Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

In diesem Forum dreht sich alles um die bei Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West oder im Rahmen der O2-Tarife über Kabel verwendeten AVM-Produkte, insbesondere der WLAN-Router mit integriertem Kabelmodem, der als FRITZ!Box vertrieben wird. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf AVM-Produkte zurückzuführen ist!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Außerdem gib bitte an, ob es sich bei deiner FRITZ!Box um eine Leihbox von Vodafone („[Leihbox]“) oder eine Kaufbox („[Kaufbox]“) handelt.
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AndreasNRW
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von AndreasNRW »

Echt hartnäckig :flöt:
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berlin69er
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von berlin69er »

Ich hab dafür nur ein Lächeln übrig...
Was in letzter Zeit wieder für merkwürdige Typen hier im Forum aufschlagen. :kaffee:
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (voll ausgebaut)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-C-FBC Tuner (8 Tuner in einem) & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Paket: Vodafone Basic TV auf Smartcard G09
Zubehör: Apple TV 4K für Waipu TV und Co.
reneromann
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von reneromann »

shmy73 hat geschrieben: 06.11.2019, 12:09 Und wo ist die Unschuldsvermutung?
Du vermischst Straf- und Zivilrecht. Im Zivilrecht gibt es keine Schuld oder Unschuld - und damit auch keine Unschuldsvermutung. Das Zivilrecht regelt in deinem Fall lediglich den (grundsätzlich bestehenden) Unterlassungsanspruch und die Zahlung des Schadensersatzes.
Im Zivilprozess bringt das Gegenüber ihre Forderungen gegen dich mitsamt Indizien und/oder Beweisen vor - du kannst dann in deinem Vortrag mithilfe von eigenen Indizen und/oder Beweisen seinen Vortrag entkräften, damit du in deinem Fall nicht rechtskräftig zur Zahlung des Schadenersatzes (samt entsprechender Prozess- und Anwaltskosten sowie der angefallenen Zinsen) verurteilt wirst.
reneromann
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von reneromann »

shmy73 hat geschrieben: 06.11.2019, 12:25
reneromann hat geschrieben: 06.11.2019, 02:26 "Irgendwer WIRD deinen Anschluß für den Tauschbörseneinsatz genutzt haben - das muss nicht zwingend dein Rechner gewesen sein, es reicht auch, wenn ein Familienmitglied mit seinem Notebook, Tablet ..."
Und Entscheidung vom Bundesgericht Az. I ZR 220/15? Lesen? Und eine Unschuldsvermutung?
Nochmal: Es gibt keine Unschuldsvermutung im Zivilrecht.
Davon abgesehen: Haben Sie selbst das Urteil gelesen? Dies dürfte auf Ihren Fall nicht zutreffen, da sie den WLAN-Namen -anders als im genannten Urteil- nicht geändert haben. Es ist also auch für einen Laien davon auszugehen, dass die Verknüpfung von Standard-SSID (WLAN-Name) und Standard-WLAN-Passwort sowie Hardware-Adresse des Nutzers unter Vorliegen der Kenntnis der Schlüsselgenerierung des Geräteherstellers (ggfs. auch unter Ausspähung der entsprechenden Aufkleber auf dem Gerät) eine potentielle Sicherheitsgefahr darstellt.

Es wäre an Ihnen einen substantiierten Nachweis zu erbringen, dass Dritte Ihr (W)LAN unberechtigt genutzt haben - solange bis dies erfolgt, stehen erst einmal Sie in der alleinigen Schusslinie. Dies wäre damals durch entsprechende Router-Logs ggfs. nachweisbar gewesen, dass sich ein unbekanntes Gerät in das WLAN eingewählt hat...
Abraxxas
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von Abraxxas »

reneromann hat geschrieben: 06.11.2019, 20:12Es ist also auch für einen Laien davon auszugehen, dass die Verknüpfung von Standard-SSID (WLAN-Name) und Standard-WLAN-Passwort sowie Hardware-Adresse des Nutzers unter Vorliegen der Kenntnis der Schlüsselgenerierung des Geräteherstellers (ggfs. auch unter Ausspähung der entsprechenden Aufkleber auf dem Gerät) eine potentielle Sicherheitsgefahr darstellt.
Nö, denn spätestens jetzt hast du alle Laien erdummbabbelt.
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merkur
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von merkur »

Abraxxas hat geschrieben: 06.11.2019, 21:27
reneromann hat geschrieben: 06.11.2019, 20:12Es ist also auch für einen Laien davon auszugehen, dass die Verknüpfung von Standard-SSID (WLAN-Name) und Standard-WLAN-Passwort sowie Hardware-Adresse des Nutzers unter Vorliegen der Kenntnis der Schlüsselgenerierung des Geräteherstellers (ggfs. auch unter Ausspähung der entsprechenden Aufkleber auf dem Gerät) eine potentielle Sicherheitsgefahr darstellt.
Nö, denn spätestens jetzt hast du alle Laien erdummbabbelt.
Aber sowas von :brüll:
Bye Jörg

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shmy73
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von shmy73 »

reneromann hat geschrieben: 06.11.2019, 20:12
Es wäre an Ihnen einen substantiierten Nachweis zu erbringen, dass Dritte Ihr (W)LAN unberechtigt genutzt haben - solange bis dies erfolgt, stehen erst einmal Sie in der alleinigen Schusslinie. Dies wäre damals durch entsprechende Router-Logs ggfs. nachweisbar gewesen, dass sich ein unbekanntes Gerät in das WLAN eingewählt hat...
Ich schulde nichts, die gegnerische Seite muss beweisen (wie der Justizamt erklärt):
- dass nicht ein unbekannter Dritter mein Wlan benutzt hat, sondern ich;
- dass ich in der Filmtauschbörse registriert bin;
- dass ich die Sicherheit der Vodafonerouterbenutzung nicht gewährleistet habe;

- welches Recht hatte Vodafone, meine vertraulichen (konfidenziale) Daten (IP, Name, Adresse) an die gegnerische
Seite weiterzugeben.

Antworten Sie mir meine 4 Fragen.

Sagen bitte, wie ich das Thema schließen soll. Vielen Dank für das Gegenteil von mir und alles Gute für Sie!
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AndreasNRW
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von AndreasNRW »

Oh man, ich geb's auf :wand:
Abraxxas
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von Abraxxas »

shmy73 hat geschrieben: 10.11.2019, 14:43
- welches Recht hatte Vodafone, meine vertraulichen (konfidenziale) Daten (IP, Name, Adresse) an die gegnerische
Seite weiterzugeben.
Nicht das Recht sondern die Pflicht, angeordnet von einem Richter oder Staatsanwalt.
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von reneromann »

shmy73 hat geschrieben: 10.11.2019, 14:43 Ich schulde nichts, die gegnerische Seite muss beweisen (wie der Justizamt erklärt):
Zuerst einmal: Es gibt kein Justizamt - und selbst wenn würde ein solches Amt keinerlei Rechtsberatung im Einzelfall vornehmen...

Weiterhin hat die gegnerische Seite entsprechende Protokolle der Anbietung der entsprechenden Daten zusammen mit der Ihnen laut VF zugeteilten IP-Adresse als Beweise gegen Sie in der Hand. Es steht also nicht im Raum, OB ihr Anschluss für die Benutzung der Tauschbörse genutzt wurde, sondern lediglich WER es gemacht hat.
- dass nicht ein unbekannter Dritter mein Wlan benutzt hat, sondern ich;
Das ist irrelevant. Du als Anschlußinhaber bist für die Sicherheit deines Netzwerkes verantwortlich. Wenn dein Anschluß -von wem auch immer- missbraucht wird, bist du erst einmal derjenige, der dafür einstehen muss, bis DU substanziiert nachweisen kannst, dass Dritte den Anschluß benutzt haben. Genau das steht übrigens in dem BGH-Urteil, auf welches du dich berufst. Solange du also keinen substanziierten Vortrag leisten kannst, wer den Anschluß im fraglichen Zeitraum außer dir genutzt hat (also z.B. sagen kannst, dass die Personen X, Y und Z noch Zugang zu deinem Anschluß haben), muss das Gericht erst einmal davon ausgehen, dass du selbst der einzige Nutzer warst und dementsprechend die Tat von dir begangen wurde.
Ein abstrakter Verweis auf Dritte, die dein WLAN gehackt haben könnten, reicht nicht aus - insbesondere dann nicht, wenn du dies nicht selbst z.B. durch Routerlogs o.ä. belegen kannst.
Und selbst in dem Fall wäre es an dir gewesen, dein Netzwerk entsprechend abzusichern, also entweder WLAN abschalten -oder- WLAN-Name und -Schlüssel wechseln.
- dass ich in der Filmtauschbörse registriert bin;
Das ist ebenfalls irrelevant. Das einmalige Anbieten reicht aus - dafür musst du auch nicht registriert sein (zumal es bei P2P-Tauschbörsen gar keine Registrierung gibt - die leben ja gerade davon, dass jeder, der die Software hat, die Daten prinzipiell nicht nur herunter-, sondern auch anbieten/hochladen kann).
- dass ich die Sicherheit der Vodafonerouterbenutzung nicht gewährleistet habe;
Ebenfalls irrelevant. Es wurde über deinen Anschluß eine entsprechende Rechtsverletzung begangen und es wäre jetzt -nach dem BGH-Urteil- an dir, deinen Kopf durch Vorlegen derer Namen aus der Schlinge zu ziehen.
- welches Recht hatte Vodafone, meine vertraulichen (konfidenziale) Daten (IP, Name, Adresse) an die gegnerische Seite weiterzugeben.
Das nennt sich Auskunftsersuchen des Geschädigten an den Provider, welches über einen Gerichtsbeschluss herbeigeführt werden muss.
Dabei legt der Geschädigte (bei dir also der Rechteinhaber oder sein Vertreter) beim Gericht ein Auskunftsersuchen vor. Das Gericht prüft das Auskunftsersuchen und sofern es einen berechtigten Anspruch sieht, wird das Auskunftsersuchen per Gerichtsbeschluss "amtlich" gemacht. Mit diesem Gerichtsbeschluss MUSS VF die Daten auf Anfrage an den Geschädigten herausgeben, damit der Geschädigte zivilrechtliche Schritte einleiten kann. Für diesen Gerichtsbeschluss muss der Geschädigte dem Gericht schon vorweisen, warum ein solches Auskunftsinteresse besteht - bei Verletzung entsprechender Schutzrechte (z.B. Urheberrecht) ist dies in der Regel gegeben.
Es ist also kein Recht, sondern VF hatte nach dem erteilten Gerichtsbeschluss die Pflicht(!) deine Daten (Name / Adresse des Anschlußinhabers, die zum Zeitpunkt der Tat der vorgelegten IP-Adresse zugeordnet waren) herauszugeben.
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