Beratung: Homebox FRITZ!Box 6490 oder eigene Fritte

In diesem Forum dreht sich alles um die bei Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West oder im Rahmen der O2-Tarife über Kabel verwendeten AVM-Produkte, insbesondere der WLAN-Router mit integriertem Kabelmodem, der als FRITZ!Box vertrieben wird. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf AVM-Produkte zurückzuführen ist!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Außerdem gib bitte an, ob es sich bei deiner FRITZ!Box um eine Leihbox von Vodafone („[Leihbox]“) oder eine Kaufbox („[Kaufbox]“) handelt.
reneromann
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Re: Beratung: Homebox FRITZ!Box 6490 oder eigene Fritte

Beitrag von reneromann »

Lars.Berlin hat geschrieben:@kerberos,

ich hatte jeden Einzelnen Händler angeschrieben !

Also, ALLE und JEDEN !
Was sollen sie dir sonst schreiben...
Wenn sie dir eingestehen, dass (einzelne oder alle) Boxen unterschlagen wurden, würden sie ja offen zugeben, Hehlerei zu betreiben (und Hehlerei ist eine Straftat).

Sollen sie also deiner Meinung nach offen zugeben, dass sie Straftaten begehen?
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Lars.Berlin
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Re: Beratung: Homebox FRITZ!Box 6490 oder eigene Fritte

Beitrag von Lars.Berlin »

Bei eBlöd sind nur ehrliche Verkäufer unterwegs !!!
Greetz Larsi

Lieber fernsehgeil als radioaktiv

o2-DSL 50 MBit/s, FRITZ!Box 7590
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Hauptkarte (G09): Kabel-Digital-Home HD & Basis-TV HD
Zweitkarte (G09): Basis-TV HD
Drittkarte (G09): Basis-TV HD
6x HD51, DVB-SX/DVB-C
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meinhaus
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Re: Beratung: Homebox FRITZ!Box 6490 oder eigene Fritte

Beitrag von meinhaus »

Ehrliche Ebayer oder nicht:
"Für .... nicht innerhalb von vier Wochen nach Vertragsbeendigung zurückgegebene Geräte berechnet Vodafone eine Pauschale in Höhe von ... 160,-Euro pro Homebox...."
IMHO D.h. der (End)Kunde hat legal die Wahl ober das Gerät zurückschickt oder nicht und damit sind (Eigentums-) Ansprüche von Vodafone abschließend abgegolten. Warum sollte Vodafone danach noch Eigentümer sein. Der Endkunde darf sich entscheiden, Endkunde wählt behalten und zahlt. Das ist keine Unterschlagung sondern von Vodafone eingeräumte Wahlfreiheit. Das wäre ja unlauter/ungerechtfertigte Bereicherung, wenn man trotzdem noch unbefristet zur Herausgabe verpflichtet wäre.
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Menne
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Re: Beratung: Homebox FRITZ!Box 6490 oder eigene Fritte

Beitrag von Menne »

dann zeig mir mal wo das geschrieben ist?

Wenn man die Box nach der "Strafe" dann doch wieder zurück schickt, bekommt man ja sein Geld wieder!
Der Glubb is a Depp!
reneromann
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Re: Beratung: Homebox FRITZ!Box 6490 oder eigene Fritte

Beitrag von reneromann »

meinhaus hat geschrieben:Ehrliche Ebayer oder nicht:
"Für .... nicht innerhalb von vier Wochen nach Vertragsbeendigung zurückgegebene Geräte berechnet Vodafone eine Pauschale in Höhe von ... 160,-Euro pro Homebox...."
IMHO D.h. der (End)Kunde hat legal die Wahl ober das Gerät zurückschickt oder nicht und damit sind (Eigentums-) Ansprüche von Vodafone abschließend abgegolten. Warum sollte Vodafone danach noch Eigentümer sein. Der Endkunde darf sich entscheiden, Endkunde wählt behalten und zahlt. Das ist keine Unterschlagung sondern von Vodafone eingeräumte Wahlfreiheit. Das wäre ja unlauter/ungerechtfertigte Bereicherung, wenn man trotzdem noch unbefristet zur Herausgabe verpflichtet wäre.
Wenn du schon die AGB zitierst, dann bitte komplett...
3.2.3 Mietet der Kunde ein Gerät, so bleibt es im Eigentum von Vodafone. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Vodafone zurückzugeben. Für Mängel, die während der Dauer des Mietverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurückgehen, haftet Vodafone nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung (§ 536a Abs. 1, Fall 1 BGB) ist ausgeschlossen.
D.h. VF berechnet eine Pauschale für das beschädigte/verlorene Produkt, ABER das Produkt bleibt im Eigentum von KD.
Es geht NICHT! - AUCH NICHT NACH ZAHLUNG DER PAUSCHALE! - in das Eigentum des Endkunden über!
Dementsprechend handelt es sich -AUCH TROTZ ZAHLUNG DER PAUSCHALE- um unterschlagene Geräte, welche sich weiterhin im Eigentum von KD befinden.

Bitte mit einem Mietwagen vergleichen:
Wenn das Fahrzeug "gestohlen" wird und du die Selbstbeteiligung/Pauschale zahlst, wirst du nie Eigentümer des Fahrzeuges (trotz Zahlung der "Pauschale").
Zuletzt geändert von reneromann am 23.02.2016, 22:45, insgesamt 2-mal geändert.
meinhaus
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Re: Beratung: Homebox FRITZ!Box 6490 oder eigene Fritte

Beitrag von meinhaus »

Menne hat geschrieben:dann zeig mir mal wo das geschrieben ist?
Wenn man die Box nach der "Strafe" dann doch wieder zurück schickt, bekommt man ja sein Geld wieder!
Steht bei mir so in den Vertragsunterlagen im Kleingedruckten. Habe ich eben so 1:1 abgeschrieben und nur die Werte für die anderen Geräte gekürzt. Und es ist keine Strafe, keine Unterschlagung, sondern eine finale pauschale Abgeltung, die Vodafone von sich aus anbietet. Steht analog auch in AGB 4.1.14 so drin. Einmalige Pauschale zahlen (oder sogar geringeren Schaden nachweisen) -> Vodafone ist entschädigt und verliert Anspruch auf Herausgabe -> Endkunde wird Eigentümer
Und bei Smartcards bietet Vodafone tatsächlich explizit eine nachträgliche Erstattung an, wenn man sich dann doch entscheidet die Smartcard verspätet einzusenden.
Zuletzt geändert von meinhaus am 23.02.2016, 22:55, insgesamt 1-mal geändert.
reneromann
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Re: Beratung: Homebox FRITZ!Box 6490 oder eigene Fritte

Beitrag von reneromann »

meinhaus hat geschrieben:
Menne hat geschrieben:dann zeig mir mal wo das geschrieben ist?
Wenn man die Box nach der "Strafe" dann doch wieder zurück schickt, bekommt man ja sein Geld wieder!
Steht bei mir so in den Vertragsunterlagen im Kleingedruckten. Habe ich eben so abgeschrieben und nur die Werte für die anderen Geräte gekürzt. Und es ist keine Strafe, keine Unterschlagung, sondern eine Pauschale Abgeltung die Vodafone von sich aus anbietet.
Das steht GARANTIERT NICHT in deinem Vertrag.
In den AGB ist klar geregelt, dass du die Mietgeräte AUF DEINE KOSTEN UND GEFAHR zurückzusenden hast. PUNKT.
Da steht kein Wahlrecht "Pauschale oder Rücksendung", sondern klipp und klar "hat [...] zurückzugeben".
Sendest du das Gerät nicht zurück, so kommst du deinen Vertragsverpflichtungen aus Punkt 3.2.3 der AGB nicht nach und KD könnte -notfalls gerichtlich- die Herausgabe der Box anfordern/anordnen lassen. Da dies jedoch mit deutlich höheren Kosten als den 160 Euro verbunden ist, buchen sie stattdessen die 160 Euro ab - ändert aber nichts an der Tatsache, dass du auch danach noch zur Rückgabe verpflichtet bist. Die Pauschale ist lediglich ein "Unkostenbeitrag", welcher STATT der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens eingezogen wird [denn ansonsten würden dir deutlich höhere Kosten entstehen].
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Menne
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Re: Beratung: Homebox FRITZ!Box 6490 oder eigene Fritte

Beitrag von Menne »

Kannst ja dann mal bitte eine Kopie von deinem Vertrag hier posten!
Der Glubb is a Depp!
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kabelhunter
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Re: Beratung: Homebox FRITZ!Box 6490 oder eigene Fritte

Beitrag von kabelhunter »

Menne hat geschrieben:Kannst ja dann mal bitte eine Kopie von deinem Vertrag hier posten!
Aber bitte die persönlichen Daten unleserlich machen !
TV: PanaTX-L32V10e (Finnlandmodus) +ACL SW 1.19 +KD-Home HD + Sky komplett HD + Private HD . D02-Karte
Heimkino: Pana SC-PT480 EG-S
Pana DMR EH 545
Zwangsverkabelt^
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meinhaus
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Re: Beratung: Homebox FRITZ!Box 6490 oder eigene Fritte

Beitrag von meinhaus »

kabelhunter hat geschrieben:
Menne hat geschrieben:Kannst ja dann mal bitte eine Kopie von deinem Vertrag hier posten!
Aber bitte die persönlichen Daten unleserlich machen !
Wie schon geschrieben/zitiert beziehe ich mich auf den AGB Punkt 4.1.14 in Ergänzung zu dem erwähnten Punkt 3.2.1, die Teil des Vertrags sind. Das gibt es auch alles online, da brauch nicht nix zu scannen:
http://www.vodafone.de/downloadarea/160 ... elefon.pdf

Die Frage sollte aber nicht sein, ob der ehem. KD-Kunde / Ebay Verkäufer A, der die Ware nicht zurückschickt nun Eigentümer wird oder nicht, oder trotz finanzieller Entschädigung noch auf Herausgabe verklagt werden kann, sondern, ob der neue Besitzer B (Ebay Käufer), also der gutgläubige normale Käufer, hier auch rechtmäßig Eigentümer wird.
Vermutung: Da es sich bei Routern in der Regel nicht um Hehlerware handelt, wäre meine Nicht-Juristen Meinung, dass ein Käufer nach Treu und Glauben auch Eigentümer wird. Hat der A [ehemalige Besitzer /Ebay Verkäufer] die Ware abgeschickt, ist er gleichgestellt mit dem, der den Router zerstört oder verloren hat und Vodafone ist finanziell bereits entschädigt. Es ist ihm schlicht unmöglich geworden den Router wieder rauszugeben.
A darf den Router nicht zerstören, verlieren oder verkaufen. Trotzdem macht er es und leistet monetären Schadensersatz. (In Summe mit Miete 24*5€ + 160€=280€=235€netto bei EK150€? -> kein schlechter Business Case auch für KD)
B kauft gutgläubig einen Router und wird dadurch Eigentümer. Das ist doch eine WinWinWin Situation für alle.

Kann KD dagegen vorgehen? Ich weiß es nicht, ist aber interessatn.
Haben Sie es schon mal gemacht und von einem Ebay Käufer den Router zurückverlangt? Vermutlich nicht und ich vermute mal auch dass KD keinen Präzedenzfalls schaffen will.
Werden Sie nach der Übergangsfrist weigern Neukunden mit eigenem Router anzuschließen. Wir dürfen gespannt sein. Ich kann es leider nicht testen, da ich kein Neukunde bin, werde aber als Altkunde danach fragen.
Unabhängig der wirklich interessanten rechtlichen Frage wann/ob Eigentum übergeht (gerne juristische fundiertere Ausführungen als meine Laienkenntnisse), ist das ja auch eine Frage von Kundenverständnis. Hannes A. hat vor drei Wochen angedacht, dass ein Nicht-Erscheinen von Telekom-Technikern pauschal mit 250€ abgegolten werden sollte. Bei mir als KD-Neukunde waren 4 Termine mit KD nötig waren, bis der Techniker dann auch wirklich kam.