Es geht nur um das Ausprobieren. Ich erschleiche mir keine Leistung. Dafür müsste ja erstmal eine Leistung erbracht werden
Also Vodafone hat ja schon am ersten Tag mit der Zuverlässigkeit "verkackt". Anruf für Terminabsprache für heute versprochen. Da wird sich wohl heute niemand mehr melden. Geht ja schon super los.
Sehr gut, musste mir das damals andauernd anhören, bei meinen Eltern hatte ich einen BETA Anschluss mit eigenem Endgerät. (Habe die 6490 als Prototyp getestet) War bei AVM Angestellt. Die Hotliner wussten nicht mal das es sowas gibt und haben mich bei Störungen immer abgewimmelt. Zum Glück gibt es da jetzt endlich die "freie Routerwahl".
Neuanschluss kein Docsis Sync / Dose tot?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Neuanschluss kein Docsis Sync / Dose tot?
Das TV-Signal liegt doch die ganze Zeit an, wenn nicht gerade abgeklemmt wurde...
Daher könnte man schon bei Nutzung des TV-Signals ohne entsprechenden Vertrag von einer Erschleichung von Leistungen reden...
Wenn der Mitarbeiter euch aber abgeklemmt hat, geht das natürlich nicht mehr.
Nicht ganz...Also Vodafone hat ja schon am ersten Tag mit der Zuverlässigkeit "verkackt". Anruf für Terminabsprache für heute versprochen. Da wird sich wohl heute niemand mehr melden. Geht ja schon super los.
Bei Privatkundentarifen gibt es keine 12-h-Entstörfrist -und- die 12-h-Entstörfrist von Business-Tarifen gilt am Samstag nur von 10 bis 16 Uhr.
Wenn du also theroretisch am Freitag um 19 Uhr die Störung meldest, dürfen sie bis Montag um 8 (wenn ich mich richtig erinnere) entstören und sind innerhalb der 12-h-Frist fertig.
Davon abgesehen gilt das erst, wenn der Anschluß final geschaltet werden konnte und mindestens einmal aktiv war.
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Re: Neuanschluss kein Docsis Sync / Dose tot?
Wenn es keine 12 Stunden Entstörzeit für Privatkunden gibt. Welche Fristen gelten dann? Können die sich dann wenn der Vertrag final läuft und es zu einer Störung kommt 2 Wochen dafür Zeit lassen?Nicht ganz...
Bei Privatkundentarifen gibt es keine 12-h-Entstörfrist -und- die 12-h-Entstörfrist von Business-Tarifen gilt am Samstag nur von 10 bis 16 Uhr.
Wenn du also theroretisch am Freitag um 19 Uhr die Störung meldest, dürfen sie bis Montag um 8 (wenn ich mich richtig erinnere) entstören und sind innerhalb der 12-h-Frist fertig.
Davon abgesehen gilt das erst, wenn der Anschluß final geschaltet werden konnte und mindestens einmal aktiv war.
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Re: Neuanschluss kein Docsis Sync / Dose tot?
Es gibt keine Frist, es gibt lediglich die 98,5% im Jahresmittel.
Aber auch die gelten erst ab erster Aktivierung/Anschaltung!
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Re: Neuanschluss kein Docsis Sync / Dose tot?
Das habe ich schon verstanden. Nach Rückfrage bei Vodafone wurde kein Subunternehmer beauftragt sondern die Hausverwaltung. Die machen das hier wohl immer so.reneromann hat geschrieben: ↑12.01.2019, 19:23 Aber auch die gelten erst ab erster Aktivierung/Anschaltung!
Na gut das wären 5x 24 Stunden also 5 volle Tage im Jahr. Wenns mal länger dauert werden die ja Vertragsbrüchig, bzw halten sich an ihre eigenen AGB´s nicht. Wäre für mich dann ein Kündigungsgrund aber ich will ja nicht alles schwarzmalen.
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Re: Neuanschluss kein Docsis Sync / Dose tot?
Zur Zeit hast du noch gar keinen zahlungspflichtigen Vertrag. Daher gelten alle Fristen aus den AGB sowieso noch nicht.
VBE-Berlin
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Re: Neuanschluss kein Docsis Sync / Dose tot?
Ja ich habe verstanden, dass die jetzt noch nicht greifen. Nur aus Interesse gefragt,. Hatte an meiner alten Adresse (bei meinen Eltern) massive Probleme mit kdg und bereite mich auf das Schlimmste vor.VBE-Berlin hat geschrieben: ↑12.01.2019, 19:51 Zur Zeit hast du noch gar keinen zahlungspflichtigen Vertrag. Daher gelten alle Fristen aus den AGB sowieso noch nicht.
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Re: Neuanschluss kein Docsis Sync / Dose tot?
Richtige Antworten kommen manchmal eben spät aber im 1.Post desjenigen der kompetent ist.VBE-Berlin hat geschrieben: ↑12.01.2019, 19:51 Zur Zeit hast du noch gar keinen zahlungspflichtigen Vertrag. Daher gelten alle Fristen aus den AGB sowieso noch nicht.
Danke an VBE-Berlin