Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
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- Insider
- Beiträge: 14697
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Das Ding ist doch gegessen! Jetzt haben offenbar nur einige Firmen ihren politischen Einfluss walten lassen, damit die großen KNB bei der Geschichte nicht leer ausgehen...also wird sich über ein zu erwartendes Urteil hinweg gesetzt und einfach mal ein Gesetz geschaffen...
Aber eines ist doch klar: weder Kabelgebühren, noch die Rundfunkbeiträge werden letztlich sinken, weil eine Entscheidung so oder so ausgeht. Noch wird es mehr Sender geben, eher weniger.
Und der Kunde ist immer der Dumme, denn: entweder werden die KNB nur das einspeisen, was sie laut Mustcarry auch müssen und für das sie bezahlt werden (oder auch nicht, je nach Urteil) oder die ÖR werden nur das bezahlen, was sie unbedingt müssen (oder ebenfalls nichts, je nach Urteil). Wozu also dann das neue Gesetz, frage ich mich? Kann also nur einen einzigen Grund haben (siehe erster Absatz)...
Das Gesetz müsste eigentlich Einspeisegebühren an KNB grundsätzlich verbieten, dann hätten wir Wettbewerb unter den KNB.
Aber eines ist doch klar: weder Kabelgebühren, noch die Rundfunkbeiträge werden letztlich sinken, weil eine Entscheidung so oder so ausgeht. Noch wird es mehr Sender geben, eher weniger.
Und der Kunde ist immer der Dumme, denn: entweder werden die KNB nur das einspeisen, was sie laut Mustcarry auch müssen und für das sie bezahlt werden (oder auch nicht, je nach Urteil) oder die ÖR werden nur das bezahlen, was sie unbedingt müssen (oder ebenfalls nichts, je nach Urteil). Wozu also dann das neue Gesetz, frage ich mich? Kann also nur einen einzigen Grund haben (siehe erster Absatz)...
Das Gesetz müsste eigentlich Einspeisegebühren an KNB grundsätzlich verbieten, dann hätten wir Wettbewerb unter den KNB.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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- Kabelexperte
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Jetzt geht die ganze Diskussion wieder von vorne los
Ich könnte echt
KDNewbie
Ich könnte echt
KDNewbie
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
In jedem Fall bleibt es erstmal dabei: Wer HD will, muss zahlen...
http://www.tagesspiegel.de/medien/zwei ... 33724.html
http://www.tagesspiegel.de/medien/zwei ... 33724.html
So schönes Wetter, wollen wir raus gehen Joggen?
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Ha, ha, das ist ja lustig, wie du "Wollen wir ins Café gehen und Kuchen essen" aussprichst.
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- Insider
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- Registriert: 14.08.2012, 19:24
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Was hat die (im übrigen falsche) Aussage mit dem Thema hier zu tun?
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Von Seite 23:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1
VFKD sah eine "Verletzung ihrer Berufsfreiheit (Art. 101 BV), ihres Eigentums (Art. 103 Abs. 1 Alt. 1 BV) und ihres Grundrechts auf rechtliches Gehör".
VFKD hatte dagegen übrigens eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, die aber am 13.12.2016 vom VerfGH München abgewiesen wurde.Andilein hat geschrieben:Kabelstreit: BR siegt vor Gerichthttp://www.digitalfernsehen.de/Kabelstr ... 724.0.htmlIm Streit um die Einspeiseentgelte für die Verbreitung im Kabelnetz haben die Öffentlich-Rechtlichen einen Erfolg feiern können. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Kabelnetzbetreiber den Sender ARD-alpha weiter senden müssen.
Eine weitere Niederlage für die KDG
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1
VFKD sah eine "Verletzung ihrer Berufsfreiheit (Art. 101 BV), ihres Eigentums (Art. 103 Abs. 1 Alt. 1 BV) und ihres Grundrechts auf rechtliches Gehör".
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Nichts neues also...ich glaube kaum, das sich für uns je was ändern wird!
Apropos "Kabelstreit": Hier ein Text aus dem (noch) aktuellen Geschäftsbericht (2015) des WDR (mit Stand Ende August 2016).
Apropos "Kabelstreit": Hier ein Text aus dem (noch) aktuellen Geschäftsbericht (2015) des WDR (mit Stand Ende August 2016).
Kabeleinspeiseverfahren.
Im sogenannten »Kabelstreit« hatten die Gerichte die Klagen
der Kabelnetzbetreiber zunächst bis hin zur zweiten Instanz durchgehend abgewiesen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Sommer 2015 zwei Revisionsverfahren gegen ARD-Landesrundfunkanstalten an die zuständigen Oberlandesgerichte (München, Stuttgart) zurückverwiesen. Während der BGH rundfunkrechtliche Ansprüche der Kabelnetzbetreiber auf Abschlüsse entgeltlicher Einspeiseverträge verneinte, war er der Ansicht, dass die Vorinstanzen wettbewerbsrechtliche Tatbestände nicht ausreichend geprüft und dargelegt hätten.
Die Instanzgerichte müssen nun in 2016 neu darüber entscheiden, ob die vertraglich gebotene
gemeinsame Kündigung der Einspeiseverträge wirksam war. In parallel laufenden
verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurde 2015 vor allem zu der Frage verhandelt, ob
Kabelnetzbetreiber nur dann verpflichtet sind, ihren gesetzlichen »Must-Carry«-Obliegenheiten
nachzukommen, wenn zuvor von den Programmveranstaltern ein (entgeltlicher) Einspeisevertrag abgeschlossen wurde.
Die Kabelnetzbetreiber setzten im Übrigen ihre Praxis der Ausspeisungen fort. Während
zuvor lediglich Nicht-Must-Carry-Programme aus dem Bouquet genommen wurden, hat
man 2015 damit begonnen, die gesetzlichen Einspeiseverpflichtungen bezüglich analoger
Must-Carry-Programme zu missachten. Konkret werden in den Netzen von Unitymedia in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen die analogen Angebote von
PHOENIX und 3sat sowie von ARTE und KiKA nur noch zeitpartagiert verbreitet.
Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Haben die OLGs München und Stuttgart denn nun mittlerweile mal geurteilt?
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Keine Ahnung.
Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Ist doch albern. Vodafone/KDG selbst hat den ursprünglichen Vertrag doch gar nicht mehr erfüllt, indem sie die Qualität absichtlich verschlechtert und Regionalversionen rausgeschmissen haben. Wieso sollten die dann noch irgendeinen Anspruch auf Zahlung haben? Oder sind es deswegen "nur" 3,5 Mio Euro für 2013 und Q1/2016? Was ist mit den anderen Quartalen?
Wenn dann, sollte erst ab jetzt der Anspruch beginnen können, sobald die ursprüngliche Situation wiederhergestellt ist ...
Es findet sich leider auch nur eine Pressemitteilung vom Gericht:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoe ... /index.php
Wo ist das Urteil zu finden?
Was hat das Urteil nun überhaupt zu bedeuten? Wie sollen die Verträge nun rechtsgültig beendet werden?
Allgemein halte ich es für schwer, ohne Absprache zu kündigen, wenn doch, soweit ich weiß, KDG damals mit ARD/ZDF gemeinsam die Verträge abgeschlossen hatte.
Wenn dann, sollte erst ab jetzt der Anspruch beginnen können, sobald die ursprüngliche Situation wiederhergestellt ist ...
Es findet sich leider auch nur eine Pressemitteilung vom Gericht:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoe ... /index.php
Wo ist das Urteil zu finden?
Was hat das Urteil nun überhaupt zu bedeuten? Wie sollen die Verträge nun rechtsgültig beendet werden?
Allgemein halte ich es für schwer, ohne Absprache zu kündigen, wenn doch, soweit ich weiß, KDG damals mit ARD/ZDF gemeinsam die Verträge abgeschlossen hatte.