Neuer Vermieter erlaubt kein Kabel

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naddel81
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Neuer Vermieter erlaubt kein Kabel

Beitrag von naddel81 »

Hallo liebe Kabelnutzer,

wir ziehen um und der neue Vermieter will kein Kabel (hat schon Telekom-DSL). Kann ich nun einfach mit dieser Begründung und der neuen Meldebescheinigung aus dem laufenden Vertrag in 3 Monaten raus?

Oder was muss ich noch bescheinigen?


Viele Grüße!
Anne1
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Re: Neuer Vermieter erlaubt kein Kabel

Beitrag von Anne1 »

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der einfachste Weg der Umzug ist. Umzug beantragen und dann stellen sie fest, dass sie nicht schalten können und beenden den Vertrag mit der Frist.
naddel81
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Re: Neuer Vermieter erlaubt kein Kabel

Beitrag von naddel81 »

Sie können ja schalten. Aber der Vermieter will nicht. Daher habe ich das jetzt in einem "Sonderkündigungsschreiben/Umzug" mal mit der Willenserklärung der neuen Vermieterin aufgeschrieben und werde es ihnen mit Meldebescheinigung zusenden.
Hoffe so zum 30.11. rauszukommen.
srxx
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Re: Neuer Vermieter erlaubt kein Kabel

Beitrag von srxx »

naddel81 hat geschrieben: 31.07.2019, 11:51

wir ziehen um und der neue Vermieter will kein Kabel (hat schon Telekom-DSL). Kann ich nun einfach mit dieser Begründung und der neuen Meldebescheinigung aus dem laufenden Vertrag in 3 Monaten raus?
Der Vermieter stellt einen DSL Anschluss bereit, der auf seinen Namen läuft, oder wie ist das mit "hat schon Telekom DSL" zu verstehen?
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Menne
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Re: Neuer Vermieter erlaubt kein Kabel

Beitrag von Menne »

frag ihn mal warum er sich weigert, wenn er was kostenlos installiert bekommt, das nicht annehmen will !
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Krummlasche
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Re: Neuer Vermieter erlaubt kein Kabel

Beitrag von Krummlasche »

Menne hat geschrieben: 31.07.2019, 18:24 frag ihn mal warum er sich weigert, wenn er was kostenlos installiert bekommt, das nicht annehmen will !
Weiß nicht, wie du das handhabst, aber ich lege mich ungerne mit einem neuen Vermieter an. Wenn er das nicht will, will er das nicht.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der einfachste Weg der Umzug ist. Umzug beantragen und dann stellen sie fest, dass sie nicht schalten können und beenden den Vertrag mit der Frist.
Sollte die Adresse grundsätzlich versorgbar sein, haut das nicht hin.
Sie können ja schalten. Aber der Vermieter will nicht. Daher habe ich das jetzt in einem "Sonderkündigungsschreiben/Umzug" mal mit der Willenserklärung der neuen Vermieterin aufgeschrieben und werde es ihnen mit Meldebescheinigung zusenden.
Hoffe so zum 30.11. rauszukommen.
Kommst du, mit der 3-Monats-Regelung. Wichtig ist hier tatsächlich das Schreiben vom Vermieter, dass Installation nicht erlaubt ist. Muss aber schon bisschen offiziell aussehen. N Zettel auf Karopapier, am Besten noch handschriftlich, wird nicht akzeptiert.

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Re: Neuer Vermieter erlaubt kein Kabel

Beitrag von Besserwisser »

Hoffentlich ist da kein HÜP im Keller.
Damit zählt das Haus als versorgbar/verfügbar.

:shock:
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Menne
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Re: Neuer Vermieter erlaubt kein Kabel

Beitrag von Menne »

wie ich das Handhabe, ich würde ihm das richtig erklären, vielleicht weiß er nix von seinem Glück, ich wär froh wenn mein alter Herr damals Gas ins Haus legen hätte lassen(1985) , jetzt sind 20 Häuser in der Strasse ohne , und jeder Nachbar schimpft das das Heizöl so teuer is! Koax ham damals alle legen lassen , Gas wollte damals keiner obwohl die Strasse offen war!
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naddel81
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Re: Neuer Vermieter erlaubt kein Kabel

Beitrag von naddel81 »

Also laut Hotline-Beratung gilt das Haus als nicht versorgbar, wenn der Vermieter/Eigentümer nicht will.
Also sollte eine Willenserklärung ausreichen. Denke nicht, dass der Vermieter auch noch sein Eigentum durch Grundbuchkopie nachweisen muss gegenüber Vodafone, oder?
spooky
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Re: Neuer Vermieter erlaubt kein Kabel

Beitrag von spooky »

naddel81 hat geschrieben: 31.07.2019, 22:08 Also laut Hotline-Beratung gilt das Haus als nicht versorgbar, wenn der Vermieter/Eigentümer nicht will.
Also sollte eine Willenserklärung ausreichen. Denke nicht, dass der Vermieter auch noch sein Eigentum durch Grundbuchkopie nachweisen muss gegenüber Vodafone, oder?
Hat ja auch keiner geschrieben.
Es wurde nur geschrieben, dass man sowas ordentlich machen soll... z.b. weißes Papier, ausgedruckt.. mit Anschrift des Vermieters
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