3 Geräte / Aufnahmen in der ganzen Wohnung schauen

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom-/Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
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DerSarde
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Re: 3 Geräte / Aufnahmen in der ganzen Wohnung schauen

Beitrag von DerSarde »

AndreasNRW hat geschrieben: 13.11.2018, 13:12Oder wie hat die "T" das rechtlich abgesichert :confused:
Eventuell auch mit speziellen Verträgen mit den Sendern. Einige Sender wie DMAX oder Eurosport 1 erlauben Vodafone bspw. keine Verbreitung ihrer HD-Version über mobile Endgeräte.
Daher sind die beiden Sendern dann selbst im eigenen WLAN in der GigaTV-App gesperrt.

Und selbst wenn, die Zahl der Geräte, die ich anschließen darf, ist sicher nicht unbegrenzt.

Ach, und so nebenbei kann mir jetzt diesen Kommentar nicht verkneifen, dass ein Verstoß gegen die AGB kein Verbrechen sei:
Danke für den Tipp, dann verstoße ich in Zukunft im Beruf auch einfach mal wissentlich gehen bewährte Paragrafen der VOB/B (sind ja auch nur Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Da lande ich schneller vor Gericht als ich "kein Verbrechen" sagen kann. :fahne:
Ist halt immer der Unterschied zwischen "legal" und "legitim", viele kennen den nicht.

Zu guter Letzt: Es bleibt hier bitte bei einer sachlichen Diskussion zu diesem Thema. :streber:
Digitale Programmübersicht für das Kabelnetz von Vodafone

Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
Internet: GigaZuhause 250 Kabel mit FRITZ!Box 6490 (kdg)
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berlin69er
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Re: 3 Geräte / Aufnahmen in der ganzen Wohnung schauen

Beitrag von berlin69er »

Kein Verstoß gegen AGB, sondern die (VF) AGB... Kleiner, aber feiner Unterschied. :skull:
Aber hat letztlich nichts mit dem Thema zu tun.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (voll ausgebaut)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-C-FBC Tuner (8 Tuner in einem) & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Paket: Vodafone Basic TV auf Smartcard G09
Zubehör: Apple TV 4K für Waipu TV und Co.
Flole
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Re: 3 Geräte / Aufnahmen in der ganzen Wohnung schauen

Beitrag von Flole »

berlin69er hat geschrieben: 13.11.2018, 13:43 Gäääähhhn... Lies doch bitte erst mal entsprechende Gesetzestexte.
Das Gähnen kann ja nur auf das Lesen des trockenen Paragraphen bezogen sein, den du dir sicherlich unmittelbar vor deinem Post durchgelesen hast:
§ 265a StGB hat geschrieben:Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Nun haben wir ein den "öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes" und eine Leistung die es erlaubt das ganze auf mehreren Geräten zu sehen (im folgenden Zweitkarte genannt)..... Und jetzt darfst du das mal versuchen anders hinzubiegen, das wird schwierig.....
berlin69er hat geschrieben: 13.11.2018, 13:43 Eine dritte Person kann erzählen was sie will! Ist das ein Nachweis? Und nein, VF kann nicht „einfach so“...
Eine Zeugenaussage kann als Nachweis ausreichend sein, dafür ist übrigens auch die Staatsanwaltschaft zuständig und die können mit so einer Aussage "einfach so" zum Richter, der dann anordnen kann das "einfach so" nach Geräten die zum illegalen Verteilen von Fernsehsignalen in der Wohnung des Beschuldigten gesucht werden soll.... Stelle ich mir auch schön vor so einen Besuch, wenn fremde Leute alles durchwühlen und man nichts dagegen tun kann. Wenn man dann noch eine Familie hat, mit Kindern vielleicht sogar...
berlin69er hat geschrieben: 13.11.2018, 13:43 Viel einfacher kann VF allerdings feststellen ob jemand das Branding auf einer Providerbox entfernt hat und den Vetrag dann kündigen. ;)
Das wäre dann eine Sachbeschädigung (eine Leistung erschleicht man sich dadurch ja nicht), aber dann gibts ja die GPL die dem ganzen entgegen steht und Veränderungen explizit erlaubt.... Dementsprechend darf das verändern der Software als solches nicht untersagt werden, das aufspielen auf einem Gerät hingegen schon. Die Frage ist dann nur, ob es eine Beschädigung oder eine Aufwertung der Sache ist, da die Telefonie aber dann nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert ist hier vermutlich von einer Beschädigung auszugehen.
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AndreasNRW
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Re: 3 Geräte / Aufnahmen in der ganzen Wohnung schauen

Beitrag von AndreasNRW »

DerSarde hat geschrieben: 13.11.2018, 13:46 Eventuell auch mit speziellen Verträgen mit den Sendern. Einige Sender wie DMAX oder Eurosport 1 erlauben Vodafone bspw. keine Verbreitung ihrer HD-Version über mobile Endgeräte.
Daher sind die beiden Sendern dann selbst im eigenen WLAN in der GigaTV-App gesperrt.

Und selbst wenn, die Zahl der Geräte, die ich anschließen darf, ist sicher nicht unbegrenzt.
Also, offiziell werden von der "T" 4 Receiver unterstützt
Wie viele Fernsehgeräte können bei EntertainTV (und Entertain) betrieben werden?
Derzeit werden maximal 4 Mediareceiver an einem Entertain Anschluss unterstützt.
Inoffiziell gehen wohl auch bis zu 10 Stück :fahne:
Kommt natürlich auch auf die max. verfügbare Bandbreite am Anschluss an, ist ja alles IP TV.

Ich selbst hab 3 Receiver am Anschluß laufen.
Bei Sky habe ich die Empfangsart von SAT auf Entertain umgestellt.
Danach wurde das Sky Paket auf allen 3 Receivern freigeschaltet (T arbeitet ja nicht mit Smartcards).
Jetzt gibt es auch keinen Streit mehr, wer was gucken darf. :D
Flole
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Re: 3 Geräte / Aufnahmen in der ganzen Wohnung schauen

Beitrag von Flole »

Und was passiert bei einem 11. Receiver? :D :brüll:

Das "unterstützt" könnte man übrigens auch als "bis dahin gibts Support, darüber hinaus nicht mehr" interpretieren :wink: Wäre jetzt nicht das erste mal das es als "Bis dahin wird es funktionieren, alles andere muss man ausprobieren" definiert ist.
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