Wenn der Nachbar mit dranhängt...

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom-/Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
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DickNatter
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Wenn der Nachbar mit dranhängt...

Beitrag von DickNatter »

Hallo Forum,
Ich bin neu hier und nicht ganz schlüssig ob mein Thema/Anliegen in diesem Teil richtig ist. Bei Bedarf möge ein Admin dieses verschieben.

Zum eigentlichen Thema.
Ich wohne in einer Doppelhaushälfte zur Miete und nutze den dortigen KDG Anschluss für Fernsehen (volles HD Programm), Telefonie und auch Highspeed Internet. Ich habe meine "Ausstattung" quasi vom alten Wohnort mitgenommen und nur noch um Highspeed ergänzt.
Als ich eingezogen bin fand ich einen Kabelanschluss vor, der in meiner Haushälfte in meinem HW-Raum ankam und dort per T-Stück auf meine WZ Dose sowie per Wanddurchführung in die andere Doppelhaushälfte geführt wurde. Nachfrage beim Vermieter "Hat KDG so gelegt". OK, mag sein, keine Ahnung. Habe diesen Umstand aber KDG angezeigt und auch nochmal erläutert als der Techniker Vor-Ort war um für mein Gesamtpaket die Leitung zu checken. Dabei wurde ein Signalverstärker installiert.
Nun wird von diesem Verstärker zum einen mein KDG Receiver, mein Internet/Telefonie WLAN Router als auch der "Nachbarsstrang" per 3er-Abzweiger versorgt. Der Verstärker wird aber über mein Stromnetz mit Spannung versorgt. Ziehe ich den Stromstecker (Sicherung) weil ich in den Urlaub fahre, ist es drüben zappen duster.
Mein damaliger Nachbar fand diese Konstellation auch "strange", hat dieses auch KDG und auch dem Vermieter mitgeteilt. Da er aber nur ein kleines TV-Paket nutzte und Internet/Telefonie über einen DSL Anbieter gab es auch so gesehen keine Probleme.

Nun ist er ausgezogen und neue Mieter ein und daraus resultieren meine Fragen.
1. Ist es wirklich "normal" das ein Kabelanschluß nur in einer Doppelhaushälfte ankommt und dann durch die Wand in die andere Wohneinheit gelegt wird?
2. Wer prüft eigentlich ob die Nachbarn überhaupt einen KDG Vertrag haben?
3. Müßte ich ggf. die "Leitung" kappen? Sowohl vom rechtlichen wie aber auch von technischen da ja dann am Abzweiger quasi ein offener Anschluß wäre?
4. Wenn die "neuen" Nachbarn jetzt auch den Kabelanschluß so nutzen wollen wie ich, geht das Leitungs/Leistungstechnisch überhaupt?
5. Wenn ein technisches Problem nun auftaucht, wie kann ich fetstellen ob es an den "Nachbarn" liegt und an dem was diese ggf am Kabel angeschlossen haben. Und wenn die ein Problem haben müßte ich den Techniker ja quasi zur Überprüfung bei mir reinlassen.

Ein Haufen Fragen. Villeicht kann da ja mal jemand zu einzelnen Punkte einen Kommentar/Stellungnahme abgeben.

Und ich hoffe die "Konstruktion" des Kabelanschluss und der Verteilung ist verständlich.

Mit freundlichen Grüßen.
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kabelhunter
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Re: Wenn der Nachbar mit dranhängt...

Beitrag von kabelhunter »

Mal kurze Antworten :
Zu 1.) Ja
Zu 2.) VFKD , wenn überhaupt .
Zu 3.) Nein
Zu 4.) Ja , es sei denn das Segment ist jetzt schon an der Kapatzitätsgrenze .
Zu 5.) Das überprüft ein von VFKD beauftragter Techniker .
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Menne
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Re: Wenn der Nachbar mit dranhängt...

Beitrag von Menne »

normal gehört eine Steckdose installiert die über allgemein Strom läuft, dann zahlt jeder gleich viel Stromkosten!
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reneromann
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Re: Wenn der Nachbar mit dranhängt...

Beitrag von reneromann »

Menne hat geschrieben:normal gehört eine Steckdose installiert die über allgemein Strom läuft, dann zahlt jeder gleich viel Stromkosten!
Allgemeinstrom wirst du in einer Doppelhaushälfte nicht haben - wozu auch, der einzige Nutzer wäre eben hier der Verstärker ;-)

Besser wäre es "eigentlich", wenn jede Hälfte einen "richtigen" Anschluss nach draußen bekommt und nicht innen irgendwie "rumgepfuscht" wird.
Trebo
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Re: Wenn der Nachbar mit dranhängt...

Beitrag von Trebo »

Hier liegt eine ganz normale Mitversorgung vor, mit "rumpfuschen" hat das nichts zu tun.
Da hat der Bauträger eben die Kosten für einen doppelten Anschluss gespart.

Viel interessanter kann es werden, wenn ein Doppelhaus über eine gemeinsame Heizung verfügt...
--
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reneromann
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Re: Wenn der Nachbar mit dranhängt...

Beitrag von reneromann »

Wobei diese Mitversorgung aber auch schon ziemlich "blöd" ausfallen kann, wenn derjenige in der Haushälfte A, die den Anschluss besitzt, Kosten sparen will und den Anschluss kündigt und den Verstärker vom Strom trennt.
Dann schaut die Haushälfte B (mittlerweile nicht mehr ganz so sprichwörtlich) in die Röhre...

Denn der KNB kann den Besitzer/Eigentümer von Haushälfte A ja wohl kaum zwingen, den Verstärker auf seine Kosten weiter zu betreiben, damit Haushälfte B den Anschluss nutzen kann, obwohl A den Anschluss gar nicht mehr benutzen will. Oder kommt dann der KNB auf einmal an, legt statt des Abzweigers und Verstärkers in Haushälfte A eine direkte Brücke zu B und installiert bei B einen neuen Verstärker? Wohl kaum...

Zwar reden wir bei einem Verstärker "nur" von wenigen Watt Leistungsaufnahme - aber auf Dauer gesehen kosten selbst diese 5 W Geld...
Ausgegangen von den 5 W sind wir bei knapp 44 kWh im Jahr, macht also ~11 Euro an Stromkosten, für die bisher alleinig Haushälfte A aufkommt.

Klar - ein einzelner Zähler nur für den Verstäker ist würde viel mehr kosten (je nach Netzbetreiber ~10 Euro Grundgebühr pro Monat), trotzdem hat hier der Bauträger auf Kosten der späteren Eigentümer gespart.
Und gerade wenn man was nicht so läuft, wie es soll, ist der Bewohner von Haushälfte B immer auf den Good-Will von Haushälfte A angewiesen, damit Haushälfte A den Techniker auch "gewähren" lässt.
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Menne
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Re: Wenn der Nachbar mit dranhängt...

Beitrag von Menne »

ich brauch doch keinen Zähler mieten ich kauf einen Geeichten , nimm die Sicherung von Haus A klemm den Zähler dran und gut!

http://www.tandmore.de/Installation/Elt ... 87865.html
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mizeca

Re: Wenn der Nachbar mit dranhängt...

Beitrag von mizeca »

reneromann hat geschrieben:
Zwar reden wir bei einem Verstärker "nur" von wenigen Watt Leistungsaufnahme - aber auf Dauer gesehen kosten selbst diese 5 W Geld...
Ausgegangen von den 5 W sind wir bei knapp 44 kWh im Jahr, macht also ~11 Euro an Stromkosten, für die bisher alleinig Haushälfte A aufkommt.
Moin,

stören Dich wirklich diese 11,-€ im Jahr, oder geht es hier um die klassische deutsche Gründlichkeit und Ordnung? :shock:
Im ersten Falle hätte ich als Nachbar Angst, das ich meine Wurst und mein Bier bezahlen muss, falls Du mich mal zum Grillen bittest ;-)

Solch geringfügige Summen gleichen sich bei guter Nachbarschaft immer wieder aus. :prost:
reneromann
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Re: Wenn der Nachbar mit dranhängt...

Beitrag von reneromann »

mizeca hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:
Zwar reden wir bei einem Verstärker "nur" von wenigen Watt Leistungsaufnahme - aber auf Dauer gesehen kosten selbst diese 5 W Geld...
Ausgegangen von den 5 W sind wir bei knapp 44 kWh im Jahr, macht also ~11 Euro an Stromkosten, für die bisher alleinig Haushälfte A aufkommt.
Moin,

stören Dich wirklich diese 11,-€ im Jahr, oder geht es hier um die klassische deutsche Gründlichkeit und Ordnung? :shock:
Im ersten Falle hätte ich als Nachbar Angst, das ich meine Wurst und mein Bier bezahlen muss, falls Du mich mal zum Grillen bittest ;-)

Solch geringfügige Summen gleichen sich bei guter Nachbarschaft immer wieder aus. :prost:
Solange man selbst auch dran hängt, ist es zwar ärgerlich, aber durchaus verschmerzbar.
Wenn man aber selbst den Vertrag gekündigt hat und für Null Leistung auch noch Geld bezahlen soll (damit der Nachbar weiter schauen kann), hört der Spaß auch irgendwann mal auf.

Zumal es ja nicht nur bei den Stromkosten bleibt:
Wenn der Nachbar eine Störung hat, muss der Techniker auch bei mir rein, obwohl ich mit dem Unternehmen nichts am Hut habe - wer bezahlt mir diese Kosten für das Anwesend-Sein?
Oder nimmst du gerne mal so frei, weil der Techniker beim Nachbarn etwas machen soll und du daher auch vor Ort sein musst...
Trebo
Kabelfreak
Beiträge: 1296
Registriert: 15.06.2007, 01:10

Re: Wenn der Nachbar mit dranhängt...

Beitrag von Trebo »

So etwas sollte eigentlich in der Gemeinschaftsordnung (s. Teilungserklärung) geregelt sein,
aber solche Kleinigkeiten werden da auch schnell vergessen.

Aber wie weiter oben schon angemerkt wurde: es gibt sicher größere Sorgen...
--
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