, und Vodafone tauscht es- wie kann man da nicht stutzig werden? Und sich dann auch noch trotzig hinstellen und sagen, tja, ist nicht mein Problem. Dann hau ma rein.
Du hättest den Receiver schon damals nicht erwerben können, da es ihn nur als Mietgerät gibt.
Kaufgeräte gab es bis zu einem gewissen Zeitpunkt für meine ich 399€ inkl Smartcard mit dauerhafter Kabel Digital Freischaltung.
Entscheid dich mal :wink2: . Bis zum Release von Giga TV konnte man den DVR für 399 käuflich erwerben, möglich war das schon.
Wenn ich die Seriennummer des Gerätes aufrufe, sehe ich, dass es sich um ein Leihgerät handelt.

Unklar ist, wie diese Hardware jemals beim TE für den Digitalvertrag eingebucht werden konnte.
Da hätte das schon auffallen und angesprochen werden müssen.
Da gibt es 2 Möglichkeiten: der TE erzählt uns hier nur die halbe Wahrheit, oder dem Menschen an der Hotline war es egal. Das geht mit n paar Kniffen locker flockig :wink: .

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berlin69er
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von berlin69er »

Ja, sorry! Ich gehe aber davon aus, dass diese Kaufgeräte sicher ein Kassenschlager waren und zudem jetzt noch für "ein Appel und ein Ei" verscherbelt werden... :kaffee:
Sollte es ein Kaufgerät gewesen sein, würde ich als Verkäufer natürlich die Rechnung bereit halten, damit ich einen höheren Preis rausschlagen kann.
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Krummlasche
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von Krummlasche »

berlin69er hat geschrieben:ch gehe aber davon aus, dass diese Kaufgeräte sicher ein Kassenschlager waren
Da bin ich voll bei dir. :fahne:

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karlson66
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von karlson66 »

Krummlasche hat geschrieben:
karlson66 hat geschrieben: Was soll ich mir da groß Gedanken machen, die wissen doch welchen Vertrag und welches Gerät ich habe. Ich denke da ist seitens KD einiges schief gelaufen, was aber nicht mein Problem ist.
Logo, wenn du 250 Euro übrig hast, brauchst dir keine Gedanken zu machen. Andernfalls ist es sehr wohl dein Problem. Unbegreiflich, wie man so blauäugig sein kann- kauft sich auf irgendeiner Plattform ein Gerät, was dann zig Jahre auf dem Buckel hat, das Ding geht kaputt, und Vodafone tauscht es- wie kann man da nicht stutzig werden? Und sich dann auch noch trotzig hinstellen und sagen, tja, ist nicht mein Problem. Dann hau ma rein.
Du hättest den Receiver schon damals nicht erwerben können, da es ihn nur als Mietgerät gibt.
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Entscheid dich mal :wink2: . Bis zum Release von Giga TV konnte man den DVR für 399 käuflich erwerben, möglich war das schon.
Wenn ich die Seriennummer des Gerätes aufrufe, sehe ich, dass es sich um ein Leihgerät handelt.

Unklar ist, wie diese Hardware jemals beim TE für den Digitalvertrag eingebucht werden konnte.
Da hätte das schon auffallen und angesprochen werden müssen.
Da gibt es 2 Möglichkeiten: der TE erzählt uns hier nur die halbe Wahrheit, oder dem Menschen an der Hotline war es egal. Das geht mit n paar Kniffen locker flockig :wink: .
Also ich habs nicht nötig Euch hier irgendeinen Stuss zu erzählen!
Peter65
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von Peter65 »

karlson66 hat geschrieben: KD hätte doch dann zu Beginn des Vetrages auffallen müssen, dass es das Gerät eines ehem. Mieters ist, denn ich mußte ja die Seriennummer mitteilen. Dem war nicht so, also von meiner Seite alles ok.
Was VF/KD durchaus macht, Karten für solche Geräte freischalten, in der Regel ohne den Geräte-EPG.
Du kannst das Gerät offiziell nutzen, VF/KD weiß wieder wo das Gerät ist, sollte also passen.
karlson66 hat geschrieben: Ich habe keinen Mietvertrag und nie Miete dafür gezahlt.
Ne, einen expliziten Mietvertrag gibt es auch nicht, der richtige Vertrag dafür heißt: Komfort Premium HD, bezogen auf dein TV Abo.
Da wird dem Kunden das Gerät zur Nutzung übergeben, ist also im dem Komfort-Vertrag inklusive.
Auch ein Tausch nach dem im EP genannten Zeitraum wäre bei Geräteeigentum nicht möglich gewesen.
Schau so du noch hast, in den Vertragsunterlagen nach, auch was den Tausch betrifft.

Du dir damals das Gerät selber und nicht über KD gekauft hast, ist das dein also Problem, mit allen Konsequenzen, mein Rat, schick das Gerät zurück.
Hätte das Gerät nicht getauscht werden müssen, hättest du jetzt wohl immer noch das gekaufte, die Problematik wäre die gleiche.
Weil dir ein Gerät verkauft wurde was dem Verkäufer nicht gehörte!
KD hätte wohl auch die sofortige Rausgabe des Gerätes verlangen können, möchte nicht wissen wie du dann ausgesehen hättest.
berlin69er hat geschrieben: Sollte es ein Kaufgerät gewesen sein, würde ich als Verkäufer natürlich die Rechnung bereit halten, damit ich einen höheren Preis rausschlagen kann.
Problem dabei, in der Regel behalten die Verkäufer die Karte welche ja normalerweise dazu gehört, was eigentlich ein Argument für einen höheren Preis wäre, ohne die ist das Teil je wenig Wert.

mfg peter
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kabel_fan
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von kabel_fan »

Ich möchte nur auf den Tatbestand des gutgläubigen Erwerbs des Eigentums an beweglichen Sachen, §§ 932–936 BGB, hinweisen.
Da sollte man sich meines Erachtens mal damit befassen.
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berlin69er
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von berlin69er »

Ach, das Thema hatten wir doch auch schon mehrfach...
Beim Anbieter nicht wirklich als Kaufgerät verfügbar (und wenn nur zu einem sehr hohen Preis) und auf Verkaufsplattformen quasi nur von Privat, zu Spotpreisen. Da muss die Gutgläubigkeit schon sehr weit gehen...
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Re: Vodafone möchte Festplattenreceiver Kaufgerät zurück

Beitrag von reneromann »

kabel_fan hat geschrieben:Ich möchte nur auf den Tatbestand des gutgläubigen Erwerbs des Eigentums an beweglichen Sachen, §§ 932–936 BGB, hinweisen.
Da sollte man sich meines Erachtens mal damit befassen.
Das klappt nur dann, wenn der Käufer keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Kaufes hätte haben müssen...
Wenn hingegen ein Gegenstand als nahezu neu (und solange gab's den DVR vor 8 Jahren noch nicht) ohne Rechnung zu einem deutlich geringeren Preis als üblich verkauft wird, so kann nicht mehr vom gutgläubigen Erwerb gesprochen werden.

Des Weiteren geht's ja auch nicht (mehr) um den ursprünglichen Receiver, der erworben wurde, sondern um das Gerät, welches VFKDG im Zuge des "Austauschs" bereitgestellt hat.
Und hier stellt sich schon die Frage: Warum sollte VFKDG bei einem KAUFgerät, welches schon WEIT aus der Gewährleistungszeit raus ist, einen KOSTENLOSEN Tausch vornehmen.

Es bleiben hier erhebliche Zweifel, ob:
a) das Ursprungsgerät "sauber" erworben wurde (also ein Kaufgerät war) -oder- ob das Ursprungsgerät selbst schon ein nicht zurückgegebenes Mietgerät war.
b) ob der "Tausch" überhaupt ein Tausch war -oder- ob hier vielmehr VFKDG dem Kunden "kostenlos" ein Leihgerät als Ersatz für das defekte Ursprungsgerät gestellt hat und das defekte Ursprungsgerät nach ElektroG fachgerecht entsorgt hat.

Wenn der Tausch kein "Tausch" war, wovon ich stark ausgehe (weil VFKDG keinen Tausch für ein Kaufgerät weit nach Ablauf der Gewährleistungspflicht vornehmen wird) -sondern- es sich hierbei um eine kostenlose Stellung eines Leihgerätes handelt, dann ist das "neue" Gerät nie in das Eigentum des TE übergegangen. Vielmehr hat VFKDG dann dem TE "netterweise" ein "Ersatzgerät" zur kostenlosen Leihe bis zum Vertragsende zur Nutzung des Vertrages bereitgestellt.