Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

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berlin69er
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von berlin69er »

Könnt ihr lesen, was DerSarde geschrieben hat?
Macht euer eigenes Rechts- und Datenschutzberatungsforum auf! Hier nervt ihr die anderen User nur noch!
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reneromann
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von reneromann »

DerSarde hat geschrieben: 31.12.2018, 00:23 Und damit kommen wir wieder zum eigentlichen Thema zurück, nämlich was für den TE (!!!) bei diesem Schreiben wichtig ist (und zwar möglichst OHNE Paragrafen). Was die Hausverwaltung davon hält, tut hier überhaupt nichts zur Sache und dürfte den TE auch null komma null interessieren.
Richtig - und daher nochmal mein Rat vom Anfang (auch wenn Flole ihn offensichtlich nicht hören möchte und weiterhin irgendeinen Verstoß bei der DSGVO wittert):
Unbedingt mit VF reden, was los ist und VF anbieten, die Zahlungen direkt an VF zu leisten -und- in Rücksprache mit einem Anwalt oder Mietrechtsexperten die entsprechenden anteiligen Vorauszahlungen bei der Miete einbehalten.
Denn offensichtlich sind da ja Ausstände bei VF aufgelaufen - ansonsten würde VF nämlich nicht sperren wollen.

Und wenn man mit der Hausverwaltung in Kontakt tritt, dann wäre es in diesem Fall extrem hilfreich, wenn man es schriftlich macht. Alleine damit man später alles Schwarz auf Weiß hat, was die Hausverwaltung geantwortet hat (insbesondere dann, wenn es wirklich später bei der Nebenkostenabrechnung zu Differenzen wegen den Kabelgebühren kommt). Hier helfen dann auch Abrechnungen von VF weiter, die zeigen, dass die Zahlungen direkt an VF geleistet wurden und somit die Verwaltung keinerlei Anspruch mehr geltend machen kann.
Flole
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von Flole »

reneromann hat geschrieben: 31.12.2018, 02:30
DerSarde hat geschrieben: 31.12.2018, 00:23 Und damit kommen wir wieder zum eigentlichen Thema zurück, nämlich was für den TE (!!!) bei diesem Schreiben wichtig ist (und zwar möglichst OHNE Paragrafen). Was die Hausverwaltung davon hält, tut hier überhaupt nichts zur Sache und dürfte den TE auch null komma null interessieren.
Richtig - und daher nochmal mein Rat vom Anfang (auch wenn Flole ihn offensichtlich nicht hören möchte und weiterhin irgendeinen Verstoß bei der DSGVO wittert):
Unbedingt mit VF reden, was los ist und VF anbieten, die Zahlungen direkt an VF zu leisten -und- in Rücksprache mit einem Anwalt oder Mietrechtsexperten die entsprechenden anteiligen Vorauszahlungen bei der Miete einbehalten.
Denn offensichtlich sind da ja Ausstände bei VF aufgelaufen - ansonsten würde VF nämlich nicht sperren wollen.

Und wenn man mit der Hausverwaltung in Kontakt tritt, dann wäre es in diesem Fall extrem hilfreich, wenn man es schriftlich macht. Alleine damit man später alles Schwarz auf Weiß hat, was die Hausverwaltung geantwortet hat (insbesondere dann, wenn es wirklich später bei der Nebenkostenabrechnung zu Differenzen wegen den Kabelgebühren kommt). Hier helfen dann auch Abrechnungen von VF weiter, die zeigen, dass die Zahlungen direkt an VF geleistet wurden und somit die Verwaltung keinerlei Anspruch mehr geltend machen kann.
VF wird nur keine Auskunft erteilen dürfen, daher sollte man eher mit dem Vermieter/Hausverwaltung reden (immerhin sind die ja auch verantwortlich). Zahlungen an VF direkt zu leisten ist Blödsinn, da es zum Beispiel bei einem gekündigten Vertrag überhaupt keinen Sinn macht und nur Kosten verursacht (auf denen man dann sitzen bleibt). Auch wenn es einige nicht hören wollen: Allein schon an die Kundennummer zu kommen wird schwierig, da kommt dann auch wieder die Aussage "können wir nichts zu sagen, Datenschutz". Und ob man nun für keine Ahnung wie viel Wohneinheiten bezahlen will nur um einen Anschluss zu nutzen? Über den Betrag wird man auch keine Auskunft bekommen, auch da wird wieder die Aussage "Datenschutz" der Hotline kommen, die kriegt man häufiger zu hören wenn man was über fremde Verträge wissen will (deshalb gibts ja auch die Vollmacht die man erteilen kann/muss).

Eine Abrechnung wird man von VF auch nicht bekommen (da man nicht Vertragsinhaber ist) wenn man keinen eigenen Vertrag abschließt (was aber wieder das Einverständnis des Vermieters vorrausssetzt, was dieser nicht geben wird wenn er Probleme vermeiden will). Es führt letztendlich kein Weg daran vorbei beim Vermieter nachzufragen (hatte ich ja schon anfangs erwähnt bevor irgendwer meinte man müsste auf meinen Datenschutzbedenken rumhacken).
spooky
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von spooky »

Es interessiert keine Sau
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Flole
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von Flole »

Es ist zur Frage des TEs, daher wird es ihn hoffentlich schon interessieren. Aber wenn man je nach Anzahl der Wohneinheiten 50-100€ pro Monat zusätzlich in den Sand setzen will um Internet zu haben kann man das gerne tun.
spooky
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von spooky »

Der TE möchte wissen was er tun kann und keine Diskussion, ob das rechtens war mit dem Brief von VF. Geht das in deinen Schädel rein?
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von Flole »

Und worüber ging mein letzter Post? Kannst du lesen?

Seit der Ermahnung von DerSarde geht's hier übrigens nur noch um das Schreiben und was man jetzt tun kann und nicht mehr um den Datenschutzverstoß.
Pio
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von Pio »

Hallo zusammen,

danke für die zahlreichen Antworten!
Die DSGVO-Thematik ist rein theoretisch durchaus interessant (hab beruflich öfter damit zu tun), bei meinem aktuellen Problem aber eher zweitrangig.

Dass der Hauseigentümer wahrscheinlich im Zahlungsrückstand bei VF ist, habe ich mir schon gedacht. Dies wohl auch schon seit längerer Zeit, sonst würde VF nicht auf die Idee kommen, mich und evtl. andere Parteien über die Problematik zu informieren. Leider weiß ich nicht, ob außer mir noch jemand im Haus (8 Wohneinheiten) Zusatzdienste über VF bezieht und dieses Schreiben auch bekommen hat. Von allen anderen Mietern hat VF keine Daten - aber auch diese wären von der Abschaltung betroffen. Evtl. hänge ich einen Zettel in den Hausflur und frage nach...

Beim Hauseigentümer handelt es sich um eine Privatperson (keine Gesellschaft) und dieser ist schon immer extrem unzuverlässig gewesen, was Kontaktaufnahme oder irgendwelche Abrechnungen angeht. Dieses Jahr hat er versucht, Nebenkosten abzurechnen, die bereits verjährt sind mit dem Hinweis auf einen längeren Krankenhausaufenthalt und die daraus resultierende Verspätung.

Ich denke, ich werde als nächstes das Gespräch mit anderen Mietparteien suchen und evtl. mal bei VF anrufen. Mal sehen, was sie mir sagen (können).

LG und einen guten Rutsch zusammen!
reneromann
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von reneromann »

Pio hat geschrieben: 31.12.2018, 12:22Evtl. hänge ich einen Zettel in den Hausflur und frage nach...
Frag lieber persönlich nach und hänge keinen Zettel aus - ansonsten könnte das nur zu dummen Fragen an den Eigentümer führen.
Pio hat geschrieben: 31.12.2018, 12:22 Beim Hauseigentümer handelt es sich um eine Privatperson (keine Gesellschaft) und dieser ist schon immer extrem unzuverlässig gewesen, was Kontaktaufnahme oder irgendwelche Abrechnungen angeht. Dieses Jahr hat er versucht, Nebenkosten abzurechnen, die bereits verjährt sind mit dem Hinweis auf einen längeren Krankenhausaufenthalt und die daraus resultierende Verspätung.
Wenn der Eigentümer schon anfängt, bereits verjährte Nebenkosten abzurechnen und dazu schreibt, dass die Verzögerung aus einem Krankenhausaufenthalt resultieren würde (ergo weiß, dass die Forderung bereits verjährt ist), dann heißt das meist nichts Gutes. Je nach Forderungshöhe kann das bei einer Privatperson als Eigentümer/Vermieter schnell mal das finanzielle Aus bedeuten - und dann kannst du als Mieter eigentlich nur hoffen, dass alle anderen Gläubiger noch rechtzeitig bedient wurden...
Nicht das ihr auf einmal ohne Heizung oder Wasser darsteht, weil dorthin auch keine oder zu wenig Gelder geflossen sind...

Denn leider interessiert es die Versorger nicht die Bohne, ob der Vermieter in die Insolvenz geht oder nicht - die haben (leider) immer das Druckmittel, dass sie dem Mieter den Hahn abdrehen (und nicht dem Vermieter).

Fragt am Besten auch mal (vorsichtig) beim Wasserversorger und beim Heizungsversorger (Gas // Fernwärme) an, ob dort zumindest die Abschlagszahlungen für euer Haus eingegangen sind...
Die werden euch zwar keine detaillierten Auskünfte geben, aber meist bekommt man dann bei vermuteter Zahlungsunfähigkeit als Mieter zumindest ein "sieht böse aus" -oder- "alles in Ordnung" zurück.
robert_s
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von robert_s »

reneromann hat geschrieben: 31.12.2018, 15:19 Wenn der Eigentümer schon anfängt, bereits verjährte Nebenkosten abzurechnen und dazu schreibt, dass die Verzögerung aus einem Krankenhausaufenthalt resultieren würde (ergo weiß, dass die Forderung bereits verjährt ist), dann heißt das meist nichts Gutes.
Könnte aber auch den hier geäußerten Vorwurf der Unterschlagung entkräften: Wenn der Vermieter die Nebenkosten für den Kabelanschluss von den Mietern gar nicht erhalten hat, hat er ggü. Vodafone auch nichts unterschlagen. Wenn die Mieter nun den Kabelanschluss abgeschaltet bekommen, den sie wirklich gar nicht mehr über die Nebenkosten bezahlt haben, sieht die Situation schon etwas anders aus...
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