Zuständigkeit für Empfangsstörung?

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piet85
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Zuständigkeit für Empfangsstörung?

Beitrag von piet85 »

Hallo zusammen,
ich bin erstmalig hier im Forum, da ich bisher nie Probleme mit Kabel Deutschland hatte. Bisher hatte ich einen analogen Kabelanschluss. Jetzt bin ich umgezogen und musste demnach einen neuen digitalen Anschluss bestellen. Nun habe ich zwar die Hardware herumstehen, bekomme aber beim Suchlauf nur Rauschen auf dem Fernseher.
Also KD angerufen, die meinten natürlich sie wären nur bis zum Übergabepunkt zuständig und dort würde ein Signal angeblich anliegen. Also hab ich in der Wohnungsverwaltung angerufen, die wissen natürlich auch nicht warum das nicht geht. Im Keller hängt allerdings ein großer grauer Kasten von Kabel Deustschland, aus dem jede Menge Fernsehkabel herauskommen. Dieser ist natürlich verschlossen und in der Verwaltung haben die auch keinen Schlüssel dafür. Ich vermute mal den hat nur KD, weiterhin vermute ich, dass dort einfach mein Anschluss nicht angeklemmt ist.
Wer ist denn nun dafür verantwortlich dass mein Anschluss funktioniert? Wenn das Problem hinter dem Kasten ist mein Vermieter, wenn das Problem vor selbigem existiert KD? Das Problem ist einfach, dass mir beide vermutlich den Techniker berechnen werden, wenn die Störung nicht in deren Einflussbereich fällt.
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Kabelfux
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Re: Zuständigkeit für Empfangsstörung?

Beitrag von Kabelfux »

Hallo,

wenn da wirklich ein KDG-ISP (Infrastrukturpunkt) hängt und du da abgeklemmt bist liegt die Zuständigkeit bei Kabel Deutschland.Falls es sich um einen "Kasten" von der Wohnungsverwaltung handelt ist KDG nur bis zum Übergabepunkt zuständig.Ist da vielleicht ein Aufkleber an den ISP?

Manchmal sind die Kundendaten nicht richtig gepflegt.

Grundsätzlich stimmt es aber da Kabel Deutschland nur bis zur "Leistungsgrenze" zuständig ist.Wo genau die ist solltest du vorher in Erfahrung bringen (entweder Vermieter oder KSC)
Gruß

Der KabelFux



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piet85
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Re: Zuständigkeit für Empfangsstörung?

Beitrag von piet85 »

Also ich gehe davon aus, dass es ein KDG ISP ist, denn es steht "Eigentum von Kabel Deutschland" dran. Insofern wird dort auch der Übergabepunkt sein und öffnen kann die Kiste ja auch nur KDG. Habe auch mal einen anderen Mieter befragt, der meinte bei ihm war ganz normal der Techniker da und hat das angeklemmt. Warum die sich jetzt bei mir sträuben weiß ich nicht. Nach Androhung der Kündigung meinte die Frau an der Hotline dann auch sie schicken mir einen Techniker vorbei. Ich hoffe dass das auch passiert, bisher hat sich nämlich noch niemand bei mir gemeldet und dass die mir den dann nicht berechnen.
weihnachtsmann
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Re: Zuständigkeit für Empfangsstörung?

Beitrag von weihnachtsmann »

piet85 hat geschrieben:Also ich gehe davon aus, dass es ein KDG ISP ist, denn es steht "Eigentum von Kabel Deutschland" dran. Insofern wird dort auch der Übergabepunkt sein und öffnen kann die Kiste ja auch nur KDG. Habe auch mal einen anderen Mieter befragt, der meinte bei ihm war ganz normal der Techniker da und hat das angeklemmt. Warum die sich jetzt bei mir sträuben weiß ich nicht. Nach Androhung der Kündigung meinte die Frau an der Hotline dann auch sie schicken mir einen Techniker vorbei. Ich hoffe dass das auch passiert, bisher hat sich nämlich noch niemand bei mir gemeldet und dass die mir den dann nicht berechnen.
anklemmer haben 14 tage zeit, sich bei dir zu melden.
piet85
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Re: Zuständigkeit für Empfangsstörung?

Beitrag von piet85 »

Am Freitag als ich nach Hause kam war dann schon alles angeschlossen. Somit war es dann wohl der Anschlusskasten im Keller, dann hoffe ich nur, dass dann nicht die Rechnung kommt.