Tipps im Umgang mit Vodafone Kabel Deutschland

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Nibelungen
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Nibelungen »

??? What soll dat denn?
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Nibelungen
Forenmutti
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Nibelungen »

Ah, ich weiß, Doppelposts sind nicht so in, aber mal ne Frage:

Wo bist Du Bubblegum? Was ist mir Dir los? Hast Du Dich aus dem Forum zurückgezogen? Ich fänds Schade, Du trägst viel dazu bei, so manche überzogene Vorstellung geradezurichten (das meine ich ernst!).

Na ja, wenn Du im RL eingespannt bist versteh ich das natürlich, ich hoffe halt nur, dass nix hier im Forum Dich zum Rückzug veranlasst hat...
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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Mal wieder was Neues....

Rücksendeadresse für Leihgeräte , Retouren und Widerruf

Kabel Deutschland
c/o DHL Paket
Am Tower 222

90475 Nürnberg


Diese Anschrift wird bei KD seit dem 21.02.2012 verwendet - sowohl auf telefonische Anfragen für Rücksendungen, in den Auftragsbestätigungen (als Widerrufadresse) und in Kündigungsbestätigungen / Kündigungsmitteilungen (als Rücksendeadresse für Receiver, Recorder SC usw ...)
Horst123
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Horst123 »

Was einem Kabel Deutschland nicht mitteilt ist, dass die Rückgabeadresse keine echte sondern nur eine Anscheinsadresse ist.

Die Hausnummer 222 existiert gar nicht, sondern dient nur der Zuordnung, um die Pakete zum Container Richtung Tschechien umzuleiten. Dort werden sie dann (vielleicht...) tatsächlich bearbeitet.

Diese Infos habe ich von einem netten DHL Mann, den der Pförtner zum Tor hat kommen lassen, als ich da das Paket mit meiner alten Hardware dort abgeben wollte.

Die Annahme des zurückzugebenden Hardware wurde übrigens verweigert.

Der Pförtner hat mir dann auch noch erzählt, dass bei ihm in letzter Zeit dauernd Leute aufschlagen, um Rücksendepakete abzugeben (die alle wieder abziehen müssen).

Ist ja auch naheliegend sich das Porto sparen zu wollen, gerade wenn man als KD-Kunde im Süden von Nürnberg wohnt.

Also, wichtige Zusatzinfo: die Rücksendeadresse bezeichnet keinen realen Ort!
sunday

Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von sunday »

Dann muss man sich nicht wundern, wenn zurückgesendete Geräte nach Monaten und Jahren berechnet werden.
Wer weiss, wie es in Tschechchien weiter geht :flöt:
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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Wenn an der irrealen Adresse einen Pförtner gibt und sogar Leute die ans Tor kommen ... :shock:

Auf verschiedenen Doku-Sendern werden regelmäßig unterschiedlichste Verschwörungstheorien dargestellt, wohl auch "untersucht" und "bewertet".
Gebt denen doch mal einen Hinweis - vielleicht decken die das ja auf...

Klarstellung - auch wenn ich selbst noch nicht an diesem imaginären Ort war:

Die genannte Adresse bezeichnet ein von einem Logistikunternehmen bezeichneten Lagerort. Die Anschriften werden nach gängigen Darstellungen gewählt und enthalten interne Zuordnungseinheiten, um eingehende Sendungen für die unterschiedlichen Endempfänger vorzusortieren oder erforderliche Auf- und Nachbereitungen der Sendungen veranlassen zu können.

Als seinerzeit die Euskirchener Adresse von Nr. 33 in 933 geändert wurde, hat die DHL keine entsprechend der Nummerierung anzahlmäßig neue Hallen gebaut, sondern damit für die Zustellung die Vorverteilung geändert.

Und das Logistizentrum ist durchaus existent.
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Nibelungen
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Nibelungen »

Ist die "Hausnummer" dann quasi sowas wie die Kundennummer der KDG? Also damit das Logistikzentrum (welches natürlich viele verschiedene Kunden hat, viele Firmen lassen ihr Zeugs dorthin liefern) weiß dass es ein KDG-Artikel ist - quasi.
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VBE-Berlin
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von VBE-Berlin »

Nibelungen hat geschrieben:Ist die "Hausnummer" dann quasi sowas wie die Kundennummer der KDG?
Kann man so sehen.
Solch ein Paket wird zumindest der KDGgeschulten Annahmekraft hingestellt.

MB-Berlin
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MiMau
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von MiMau »

Allerdings könnte man versuchen ein Sonderkündigungsrecht zu erstreiten...
Stichworte:
- Nichterfüllung
- Schlechterfüllung

Wenn also die Leitungsqualität mangelhaft ist: Dokumentieren (auch Protokollführung ist hier hilfreich), Reklamieren, Fristen setzen und Sonderkündigung aussprechen...
Doc. Sis

Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Doc. Sis »

MiMau hat geschrieben:Allerdings könnte man versuchen ein Sonderkündigungsrecht zu erstreiten...
Stichworte:
- Nichterfüllung
- Schlechterfüllung

Wenn also die Leitungsqualität mangelhaft ist: Dokumentieren (auch Protokollführung ist hier hilfreich), Reklamieren, Fristen setzen und Sonderkündigung aussprechen...
Zu welchem Beitrag gehört deine Meinung!? :confused:
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