FritzBox 6490 von UnityMedia nutzen?

In diesem Forum dreht sich alles um die bei Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West oder im Rahmen der O2-Tarife über Kabel verwendeten AVM-Produkte, insbesondere der WLAN-Router mit integriertem Kabelmodem, der als FRITZ!Box vertrieben wird. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf AVM-Produkte zurückzuführen ist!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Trebo
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Re: FritzBox 6490 von UnityMedia nutzen?

Beitrag von Trebo »

Vagener hat geschrieben:AVM wendet diesen Trick nicht an, die interessiert das nicht. Den Trick wendet VFKD an, von AVM kommt nur die Möglichkeit das zu tun druch die Artikelnummern.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass beide Beteiligten da eng zusammenarbeiten, da sie immer noch
enge Geschäftsbeziehungen unterhalten.

AVM hat das legitime Interesse, neue Retail-Boxen zu verkaufen, Auferstehungen ehemaliger
Providerboxen stehen dem nunmal entgegen.
VFKD hat sich lange gegen die Routerfreiheit gewehrt und unterstützt sicher seinen Zulieferer AVM gern in dessen
Bemühungen.

Daran wird sich auch vermutlich nichts ändern, bis mal jemand die juristische Klärung des Sachverhalts herbeiführt.
--
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reneromann
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Re: FritzBox 6490 von UnityMedia nutzen?

Beitrag von reneromann »

Trebo hat geschrieben:Im IPPF gibt es aktuell einige interessante Beiträge zu dem Thema "Eigentum an ehemaligen Providerboxen":

In dem Thread etwa ab hier.

Ich persönlich teile die Ansicht von PeterPawn, dass man soche Boxen durchaus legal erwerben kann.
Zumal mir sachkundige Personen schon vor längerem diesen Sachverhalt bestätigt hatten.
Du kannst unterschlagene Mietboxen nicht legal erwerben...
Denn der einzige Weg, wie du eine Box "theoretisch" legal erwerben könntest, wäre wenn der Verkäufer den Anschein erweckt, die Box legal erworben zu haben.
Dieser Anschein könnte beispielsweise durch einen Kaufbeleg/Rechnung erweckt werden.

Da man bei den Mietboxen aber keinen solchen "Eigentumsbeleg" vorlegen kann [da dieser nicht existiert], würde der Weg zum Erwerb des Eigentums ausschließlich über den "gutgläubigen Erwerb von Nichtberechtigten" (§ 932 BGB) gehen.
Nur klappt die Anwendung nicht, da im Teil 2 eindeutig geregelt ist, dass der Käufer nicht gutgläubig das Eigentum erwirbt, wenn er aus grober Fahrlässigkeit nicht wusste oder es ihm bekannt war, dass der Verkäufer/Besitzer NICHT Eigentürmer der Ware ist. Und da bekannt ist, dass die gebrandeten Providerboxen [insbesondere bis August 2016] ausschließlich als Mietgeräte ausgegeben wurden -und- VFKD, UM und AVM ausdrücklich auf den Umstand hinweisen, klappt die Anwendung von § 932 BGB nicht. Ergo KANN man an den Boxen -auch wenn man sich etwas zusammen konstruieren könnte- KEIN Eigentum an den Boxen erwerben.

Was die AGB von VFKD anbetrifft:
Da wurde im IPPF auch mal wieder nur die Hälfte zitiert.

Da steht dann folgendes:
3.2 Endgeräte:
3.2.1 Werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages unentgeltlich Endgeräte (z. B. ein Kabelrouter) zur Nutzung überlassen (Leihe), so verbleiben die Geräte im Eigentum von Vodafone. Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit dem ihm überlassenen Gerät verpflichtet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Vodafone zurückzugeben. Eine Haftung für Mängel, die während der Dauer des Leihverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung zurückgehen, trifft Vodafone nach den gesetzlichen Vorgaben, also nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes. Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und, sofern Vodafone die Beschädigung oder Zerstörung nicht zu ver treten hat, auf Kosten des Kunden.
[...]
3.2.3 Mietet der Kunde ein Gerät, so bleibt es im Eigentum von Vodafone. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Vodafone zurückzugeben. Für Mängel, die während der Dauer des Mietverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurückgehen, haftet Vodafone nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung (§ 536a Abs. 1, Fall 1 BGB) ist ausgeschlossen.
3.2.4 Wird dem Kunden im Rahmen des von ihm gewählten Produktes kostenfrei und auf Dauer ein Endgerät überlassen, geht mit der Übergabe das Eigentum an dem Gerät auf den Kunden über. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Vodafone übernimmt die Mängelhaftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


Das Problem an dem Zitat im IPPF ist, dass in dem angesprochenen Punkt zum Funktionsumfang der Homebox nicht das Eigentum an der Homebox, sondern die Leistungen der Homebox-Option angesprochen werden.
Und diese Leistungen können -je nach Vertragsgestaltung- entweder dauerhaft (z.B. bei Business I&P-Tarifen, bei denen die Homebox IMMER dazu gehört) -oder- solange wie die HB-Option gebucht ist (bei der "normalen" Homebox-"Option") genutzt werden. De facto gibt VF aber immer -nach Punkt 3.2.1 bzw. 3.2.3. der AGB- nur Geräte zur Leihe oder zur Miete heraus. Andernfalls würde nämlich auch ein Austausch des Geräts bei Defekt nach Ablauf der 2 Jahre der gesetzlichen Gewährleistung (-> "Mängelhaftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen") hinfällig sein... ;-)

Und genau daran krankt die Konstruktion im IPPF - zumal die Bestimmungen in der "Leistungsbeschreibung" nichts über die Eigentumsverhältnisse aus den AGB aussagen...
Weiterhin gehört zur Übereignung nach 3.2.4 auch ein Übereignungsbeleg (Rechnung o.ä.), aus der hervorgeht, dass der Kunde das Eigentum am Gerät erwirbt.
Ein Lieferschein reicht dafür NICHT aus, insbesondere nicht, wenn darauf ein Leihgerät vermerkt ist -und- in der Auftragsbestätigung auch auf das Leihgerät hingewiesen wird.

Umd zum Thema der Ersatzpauschale:
In den AGB ist vermerkt, dass der Kunde das gemietete/geliehene Endgerät am Ende der Vertragslaufzeit an VF zurückzugeben hat.
Sollte das Endgerät beschädigt/zerstört/verloren sein, haftet der Kunde für die Beschädigung/Zerstörung (-> Ersatzpauschale), JEDOCH bleibt das beschädigte/zerstörte/verlorene Endgerät [Verlust kommt einer Zerstörung gleich] trotzdem im Eigentum von VFKD (vgl. auch jeweils den 1. Satz von Punkt 3.2.1 und 3.2.3) und GEHT NICHT(!) auf den Mieter über. Denn die Ersatzpauschale ist eine "Vergütung" für den Aufwand, den VFKD durch den Verlust/die Beschädigung des Gerätes hat (-> Schadenersatz) und KEIN Kauf!

Vergleiche es mit einem Gegenstand einer dritten Person, den du beschädigst: Nur weil du die Reparatur bezahlen musst, heißt das noch lange nicht, dass die beschädigten Teile dann dir gehören.
Ansonsten könnte man ja auch eine Wohnung verwüsten, den Schaden bezahlen und dann sagen, dass die Wohnung jetzt demjenigen gehört, der den Schaden verursacht hat.
Das gilt eben halt nicht - wenn z.B. der Mieter eine Einbauküche mietet und die Geräte beschädigt, muss der Mieter selbst die Geräte ersetzen, wobei die defekten Geräte dann trotzdem im Eigentum des Vermieters bleiben. Es steht jedoch dem Vermieter frei, ob er die (defekten) Geräte dann an den Mieter übereignet oder nicht. Automatisch passiert dies jedoch nicht.
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Re: FritzBox 6490 von UnityMedia nutzen?

Beitrag von reneromann »

Ein kleiner Nachtrag, was mir bei der Argumentation von PeterPawn im IPPF noch durch den Kopf gegangen ist:

Wenn es sich bei der Zahlung der Ersatzpauschale um einen Kaufvertrag der Box handeln sollte, wäre VF auch zur Gewährleistung verpflichtet.
Jetzt gibt es ein Problem in der Argumentation von PeterPawn:
-Entweder- wird der Kaufvertrag zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geschlossen - dann wäre eine Zahlung der Ersatzpauschale für eben jenen Vertragsschluss ggfs. viel zu spät (->Einrede der Verjährung, wenn der Vertrag mehr als 3 Jahre zurück liegt)
-oder- wird der Kaufvertrag zum Zeitpunkt der Zahlung der Ersatzpauschale geschlossen - dann wäre VF ab diesem Zeitpunkt gewährleistungspflichtig...

In ersterem Fall gibt es das Problem mit der Verjährung, in zweitem Fall den fehlenden Nachweis über die Gewährleistung ab Kaufzeitpunkt...
Für ersteren Fall würde ein Übereignungsbeleg am Anfang des Vertrages sprechen, für zweiteren Fall eine Rechnung am Ende [diese Rechnung gibt es ja - jedoch wird das Gerät dort explizit als Ersatzpauschale für Geräteverlust ausgewiesen und bei Rücksendung des Gerätes (auch mehrere Monate nach Zahlung) erstattet, was ganz klar GEGEN einen Kaufvertrag spricht]. Außerdem wird diese Pauschale ebenfalls erstattet, wenn der Kunde den Nachweis der ordnungsgemäßen Rücksendung (z.B. durch Zustellnachweis des Rücksendepakets) erbringt, auch wenn VF das Gerät im System nicht (mehr) auffinden kann.
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berlin69er
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Re: FritzBox 6490 von UnityMedia nutzen?

Beitrag von berlin69er »

Vagener hat geschrieben:
berlin69er hat geschrieben:
Vagener hat geschrieben:So einfach ist die Antwort nicht.
Doch, so einfach ist das!
Nein, ist es nicht.
berlin69er hat geschrieben:Denn alle Boxen, die man vom Provider zur Leihe bekommen hat, haben eben bei eBay nichts zu suchen.
Das ist wohl richtig.
berlin69er hat geschrieben:Die Provider können also nicht dazu gezwungen werden Helerware freizuschalten.
Das also ist hier fehl am Platze. Grundsätzlich ist es richtig, dass Provider nicht dazu gezwungen sind, Hehlerware freizuschalten, darum geht es aber nicht.
Die Frage, die sich stellt, ist, kann man legal eine ehemalige Mietbox irgendwie von z.B. UM erwerben. Ich kann das nicht zu 100% ausschliessen, mich wundert es, dass du es kannst. Ich kann mir durchaus Szenarien vorstellen, die einen legalen Kauf zur Folge haben.
berlin69er hat geschrieben: Von daher ist es nur Recht, dass AVM diesen "Trick" anwendet.
AVM wendet diesen Trick nicht an, die interessiert das nicht. Den Trick wendet VFKD an, von AVM kommt nur die Möglichkeit das zu tun druch die Artikelnummern.

Ich verstehe auch deine aggressive Art nicht, du hast wohl nicht genau gelesen (oder nicht verstanden), was ich geschrieben habe.
Ich sage: Wenn es möglich ist, legal eine ehemalige Mietbox zu erwerben, so kann sich weder VFKD, noch UM dagegegen sperren, diese Box auch zu provisionieren. Wenn es nicht möglich ist, legal eine ehemalige Mietbox zu erwerben, muss VFKD oder UM diese auch nicht provisionieren. Das hat aber alles nichts damit zu tun, welche Artikelnummer die Box hat.
Ähm, du meinst doch, dass die einfache Antwort es angeblich nicht wäre... Dabei ist doch Fakt: die Boxen gab es nur zur Miete, hätten an den Provider zurück gemusst und werden illegal bei eBay und Co angeboten. Ob ein Käufer diese Box jetzt im guten Glauben erwirbt, hat überhaupt nichts damit zu tun, dass der Provider diese nicht freischalten muss. Mal ein Beispiel: ein Kunde least einen Pkw bei einem Autohaus, gibt das Auto nicht zurück, sondern verkauft es weit unter Wert und ohne Papiere oder Kaufbeleg bei Autoscout. Der Käufer fährt jetzt in die Werkstatt des gleichen oder eines anderen Autohauses, um einen Garantiefall zu melden oder eine Durchsicht machen zu lassen. Wenn es nach der Theorie einiger hier geht, muss das Autohaus das Auto annehmen. Wie wahrscheinlich ist es, dass das wohl passieren wird?
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Re: FritzBox 6490 von UnityMedia nutzen?

Beitrag von Vagener »

berlin69er hat geschrieben:Dabei ist doch Fakt: die Boxen gab es nur zur Miete
Ist das tatsächlich so? Gibt es niemanden, der legal eine ehemalige Mietbox erworben hat? Ich würde das nicht grundsätzlich ausschliessen. Wie sieht es z.B. mit den Technikern aus, die als Subunternehmer Kunden betreuen und ggf. defekte Boxen austauschen. Kann es nicht sein, dass manche externen Techniker von VFKD oder UM Boxen überlassen bekommen haben?
berlin69er hat geschrieben:hätten an den Provider zurück gemusst und werden illegal bei eBay und Co angeboten.
Mir ist bewusst, dass dies nicht selten passiert ist, doch bei illegal erworbenen Boxen habe ich auch nie widersprochen.
berlin69er hat geschrieben:Ob ein Käufer diese Box jetzt im guten Glauben erwirbt, hat überhaupt nichts damit zu tun, dass der Provider diese nicht freischalten muss. Mal ein Beispiel: ein Kunde least einen Pkw bei einem Autohaus, gibt das Auto nicht zurück, sondern verkauft es weit unter Wert und ohne Papiere oder Kaufbeleg bei Autoscout. Der Käufer fährt jetzt in die Werkstatt des gleichen oder eines anderen Autohauses, um einen Garantiefall zu melden oder eine Durchsicht machen zu lassen. Wenn es nach der Theorie einiger hier geht, muss das Autohaus das Auto annehmen. Wie wahrscheinlich ist es, dass das wohl passieren wird?
Wie schon mehrfach geschrieben, es geht nicht um illegal erworbene Boxen, es geht um die Möglichkeit Boxen legal zu erwerben.
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Re: FritzBox 6490 von UnityMedia nutzen?

Beitrag von reneromann »

Vagener hat geschrieben:
berlin69er hat geschrieben:Dabei ist doch Fakt: die Boxen gab es nur zur Miete
Ist das tatsächlich so? Gibt es niemanden, der legal eine ehemalige Mietbox erworben hat? Ich würde das nicht grundsätzlich ausschliessen. Wie sieht es z.B. mit den Technikern aus, die als Subunternehmer Kunden betreuen und ggf. defekte Boxen austauschen. Kann es nicht sein, dass manche externen Techniker von VFKD oder UM Boxen überlassen bekommen haben?
Die Techniker (auch externer Subunternehmer) tauschen Boxen nur 1:1. Dafür bekommen sie von VFKD / UM Boxen bereitgestellt (nicht verkauft! Sondern lediglich leihweise bereitgestellt) und müssen die defekten Boxen wieder zurückgeben. Die Techniker erwerben hierbei kein Eigentum an den Boxen, sondern sind quasi "nur" Boten für den 1:1-Tausch.

Zumal der Techniker -nach deiner Vorstellung- dem Kunden sein Eigentum aushändigen würde, ohne dafür auch nur einen Cent zu sehen. Denn VF/UM werdem dem Techniker die Boxen, die er als Austausch mitführt, kaum geschenkt haben...
Weiterhin rechnen VF/UM beim Techniker ja auch mit - und da würde es schon auffallen, wenn er 20 Boxen angefordert/bekommen hat, dann 5 Boxen austauscht und auf einmal für den Tausch der 6. Box kein Gerät mehr hat...

Von daher ist diese Argumentation völlig weltfremd...

Und selbst wenn: Bei einem 1:1-Tausch ändert sich nichts am Status der Kundenbox - wenn das defekte Gerät ein Leihgerät war, ist auch das im Zug des Austauschs bekommene Gerät ein Leihgerät. Und das auch dann, wenn der Techniker vor dem Tausch wirklich Eigentümer der Austauschbox gewesen wäre - in dem Fall wäre der Techniker nach dem Tausch Eigentümer der defekten Box. JEDOCH können und werden die KNB als Auftraggeber und ursprünglicher Eigentümer der Geräte dann in die Vereinbarungen mit dem Techniker oder Subunternehmer vertraglich festhalten, dass diese die für die Arbeit erhaltenen Boxen NICHT verkaufen dürfen und defekte Boxen dem Elektroschrott zuführen müssen.
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Re: FritzBox 6490 von UnityMedia nutzen?

Beitrag von KDNewbie »

Zum Thema Mietboxen auf Ebay & Co. verkaufen:

was ich mich immer wieder frage ist warum Leute überhaupt Mietboxen auf Ebay & Co. verkaufen/verkauft haben? Denn wenn eine gemietete Box nach Vertragsende nicht an den Provider zurückgesandt wird, wird ja eine Ersatzpauschale fällig die der Kunde bezahlen muss (bei Vodafone sind das bei der FB 6360 oder 6490 aktuell immerhin 160 EUR).

Somit wäre der Verkauf ja nur dann interessant wenn man mit der Box mehr als die Pauschale erzielt die man an den Provider bezahlen muss? Es sei denn der Kunde "verschwindet", verkauft die Mietbox bei Ebay und bezahlt die Pauschale nicht an den Provider.

Defekte Geräte können es eigentlich auch nicht sein, denn die müssen ebenfalls zurückgesandt werden.

Ich weiß jetzt allerdings nicht wie es bei anderen Kabelprovidern (außer VFKD, UM) mit Leihgeräten aussieht, gehe aber davon aus dass es dort ähnliche Regelungen gibt.

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Re: FritzBox 6490 von UnityMedia nutzen?

Beitrag von berlin69er »

Es gibt diverse Varianten: 1. der Verkäufer ist unwissend und merkt nicht, dass ihm die Pauschale abgezogen wurde.
2. der Verkäufer bezahlt die Pauschale einfach nicht und/oder zieht um.
3. der Verkäufer denkt, wenn er die Pauschale bezahlt, gehört die Box ihm.
4. die Box stammt aus einem Nachlass oder einer Haushaltsauflösung und es wird davon ausgegangen, dass es eine Kaufbox ist.

@Vagener: Ich denke, bei dir ist etwas viel "hätte, wäre, wenn" dabei!

Die Boxen gab es bei KDG und UM nur zur Miete, Punkt! Wenn eine Box aus anderen Quellen, zum Beispiel einem anderen Provider stammt oder gekauft wurde, hat sie eine andere Nummer.
Sollte die Box aus einem FUT oder Techniker-"Kauf" stammen, kann man sich das als Käufer ja nachweisen lassen. Den Nachweis muss aber nicht der Provider erbringen!
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Re: FritzBox 6490 von UnityMedia nutzen?

Beitrag von Vagener »

reneromann hat geschrieben:
Vagener hat geschrieben:
berlin69er hat geschrieben:Dabei ist doch Fakt: die Boxen gab es nur zur Miete
Ist das tatsächlich so? Gibt es niemanden, der legal eine ehemalige Mietbox erworben hat? Ich würde das nicht grundsätzlich ausschliessen. Wie sieht es z.B. mit den Technikern aus, die als Subunternehmer Kunden betreuen und ggf. defekte Boxen austauschen. Kann es nicht sein, dass manche externen Techniker von VFKD oder UM Boxen überlassen bekommen haben?
Die Techniker (auch externer Subunternehmer) tauschen Boxen nur 1:1. Dafür bekommen sie von VFKD / UM Boxen bereitgestellt (nicht verkauft! Sondern lediglich leihweise bereitgestellt) und müssen die defekten Boxen wieder zurückgeben. Die Techniker erwerben hierbei kein Eigentum an den Boxen, sondern sind quasi "nur" Boten für den 1:1-Tausch.

Zumal der Techniker -nach deiner Vorstellung- dem Kunden sein Eigentum aushändigen würde, ohne dafür auch nur einen Cent zu sehen. Denn VF/UM werdem dem Techniker die Boxen, die er als Austausch mitführt, kaum geschenkt haben...
Weiterhin rechnen VF/UM beim Techniker ja auch mit - und da würde es schon auffallen, wenn er 20 Boxen angefordert/bekommen hat, dann 5 Boxen austauscht und auf einmal für den Tausch der 6. Box kein Gerät mehr hat...

Von daher ist diese Argumentation völlig weltfremd...
Nö. du hast es nur falsch interpretiert. Ich meine nicht, dass ein Techniker eine Box von VFKD bzw. UM überlassen bekommt und sie dann bei einem Kunden für den Austausch verwendet. Ich meinte, dass er diese Box dann evtl. verkauft oder an Bekannte verschenkt, weil z.B. nicht mehr als Subunternehmer für VFKD/UM arbeitet.
Ich meine nur, dass man nicht kategorisch ausschliessen kann, dass eine Box ausserhalb des "neuen" Artikelnummerrahmen legal nicht VKFD bzw. UM gehört, sondern dass irgendwer legaler Eigentümer einer solchen Box ist.
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Re: FritzBox 6490 von UnityMedia nutzen?

Beitrag von reneromann »

Vagener hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:
Vagener hat geschrieben: Ist das tatsächlich so? Gibt es niemanden, der legal eine ehemalige Mietbox erworben hat? Ich würde das nicht grundsätzlich ausschliessen. Wie sieht es z.B. mit den Technikern aus, die als Subunternehmer Kunden betreuen und ggf. defekte Boxen austauschen. Kann es nicht sein, dass manche externen Techniker von VFKD oder UM Boxen überlassen bekommen haben?
Die Techniker (auch externer Subunternehmer) tauschen Boxen nur 1:1. Dafür bekommen sie von VFKD / UM Boxen bereitgestellt (nicht verkauft! Sondern lediglich leihweise bereitgestellt) und müssen die defekten Boxen wieder zurückgeben. Die Techniker erwerben hierbei kein Eigentum an den Boxen, sondern sind quasi "nur" Boten für den 1:1-Tausch.

Zumal der Techniker -nach deiner Vorstellung- dem Kunden sein Eigentum aushändigen würde, ohne dafür auch nur einen Cent zu sehen. Denn VF/UM werdem dem Techniker die Boxen, die er als Austausch mitführt, kaum geschenkt haben...
Weiterhin rechnen VF/UM beim Techniker ja auch mit - und da würde es schon auffallen, wenn er 20 Boxen angefordert/bekommen hat, dann 5 Boxen austauscht und auf einmal für den Tausch der 6. Box kein Gerät mehr hat...

Von daher ist diese Argumentation völlig weltfremd...
Nö. du hast es nur falsch interpretiert. Ich meine nicht, dass ein Techniker eine Box von VFKD bzw. UM überlassen bekommt und sie dann bei einem Kunden für den Austausch verwendet. Ich meinte, dass er diese Box dann evtl. verkauft oder an Bekannte verschenkt, weil z.B. nicht mehr als Subunternehmer für VFKD/UM arbeitet.
Ich meine nur, dass man nicht kategorisch ausschliessen kann, dass eine Box ausserhalb des "neuen" Artikelnummerrahmen legal nicht VKFD bzw. UM gehört, sondern dass irgendwer legaler Eigentümer einer solchen Box ist.
Wenn der Techniker die Box für seine Arbeit gestellt bekommt, verbleibt sie trotzdem im Eigentum des Unternehmers. Der Techniker erwirbt an den Boxen KEIN Eigentum und muss diese nach Beendigung seiner Arbeit (als Subunternehmer) an VFKD/UM zurückgeben. Sollte er dies nicht machen, unterschlägt er ebenfalls das Eigentum des Auftraggebers und erwirbt KEIN Eigentum an den Boxen.

Oder glaubst du etwa, dass ein Notebook, was dir vom Auftraggeber/Arbeitgeber für deine Arbeit bei der Kündigung des Auftrags/des Arbeitsvertrags in dein Eigentum übergeht? Mit nichten - das Gerät bleibt im Eigentum des Auftraggebers/Arbeitgebers und wenn du es nicht zurückgibst, unterschlägst du das Gerät (Ausnahme: Der Auftraggeber/Arbeitgeber verzichtet EXPLIZIT auf sein Eigentum, bspw. weil das Gerät zu alt ist - dies ist aber extrem unwahrscheinlich und gerade bei Ersatzteilen eher so gut wie ausgeschlossen).

Ergo ist dein Gedanke nur ein Wunsch, hat aber nichts mit der Realität zu tun.