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Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter

Verfasst: 21.08.2012, 18:56
von berlin69er
Naja, das ist schon etwas anderes! Meiner Meinung nach gehört das ganze schon lange mal von den Kartellbehörden geprüft. Solche Verträge, mit "unendlicher" Laufzeit, die in den 90ern oft abgeschlossen worden sind, haben für mich einen Anschein von Sittenwidrigkeit. Ob bei Strom, Gas, Versicherungen oder Telefon: überall wurden überlange Vertragszeiten gekappt und eine "freie" Wahl für den Endverbraucher errungen. Ob das nun immer zu "günstigeren" Preisen führte sei mal dahin gestellt, aber in jedem Fall kann man aber nicht mehr "gezwungen" werden, sich für alle Zeiten an einen Anbieter zu binden. Für Kabelanbieter sollte das auch gelten!

Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter

Verfasst: 21.08.2012, 19:27
von Newty
berlin69er hat geschrieben: Solche Verträge, mit "unendlicher" Laufzeit, die in den 90ern oft abgeschlossen worden sind, haben für mich einen Anschein von Sittenwidrigkeit.
Unter Geschäftsleuten sind solche Vertragslaufzeiten weiterhin möglich und üblich. Ich stell mir gerade vor, was mein AG machen würde, wenn unsere Wartungsverträge vom Gesetzgeber auf 2 Jahre begrenzt würden.

Außerdem sind die alten Verträge oft erheblich günstiger, teilweise sogar unter 10€ pro Wohnung.
Für Kabelanbieter sollte das auch gelten!
Man kann als Eigentümer oder als Eigentümerversammlung jederzeit den Kabelanbieter kündigen - Fristen beachten oder Ablöse zahlen. Dann reduzieren sich die Nebenkosten oder das Wohngeld um genau die Summe. Solange keine andere Nutzung der Antennenanlage vorgesehen ist, fallen auch die Kostenumlagen zur Wartung derselbigen raus. Wenn DVB-T nicht möglich ist, kann jeder Bewohner ne Satschüssel hinhängen. Auch mit DVB-T sind die Empfänger der Heimatprogramme die ersten, die Löcher bohren.

Da bleibt nur, das TV-Hausnetz der KDG zu überlassen (und jedem Einzelnutzerverträge aufzutischen). Die wollen aber keine alten Krücken haben, sondern hauen gerne ein modernes Sternnetz in den Bau, mit entsprechend Lärm und Schmutz.

Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter

Verfasst: 21.08.2012, 19:34
von exkarlibua
Newty hat geschrieben:...
Außerdem sind die alten Verträge oft erheblich günstiger, teilweise sogar unter 10€ pro Wohnung.
...
Yep!

Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter

Verfasst: 21.08.2012, 20:11
von berlin69er
Wobei ich ja geschrieben habe, dass es mir nicht um die Kostenschiene ging, sondern um den Fakt der langen Laufzeiten ansich. Letztlich ist ja nicht nur der Vermieter,sondern auch der Mieter an diese gebunden. Natürlich hätte ein Eigentümer/Vermieter auch nicht unbedingt ein Interesse an erhöhter Bautätigkeit, aber darum kann sich ja eine eventuelle Gesetzesregelung keine Gedanken machen. Aber dieses Thema ist ja hier schon zur Genüge diskutiert worden und es wird sicherlich keine Lösung oder Neuregelungen in den nächsten 5-20 Jahren geben...

Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter

Verfasst: 22.08.2012, 11:49
von SpaceBln
MB-Berlin hat geschrieben:
SpaceBln hat geschrieben:Wer hat sein Basisanschluss über den Vermieter kündigen können?
Keiner!

Wie sollte das gehen?
Du kannst Deine Toilette auch nicht einzeln kündigen.

MB-Berlin
Was ist das für ein Vergleich!

Ein Klo ist für die Wohnung notwendig, der KDG Anschluss jedoch nicht.

Warum soll ich pro Monat 8,47 Euro für den analogen Basisanschluss bezahlen, wenn es kein Analogfernsehen mehr gibt,
Außerdem bestehen jetzt auch andere technischen Möglichkeiten IP-TV per Telefonanschluss und DVBT in Ballungsräumen.

Es geht nicht mehr um SAT kontra Kabel! Daher sollten solche Vermieter- Verträge überdacht werden.

Grüße

Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter

Verfasst: 22.08.2012, 12:51
von Scraby
SpaceBln hat geschrieben:Warum soll ich pro Monat 8,47 Euro für den analogen Basisanschluss bezahlen, wenn es kein Analogfernsehen mehr gibt
Wie kommst du darauf, dass es kein Analogfernsehen mehr gibt? Dir ist schon bewusst, dass die Analogabschaltung nur Satellitenfernsehen betroffen hat oder wie schauen denn deiner Meinung nach die KDG-Kunden ohne Digitalvertrag sonst die privaten Sender?

Da es weiterhin analoges Fernsehen gibt, ist auch das monatliche Entgelt für den analogen Basisanschluss korrekt.

Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter

Verfasst: 22.08.2012, 13:08
von Thrion
berlin69er hat geschrieben:Naja, das ist schon etwas anderes! Meiner Meinung nach gehört das ganze schon lange mal von den Kartellbehörden geprüft. Solche Verträge, mit "unendlicher" Laufzeit, die in den 90ern oft abgeschlossen worden sind, haben für mich einen Anschein von Sittenwidrigkeit. Ob bei Strom, Gas, Versicherungen oder Telefon: überall wurden überlange Vertragszeiten gekappt und eine "freie" Wahl für den Endverbraucher errungen. Ob das nun immer zu "günstigeren" Preisen führte sei mal dahin gestellt, aber in jedem Fall kann man aber nicht mehr "gezwungen" werden, sich für alle Zeiten an einen Anbieter zu binden. Für Kabelanbieter sollte das auch gelten!
Du kannst als Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auch Deinen Gasanbieter bei einer Zentralheizung nicht wechseln; Strom ja, das ist auch in einer Mietwohnung möglich. Kabelanschlüsse, wenn sie bereits vorhanden sind, stehen auch als Betriebskosten in den Mietverträgen, dieses solltest Du bei Unterschrift des Mietvertrages gelesen haben.

Erfolgt nachträglich die Einrichtung eines Kabelanschlusses oder fallen neue Betriebskosten an, gibt es in den Mietverträgen, wenn sie gut formuliert wurden, einen Passus zur Anpassung der Betriebskosten.

Wir geben bei Neubauten allerdings KDG das Kabelnetz an die Hand und lassen sie mit den Eigentümern / Mietern Einzelverträge schließen.

Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter

Verfasst: 22.08.2012, 14:31
von SpaceBln
Scraby hat geschrieben:
SpaceBln hat geschrieben:Warum soll ich pro Monat 8,47 Euro für den analogen Basisanschluss bezahlen, wenn es kein Analogfernsehen mehr gibt
Wie kommst du darauf, dass es kein Analogfernsehen mehr gibt? Dir ist schon bewusst, dass die Analogabschaltung nur Satellitenfernsehen betroffen hat oder wie schauen denn deiner Meinung nach die KDG-Kunden ohne Digitalvertrag sonst die privaten Sender?

Da es weiterhin analoges Fernsehen gibt, ist auch das monatliche Entgelt für den analogen Basisanschluss korrekt.
Wo bekommt den KDG die analogen Signale her ?

Aber darum geht es mir eigentlich nicht. Mir geht es mehr darum:
Warum soll ich für ein Analoganschluss in den Mietnebenkosten bezahlen , wenn ich mich z.B für IP-TV entscheide.

Grüße

Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter

Verfasst: 22.08.2012, 18:27
von Newty
SpaceBln hat geschrieben: Wo bekommt den KDG die analogen Signale her ?
Die analogen Signale werden von der KDG aus dem digitalen Signal erzeugt.

Warum soll ich für ein Analoganschluss in den Mietnebenkosten bezahlen , wenn ich mich z.B für IP-TV entscheide.
Du zahlst auch für die Gemeinschaftliche Gasheizung, wenn du dich entschließt mit Strom zu heizen. Du zahlst auch die Treppenhausbeleuchtung, wenn du im Dunkeln die Treppe hoch gehst. Dein PKW-Stellplatz wird auch vom Hauswart gereinigt, obwohl du kein Fahrzeug hast. Können wir ewig so weiter spinnen. Wer keine Lust auf Gemeinschaftskosten hat, muss halt freistehende Häuser bauen oder mieten.

Niemand zwingt dich, eine Wohnung mit Kabelanschluss zu nehmen.

Re: Kündigung des KD-Kabel-Vertrages über Vermieter

Verfasst: 23.08.2012, 08:19
von SpaceBln
Ich zitiere jetzt mal nicht.

Betriebskosten und die Wahl des Versorgers für gemeinschaftliche Belange sind dem Wirtschaftsgebot unterworfen.
Das heißt im Klartext, der Vermieter muss immer auf die Kosten achten und ggf. den Versorger wechseln.
Bei meiner Genossenschaft klappte das bisher recht gut, bis auf Kabel.

Mein Strom- und Gasanbieter kann ich frei wählen. So bin ich in Berlin nicht bei der GASAG sondern 123Energie!

Wenn ich den Argumenten folgen soll, das die KDG-Dose Bestandteil der Wohnung ist und nicht trennbar sein soll... Dann frage ich euch, warum es auch Wohnungen mit KDG - Anschluss gibt,wo dem Mieter freigestellt ist ob der Anschluss nutzt!!!

Diese Vermieterverträge sichert KDG eine Monopolstellung!
Richtiges Analogfernsehen gibt es nicht mehr und KDG wandelt ggf. digitale Signale um.
KDG erklärt dass mit Kundenfreundlichkeit.... *kopfkratz*

Warum sollte ich meine Wohnung aufgeben?
Damals fand ich KDG Klasse! Preis-Leistungsverhältnis ist i.O.! Erst durch die AGB Änderungen und Lügen von KDG bin ich nachdenklich geworden.
Solch ein Verhalten geht mir auf den ........

Ich sehe auch eine Wettbewerbsverzerrung!
Es gibt andere technische Möglichkeiten Fernsehen, Telefon und Internet zu beziehen. Das kann ich auch machen, muss aber dann eben trotzdem den Kabelanschluss für Analogfernsehen bezahlen.

Grüße