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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Verfasst: 04.07.2016, 16:16
von bormo
slang hat geschrieben:Wie kommste denn da drauf? KD will doch kann aber deinen Vertrag wegen dir nicht erfüllen, ob dein Nachmieter einen neuen Vertrag mit KD hat ist völlig irrelevant...
Eben nicht. So lange ich für diese Leitung in der Wohnung bezahle, darf Vodafone/KDG kein 2-tes mal kassieren.

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Verfasst: 04.07.2016, 16:24
von Thyrael
Vodafone nimmt die 3 Monate Grundgebühr doch weil du deinen Teil des Vertrages nicht erfüllen willst und entlässt dich dafür früher aus dem Vertragsverhältnis. Ob der Nachmieter auch einen Anschluss bei Vodafone in deiner ehemaligen Wohnung nutzt ist dabei egal.

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Verfasst: 04.07.2016, 16:25
von slang
@bormo Na ja, sehe ich nicht so... theoretisch könnt ihr beide ja die Leitung getrennt nutzen.

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Verfasst: 04.07.2016, 16:27
von Thyrael
Jupp, nur weil nur ein Koax-Kabel in die Wohnung geht, heisst das nicht das da auch nur ein einziger Anschluss dran läuft.

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Verfasst: 04.07.2016, 16:41
von bormo
Thyrael hat geschrieben:Jupp, nur weil nur ein Koax-Kabel in die Wohnung geht, heisst das nicht das da auch nur ein einziger Anschluss dran läuft.
Wenn die Aussage zutreffen würde, dann könnte ich im Umkehrschluß mein Kabelmodem in jeder Wohnung betreiben die über einen Kabelanschluß von KDG verfügt...

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Verfasst: 04.07.2016, 17:37
von Menne
kannste ja auch solange du im gleichen Segment bist, München ---> Hamburg geht nicht!

Nur wennst du eine Störung hast, kommt der Techniker an die Adresse wo das Modem gebucht ist, und da findet er nix , zieht wieder ab und du zahlst 99€ pauschal!

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Verfasst: 04.07.2016, 18:10
von Samchen
Menne hat geschrieben:kannste ja auch solange du im gleichen Segment bist, München ---> Hamburg geht nicht!

Nur wennst du eine Störung hast, kommt der Techniker an die Adresse wo das Modem gebucht ist, und da findet er nix , zieht wieder ab und du zahlst 99€ pauschal!
Doch dass geht! Selbe Sache Habe ich bereits selber erfolgreich gemacht!

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Verfasst: 04.07.2016, 19:34
von bormo
andreasabaad hat geschrieben:
Menne hat geschrieben:kannste ja auch solange du im gleichen Segment bist, München ---> Hamburg geht nicht!

Nur wennst du eine Störung hast, kommt der Techniker an die Adresse wo das Modem gebucht ist, und da findet er nix , zieht wieder ab und du zahlst 99€ pauschal!
Doch dass geht! Selbe Sache Habe ich bereits selber erfolgreich gemacht!
Gut zu wissen, vllt kann ich jemandem was gutes tun und Internet for free für 3 Monate "schenken". KDG schenke ich es nicht.

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Verfasst: 04.07.2016, 19:40
von maniacintosh
Fassen wir die Sache mal zusammen: Beide Auslegungen kann man meiner Meinung nach sachlich und nachvollziehbar argumentieren. Fakt ist, dass sich Vodafone die anbieterfreundliche Auslegung zu eigen macht. Es gibt zwar ein gegensätzliches Urteil in einer niederen Instanz, dieses besitzt aber keinerlei Bindungswirkung für andere Verfahren. Will man also diese Auslegung für sich in Anspruch nehmen, muss man das selbst vor Gericht durchfechten. Und wenn man das macht, wird Vodafone – oh, Wunder – ein erstinstanzliches Urteil hinnehmen, auch wenn es gegen Vodafone ausfällt. Man wird es tunlichst vermeiden ein Grundsatzurteil herbeizuführen. Daran müsste man sich dann nämlich immer halten, auch falls man verliert.

Vodafone (und auch die anderen Telkos) sind sicher nicht die ersten Unternehmen, die so verfahren und sie werden auch nicht die letzten sein. Wegen der relativ geringen Summen, werden die wenigsten klagen, so dass man hier die drei Monatsgebühren einfach abgreifen kann, klagt jemand und bekommt Recht, kostet es nicht die Welt. Die Luftfahrtbranche hat es lang genug mit den Überkreuzbuchungen so durchgezogen Man hat halt viel zu verlieren.

Von daher finde ich die Ansicht, dass es schon in Ordnung sein muss, weil Vodafone es weiter so macht, schon interessant. Rechtsanwälte versuchen halt im Sinne des Auftraggebers zu handeln, manchmal ist es halt auch im Sinne des Auftraggebers eine Sache nicht bis in die letzte Instanz auszuverhandeln. Dann werden die Anwälte den Mandanten auch dahingehend beraten.

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Verfasst: 04.07.2016, 20:36
von bormo
maniacintosh hat geschrieben:Fassen wir die Sache mal zusammen: Beide Auslegungen kann man meiner Meinung nach sachlich und nachvollziehbar argumentieren. Fakt ist, dass sich Vodafone die anbieterfreundliche Auslegung zu eigen macht. Es gibt zwar ein gegensätzliches Urteil in einer niederen Instanz, dieses besitzt aber keinerlei Bindungswirkung für andere Verfahren. Will man also diese Auslegung für sich in Anspruch nehmen, muss man das selbst vor Gericht durchfechten. Und wenn man das macht, wird Vodafone – oh, Wunder – ein erstinstanzliches Urteil hinnehmen, auch wenn es gegen Vodafone ausfällt. Man wird es tunlichst vermeiden ein Grundsatzurteil herbeizuführen. Daran müsste man sich dann nämlich immer halten, auch falls man verliert.

Vodafone (und auch die anderen Telkos) sind sicher nicht die ersten Unternehmen, die so verfahren und sie werden auch nicht die letzten sein. Wegen der relativ geringen Summen, werden die wenigsten klagen, so dass man hier die drei Monatsgebühren einfach abgreifen kann, klagt jemand und bekommt Recht, kostet es nicht die Welt. Die Luftfahrtbranche hat es lang genug mit den Überkreuzbuchungen so durchgezogen Man hat halt viel zu verlieren.

Von daher finde ich die Ansicht, dass es schon in Ordnung sein muss, weil Vodafone es weiter so macht, schon interessant. Rechtsanwälte versuchen halt im Sinne des Auftraggebers zu handeln, manchmal ist es halt auch im Sinne des Auftraggebers eine Sache nicht bis in die letzte Instanz auszuverhandeln. Dann werden die Anwälte den Mandanten auch dahingehend beraten.
Gut ausformuliertes Fazit :)