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Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (BLM)

Verfasst: 12.01.2015, 14:09
von Knidel
Auf Antrag der Kabel Deutschland Vertriebs und Service GmbH & Co. KG hat die BLM mit Bescheid vom 08.01.2015 festgestellt, dass der Beendigung der Kabeleinspeisung von ARD-alpha in analoger Technik medienrechtliche Gründe nicht entgegenstehen.

Am 20.10.2014 hat Kabel Deutschland bei der Landeszentrale ihre Absicht angezeigt, die analoge Einspeisung des Programms ARD-alpha (vormals BR-alpha) in ihren Kabelanlagen in Bayern nach Ablauf eines Monats zu beenden. Diese Anzeige entspricht dem vorgeschriebenen Verfahren für Programmumbelegungen im Kabelnetz. Parallel hat Kabel Deutschland eine medienrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung für diese Maßnahme beantragt.
[...]
Kabelanlagenbetreiber sind verpflichtet, den Veranstaltern der Must-carry-Programme die Kabelverbreitung zu angemessenen Bedingungen anzubieten. Sie sind nicht verpflichtet, die Kabelverbreitung als Telekommunikationsdienstleistung ohne Nachfrage zu erbringen. Da der Bayerische Rundfunk mündlich und schriftlich erklärt hat, eine Telekommunikationsdienstleistung von Kabel Deutschland nicht nachzufragen, konnte die Landeszentrale Kabel Deutschland auch nicht ver­pflichten, eine solche Dienstleistung zu erbringen. Es war deshalb festzustellen, dass der angezeigten Beendigung der analogen Kabeleinspeisung von ARD-alpha zwingende medienrechtliche Gründe nicht entgegenstehen.
http://www.blm.de/de/infothek/pressemit ... n/2015.cfm

Dann wird es wohl nicht lange dauern, bis Kabel Deutschland in Bayern ARD-alpha analog durch einen Privatsender ersetzt. Eine Digitalisierung des Kanals ist wohl unwahrscheinlich.

Wobei ich das alles nicht nachvollziehen kann. In den Gerichtsverfahren wurde bisher immer zugunsten ARD/ZDF entschieden. Einige Landesmedienanstalten schlagen sich dagegen auf die Seite von Kabel Deutschland und meinen must-carry bedarf eines Vertrages (zu den Bedingungen des Kabelnetzbetreibers). Das allein widerspricht ja schon dem Begriff must-carry. Aber egal. Solange es nur um analog geht ...

Die Mitteilung der BLM verstehe ich allerdings eh nicht ganz. Hat die Änderung von BR-alpha zu ARD-alpha zur Folge gehabt, dass ARD-alpha kein must-carry mehr ist?

Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 12.01.2015, 14:34
von exkarlibua
Knidel hat geschrieben:
Auf Antrag der Kabel Deutschland Vertriebs und Service GmbH & Co. KG hat die BLM mit Bescheid vom 08.01.2015 festgestellt, dass der Beendigung der Kabeleinspeisung von ARD-alpha in analoger Technik medienrechtliche Gründe nicht entgegenstehen.

Am 20.10.2014 hat Kabel Deutschland bei der Landeszentrale ihre Absicht angezeigt, die analoge Einspeisung des Programms ARD-alpha (vormals BR-alpha) in ihren Kabelanlagen in Bayern nach Ablauf eines Monats zu beenden. Diese Anzeige entspricht dem vorgeschriebenen Verfahren für Programmumbelegungen im Kabelnetz. Parallel hat Kabel Deutschland eine medienrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung für diese Maßnahme beantragt.
[...]
Kabelanlagenbetreiber sind verpflichtet, den Veranstaltern der Must-carry-Programme die Kabelverbreitung zu angemessenen Bedingungen anzubieten. Sie sind nicht verpflichtet, die Kabelverbreitung als Telekommunikationsdienstleistung ohne Nachfrage zu erbringen. Da der Bayerische Rundfunk mündlich und schriftlich erklärt hat, eine Telekommunikationsdienstleistung von Kabel Deutschland nicht nachzufragen, konnte die Landeszentrale Kabel Deutschland auch nicht ver­pflichten, eine solche Dienstleistung zu erbringen. Es war deshalb festzustellen, dass der angezeigten Beendigung der analogen Kabeleinspeisung von ARD-alpha zwingende medienrechtliche Gründe nicht entgegenstehen.
http://www.blm.de/de/infothek/pressemit ... n/2015.cfm

Dann wird es wohl nicht lange dauern, bis Kabel Deutschland in Bayern ARD-alpha analog durch einen Privatsender ersetzt. Eine Digitalisierung des Kanals ist wohl unwahrscheinlich.
So einfach wird das nicht sein. Es sei denn die BLM ändert ihre Vorschriften für die Kanalbelegung.
Da heißt es bisher:
Entscheidet sich ein Kabelnetzbetreiber dafür, Fernsehprogramme oder Telemedien in analoger Technik zu verbreiten, hat er neben acht öffentlich-rechtlichen Programmen auch acht private Programme bzw. Angebote einzuspeisen.
Wenn jetzt nur noch sieben ÖR Programme verpflichtend sind, müsste normalerweise auch die Zahl der Privaten auf 7 reduziert werden. Erst dann könnte der Kanal frei vergeben werden. Wobei sich der eine, der aus den Privat-Must-Carry rausfallen würde, wahrscheinlich schön beschweren würde. Obwohl das ja nicht heißt, dass er nicht mehr verbreitet würde.
Von der schnellen Truppe sind sie bei der BLM aber eh nicht. Schließlich steht hier ARD Alpha immer noch als must-carry drin.
http://www.blm.de/de/aktivitaeten/zulas ... legung.cfm
Knidel hat geschrieben:Wobei ich das alles nicht nachvollziehen kann. In den Gerichtsverfahren wurde bisher immer zugunsten ARD/ZDF entschieden. Einige Landesmedienanstalten schlagen sich dagegen auf die Seite von Kabel Deutschland und meinen must-carry bedarf eines Vertrages (zu den Bedingungen des Kabelnetzbetreibers).
Nein! Zu "angemessenen Bedingungen" heißt es da.
Knidel hat geschrieben:Das allein widerspricht ja schon dem Begriff must-carry. Aber egal. Solange es nur um analog geht ...
"Must-carry" heißt eben nicht automatisch "must-not pay". Das wäre ansonsten eine kalte Enteignung.
Aber wir müssen das nicht zum hundertsten Mal durchkauen. Das Thema ruht ja anscheinend eh auf dem Grund des Königssees - und wird so bald wohl auch nicht mehr auftauchen.

Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 12.01.2015, 14:51
von Uli22
ja, was ist denn mit den Gerichtsverfahren, sind doch noch nicht alle entschieden.

Man hört nichts mehr.

Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 12.01.2015, 14:55
von DarkNike
Wahrscheinlich kommt dann ein Sender wie SAT1 Gold analog

Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 12.01.2015, 16:01
von Knidel
Der BR will nun klagen.
Der Bayerische Rundfunk (BR) will gegen die geplante Analogabschaltung von ARD-alpha durch Kabel Deutschland rechtlich vorgehen. [...] Aus Sicht der Veranstalters sei ARD-alpha durch die gleichen Must-Carry-Regelungen geschützt, die auch BR-alpha geschützt hätten.
http://www.digitalfernsehen.de/Kabel-De ... k_newsfeed
http://www.digitalfernsehen.de/BR-will- ... 715.0.html

Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 12.01.2015, 16:08
von kabelhunter
Kein Kommentar ! :wand:

Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 12.01.2015, 16:13
von Knidel
Eventuell geht es hier auch nicht nur um die Analogabschaltung.

Wenn nach Ansicht der BLM ARD-alpha wegen der Umbenennung seinen must-carry Status verloren haben sollte, könnte das auch die digitale Einspeisung betreffen, d.h. Kabel Deutschland wäre auch digital nicht mehr verpflichtet den Sender einzuspeisen. Dann könnte ich das schon verstehen, dass der BR gerichtlich festgestellt haben will, dass ARD-alpha auch nach der Umbenennung weiterhin einen must-carry Status hat.

Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 12.01.2015, 17:06
von benny230
DarkNike hat geschrieben:Wahrscheinlich kommt dann ein Sender wie SAT1 Gold analog
Genau. Unter den Analogschauern sind viele der potenzielle Zuschauer aus der SAT1 Gold Zielgruppe. Und P7S1 zahlt. Was will KDG mehr..

Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 12.01.2015, 18:40
von DerSarde
Knidel hat geschrieben:Eventuell geht es hier auch nicht nur um die Analogabschaltung.

Wenn nach Ansicht der BLM ARD-alpha wegen der Umbenennung seinen must-carry Status verloren haben sollte, könnte das auch die digitale Einspeisung betreffen, d.h. Kabel Deutschland wäre auch digital nicht mehr verpflichtet den Sender einzuspeisen. Dann könnte ich das schon verstehen, dass der BR gerichtlich festgestellt haben will, dass ARD-alpha auch nach der Umbenennung weiterhin einen must-carry Status hat.
Digital gilt Must-Carry für ARD-alpha auf alle Fälle weiterhin, da hier nicht die Regelungen der LMAs gelten, sondern der Rundfunkstaatsvertrag. Der dürfte auch durch diese Entscheidung der BLM weiter so gelten.
Ich kann mir sowieso nicht vorstellen, dass KD den ARD-alpha aus dem digitalen Angebot nehmen würde, wenn er dort nicht mehr Must-Carry wäre. Wäre totaler Unsinn, denn SR Fernsehen und die ÖR HD-Sender sind ja auch nicht Must-Carry und werden trotzdem eingespeist. :wink:

Analog fände ich es aber gar nicht schlecht, wenn man dann die Anzahl der Must-Carry-Sender von 16 (8 ÖRs und 8 private) auf 14 reduzieren würde, also 7 ÖRs und 7 private. Vorrangig würde ich da entweder Servus TV oder HSE24 bei den privaten rausnehmen.
Andererseits lohnt es sich bei KD scheinbar sehr wohl, dass man einige Dinge vorschreibt, damit kein Unsinn veranstaltet wird... :skull:

Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 12.01.2015, 18:54
von McMurphy
Die Krux in Bayern ist ja, dass man nur dort zwei Programme mit Regionalbezug hatte ("BR" im Namen). Jetzt nach der Umbennung, wo man auch betont hat, dass ARD-alpha für alle LRA offen sein soll, kommt man da anscheinend auf eine andere Bewertung, obwohl der Kanal ja wirklich nur umbenannt wurde. :?

Was die digitale Einspeisung an geht, so dürfte der Fall aber klar sein und ist nicht mit dem SR-Fernsehen vergleichbar. Denn während hier zu den meisten Zeiten die gleichen Inhalte wie im SWR Fernsehen laufen und es deshalb als "Quasi-so-ein-bisschen-nur-ein-Landesfenster-Programm" gesehen werden kann, ist ARD-alpha nun mal ein völlig eigenständiges Programm ohne einen solchen "Partner", und muss somit dem digitalen Must-Carry unterliegen.