Vertragsänderung nach Tod des Ehemannes

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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
gescherr
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Vertragsänderung nach Tod des Ehemannes

Beitrag von gescherr »

Hallo,

vielleicht kann uns ja jemand hier weiterhelfen. Mein Opa war Kd. bei KD und ist im Februar verstorben. Vor einer Woche meldete sich ein Mitarbeiter dieser freundlichen Firma und verlangt nun eine Sterbeurkunde und eine Vertragsänderung auf den Namen meiner Oma. Diese koste dann 49,95€.

Sie habe 4 Wochen Zeit, ansonsten würde der Anschluss stillgelegt.

Aus Querelen mit dieser Firma und meiner Tochter weiß ich, dass es KD eigentlich vollkommen egal ist, wer den Vertrag für welche Wohnung abschließt. Sicher ist mein Opa keine natürliche Person mehr, aber die Überweisungen gehen seit seinem Tod vom vormals gemeinsamen Konto nun vom Konto meiner Oma ein.

Es kann doch nicht rechtens sein, dass diese nun einen Neuanschluss bezahlen muss.

LG
gescherr

Ups, sehe gerade bin im Internet und Telefonie Forum gelandet, verzeiht einer Unwissenden. Vielleicht kann man diesen Beitrag in digitales KAbelfernsehen verschieben :flöt: :flöt:
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Bubblegum
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Re: Vertragsänderung nach Tod des Ehemannes

Beitrag von Bubblegum »

So grundsätzlich sollte die Umschreibung für diesen Fall möglich sein. Hier wittert wohl wer einen Neuabschluß, und dieser ist tatsächlich mit einem Bereitstellungsentgelt verbunden.

Oder möchte KDG hier einen Altvertrag loswerden und einen weiteren Kunden vergraulen?
Knidel
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Re: Vertragsänderung nach Tod des Ehemannes

Beitrag von Knidel »

gescherr hat geschrieben:Vor einer Woche meldete sich ein Mitarbeiter dieser freundlichen Firma und verlangt nun eine Sterbeurkunde und eine Vertragsänderung auf den Namen meiner Oma. Diese koste dann 49,95€.
Was war das für ein Mitarbeiter?
Wenn wirklich irgendwas wäre, dann würde sich Kabel Deutschland sicherlich schriftlich melden.
Vermutlich versucht diese Person nur eine Prämie für einen Neuanschluss abzukassieren.
Quicksilver
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Re: Vertragsänderung nach Tod des Ehemannes

Beitrag von Quicksilver »

gescherr hat geschrieben:Hallo,

vielleicht kann uns ja jemand hier weiterhelfen. Mein Opa war Kd. bei KD und ist im Februar verstorben. Vor einer Woche meldete sich ein Mitarbeiter dieser freundlichen Firma und verlangt nun eine Sterbeurkunde und eine Vertragsänderung auf den Namen meiner Oma. Diese koste dann 49,95€.

Sie habe 4 Wochen Zeit, ansonsten würde der Anschluss stillgelegt.

Aus Querelen mit dieser Firma und meiner Tochter weiß ich, dass es KD eigentlich vollkommen egal ist, wer den Vertrag für welche Wohnung abschließt. Sicher ist mein Opa keine natürliche Person mehr, aber die Überweisungen gehen seit seinem Tod vom vormals gemeinsamen Konto nun vom Konto meiner Oma ein.

Es kann doch nicht rechtens sein, dass diese nun einen Neuanschluss bezahlen muss.

LG
gescherr

Ups, sehe gerade bin im Internet und Telefonie Forum gelandet, verzeiht einer Unwissenden. Vielleicht kann man diesen Beitrag in digitales KAbelfernsehen verschieben :flöt: :flöt:

Hallo,

normal ist es nicht der Fall das dann diese 49,50 Euro bezahlt werden müssen. Wie die anderen da schon sagten widdert da ein "netter" Mitarbeiter einen Neuabschluss.

Erstmal mein Beileid für Euch, aber um Deiner Oma es leichter zu machen, wäre es besser für Sie, wenn Sie dem Kundencenter die Sterbeurkunde schickt und die bitte um Übernahme des Vertrages. Dort gibt sie einfach Ihre Daten an und alles wird erledigt.

Warum erstens bekommt Deine Oma dann Auskünfte, normal werden Auskünfte nur noch an Vertragspartner gegeben. Und Deine Oma bekommt dann keine Probleme wenn der Vertrag mal gekündigt werden muss. Weil dann würde erst ein Schreiben auf sie zukommen das sie nicht Vertragspartner ist und den Vertrag nicht kündigen kann. Spätestens dann müsste Deine Oma die Sterbeurkunde zusenden.

LG Quicksilver
h0mem
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Re: Vertragsänderung nach Tod des Ehemannes

Beitrag von h0mem »

Musste dabei grad an "Vorsicht Kunde" der aktuellen Ausgabe der c't denken. Hier ein Webcast dazu:
http://www.heise.de/ct-tv/Video-Vertrag ... nde/118377
kisenberg
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Re: Vertragsänderung nach Tod des Ehemannes

Beitrag von kisenberg »

Wurde die Oma Erbin des Verstorbenen, so gehen sämtliche Rechte und Verpflichtungen auf sie über, somit auch der Vertrag mit KD. Da KD keine Sterbeurkunde vorliegt kann KD auch nicht vom Tod des Vertragspartners ausgehen und den Anschluss auch nicht stilllegen. Sehr merkwürdig, was da abgeht.
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soundclub
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Re: Vertragsänderung nach Tod des Ehemannes

Beitrag von soundclub »

daher empfehle ich jedem ehepaar,...lasst bei verträgen beide namen drin stehen, dann gibts den zoff ned
mfg

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Re: Vertragsänderung nach Tod des Ehemannes

Beitrag von Kabelmensch »

soundclub hat geschrieben:daher empfehle ich jedem ehepaar,...lasst bei verträgen beide namen drin stehen, dann gibts den zoff ned
Entsprechend KDG sind bei Verträgen nur natürliche Personen möglich - Mann&Frau sind dann ja schon eine GbR ...
(gilt natürlich nicht bei bestehenden verträgen, da bleibt wie ist ...)
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NURadio
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Re: Vertragsänderung nach Tod des Ehemannes

Beitrag von NURadio »

Kabelmensch hat geschrieben:
soundclub hat geschrieben:daher empfehle ich jedem ehepaar,...lasst bei verträgen beide namen drin stehen, dann gibts den zoff ned
Entsprechend KDG sind bei Verträgen nur natürliche Personen möglich - Mann&Frau sind dann ja schon eine GbR ...
(gilt natürlich nicht bei bestehenden verträgen, da bleibt wie ist ...)
Irrtum, die GbR ist keine juristische Person. Hier haften alle "Gesellschafter" mit ihrem privatem Vermögen. Bei Ansprüchen gegen die GbR klagt man dann folglich auch gegen die GbR an sich und jeden einzelnen Gesellschafter. In einem Vertrag können demnach auch mehrere Namen stehen. Die Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern ist im BGB sogar geregelt (BGB §§ 420 - 432).
MfG NURadio
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Kabelmensch
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Re: Vertragsänderung nach Tod des Ehemannes

Beitrag von Kabelmensch »

NURadio hat geschrieben:
Kabelmensch hat geschrieben:
soundclub hat geschrieben:daher empfehle ich jedem ehepaar,...lasst bei verträgen beide namen drin stehen, dann gibts den zoff ned
Entsprechend KDG sind bei Verträgen nur natürliche Personen möglich - Mann&Frau sind dann ja schon eine GbR ...
(gilt natürlich nicht bei bestehenden verträgen, da bleibt wie ist ...)
Irrtum, die GbR ist keine juristische Person. Hier haften alle "Gesellschafter" mit ihrem privatem Vermögen. Bei Ansprüchen gegen die GbR klagt man dann folglich auch gegen die GbR an sich und jeden einzelnen Gesellschafter. In einem Vertrag können demnach auch mehrere Namen stehen. Die Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern ist im BGB sogar geregelt (BGB §§ 420 - 432).
Du bist zwar im richtigen Buch, aber ...
"GbR" bedeutet ja "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" - merkst was? Steht schon im Namen! ;-)
Geh mal im 2. Buch in den Abschnitt 8, Titel 16 "Gesellschaft".
Die GbR ist in §§ 705 bis 740 geregelt. Und der dort erforderlichenfalls erforderliche Aufwand (nicht vergessen: (Gesellschafter)Verträge können auch mündlich geschlossen werden!) ist zu stressig für einen einfachen Kabelanschluß - mal so lax gesagt.
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