Hausanschluss für zwei Wohneinheiten nutzbar?
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Re: Hausanschluss für zwei Wohneinheiten nutzbar?
einen Potentialausgleich sollte jedes Haus haben, und ab 1980 ist der Pflicht!
Der Glubb is a Depp!
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Re: Hausanschluss für zwei Wohneinheiten nutzbar?
Nicht ab 1980, sondern seit 1980...Menne hat geschrieben:einen Potentialausgleich sollte jedes Haus haben, und ab 1980 ist der Pflicht!
Und um genau zu sein: Auch nur bei Anlagenänderungen und/oder Anlagenneuerrichtungen seit 1980...
Sprich: Wenn in dem Haus an der E-Anlage in den letzten knapp 40 Jahren nichts gemacht wurde, dann gilt weiterhin Bestandsschutz und es ist kein Poti-Ausgleich notwendig.
Sobald aber auch nur ein Schalter und/oder eine Steckdose neu gesetzt wurde -oder- Kabel verändert wurden, gilt der Bestandsschutz nicht mehr und ein Poti-Ausgleich ist zwingend notwendig.
Gleiches gilt übrigens für klassische Nullung: In Altanlagen gilt Bestandsschutz, solange nichts angefasst wird. Bei Änderungen oder bei Neuerrichtungen ist klassische Nullung in Privathaushalten nicht mehr erlaubt.
Und da es hier um eine neu zu errichtende oder zu erneuernde BK-Anlage geht, gelten die einschlägigen heutigen Vorschriften - Bestandsschutz gibt's nicht.
Sprich: die BK-Anlage muss ZWINGEND in einen vorhandenen Poti-Ausgleich eingebunden werden - wenn das nicht geschieht, handelt der Errichter grob fahrlässig/vorsätzlich vorschriftswidrig und haftet bei eventuellen Personen- oder Sachschäden persönlich [Versicherungen springen aufgrund der grob fahrlässigen/vorsätzlich vorschriftswidrigen Ausführung allesamt zur Seite].
Beispiele für solche Schäden:
- Brände durch Kurzschluss -oder- Überspannung (auch im BK-Netz, sofern der Blitz entsprechende Spannungen induziert)
- Stromschläge bei nicht ordnungsgemäß funktionierenden Geräten (davor schützt der Poti-Ausgleich ebenfalls)
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Re: Hausanschluss für zwei Wohneinheiten nutzbar?
Es gibt in der Elektrotechnik keinen Bestandschutz, ebenso wie keine Anpassungpflicht.reneromann hat geschrieben:Sprich: Wenn in dem Haus an der E-Anlage in den letzten knapp 40 Jahren nichts gemacht wurde, dann gilt weiterhin Bestandsschutz und es ist kein Poti-Ausgleich notwendig.
Dafür ist als erstes die Schutzmassnahme zuständig auch ohne Schutzpotentialausgleich.reneromann hat geschrieben:Sobald aber auch nur ein Schalter und/oder eine Steckdose neu gesetzt wurde -oder- Kabel verändert wurden, gilt der Bestandsschutz nicht mehr und ein Poti-Ausgleich ist zwingend notwendig.[/quote"]
Für jede Steckdosenänderung ist zunächt mal ein RCD nötig.
reneromann hat geschrieben:- Stromschläge bei nicht ordnungsgemäß funktionierenden Geräten (davor schützt der Poti-Ausgleich ebenfalls)
Lutz
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Re: Hausanschluss für zwei Wohneinheiten nutzbar?
Hallo,
Mfg
Hermann
das war der Monteur von Vodafone...reneromann hat geschrieben: Das ist vorne und hinten vorschriftswidrig - wenn das ein Elektriker gemacht hat, bestell den nochmal ein und lass ihn den Pfusch abreißen und vernünftig nach Vorschriften neu machen!
A) Muss ein Poti-Ausgleich zur Antennenanlage MINDESTENS 4mm² haben
B) Dürfen "fremde" leitfähige Teile, wie z.B. Wasser- oder Gasrohre nicht als "Potentialüberträger" genutzt werden [müssen wohl aber in den Poti-Ausgleich eingebunden werden].
Mfg
Hermann