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Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 12.01.2015, 21:05
von twen-fm
Interessant ist, was der BR Justitiar sagt:

Quellen: www.br.de und http://www.satnews.de/mlesen.php?id=2d9 ... e7a6115406
Prof. Dr. Albrecht Hesse, Justitiar des Bayerischen Rundfunks:

„Gebühren an Unternehmen, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen, sind nicht gerechtfertigt. Die KDG betreibt mit ihren Kabelnetzen einen eigenen Geschäftsbetrieb, mit dem sie Gewinne erzielt. Die Programme des Bayerischen Rundfunks sind hierfür gewissermaßen ein Vorprodukt, das der BR unentgeltlich anliefert, um der KDG überhaupt erst ihren erfolgreichen Geschäftsbetrieb zu ermöglichen. Es ist nicht üblich, dass der Lieferant des Vorprodukts den Verkäufer, der ja aus dem Verkauf des Produkts ohnehin Gewinn erzielt, für diese Gewinnerzielung noch einmal zusätzlich bezahlt.“

In keinem anderen europäischen Land außer der Bundesrepublik müssen die Sender übrigens für die Einspeisung ihrer Programme ins Kabel ein Entgelt bezahlen. Und auch in der Bundesrepublik sind KDG und Unitymedia die einzigen Kabelnetzbetreiber, die ein solches Entgelt verlangen. Alle anderen Netzbetreiber, ungefähr 350 an der Zahl mit derselben Zahl angeschlossener Wohneinheiten wie KDG und Unity Media, verbreiten die Programme, ohne hierfür ein Einspeiseentgelt zu erheben. Der BR bewertet Entgeltforderungen von KDG daher als missbräuchlich.

Über diese Rechtsfragen sind seit nunmehr zwei Jahren zahlreiche Prozesse zwischen KDG auf der einen und ARD und ZDF auf der anderen Seite anhängig. Alle Gerichtsentscheidungen haben bisher den Standpunkt von ARD und ZDF bestätigt. Die letztinstanzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus.
Die nächste Runde im Hahnenkampf ist hiermit eröffnet! :mussweg:

Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 12.01.2015, 22:20
von DasHerbertli
Ich denke mir mal die ARD könnte diese ständigen Stänkereien der KDG sehr schnell beenden. Wenn man schlicht die Analogverbreitung untersagt, bricht das Kartenhaus der KDG schon zusammen. Denn welcher Privatsender zahlt dann noch freiwillig für etwas, was binnen kürzester Zeit fast kein Mensch mehr sehen wird? Ob diese Form der Programmhoheit durch den Rundfunkstaatsvertrag gedeckt ist, oder ob Must-Carry stärker wiegt kann ich nicht beurteilen. Das wäre wieder ein Schauplatz für die Gerichte.

Für die Klage des BR sehe ich persönlich sehr gute Chancen auf Erfolg, nicht zuletzt weil KDG ja in letzter Zeit alles verloren hat, gegen alles was mit den Öffentlich Rechtlichen Rundfunk zu tun hatte. Eine einfache Umbenennung und Umstrukturierung rechtfertigen für mich keinen Verlust des Must Carry Status. Falls doch, macht man halt alles wieder rückgängig was stören könnte, dann kann sich die KDG wieder ärgern. Auch was Prof. Dr. Albrecht Hesse sagt ist vollkommen nachvollziehbar. Wen die Thematik tiefer interessiert: KLICK Insbesondere Kapitel 3.1.1 beschreibt wie gleich man die Sender behandelt.

Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 12.01.2015, 22:45
von twen-fm
Vielen Dank für den sehr interessanten Link, ich habe die Studie soeben runtergeladen.

Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 12.01.2015, 23:05
von Heiner
Sehr aufschlussreich! :naughty:

Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 12.01.2015, 23:48
von spooky
Also ich habe jetzt den 3.1.1 mal kurz überflogen.

Da steht ja u.a. drin, daß N24 geklagt hat, wegen einem Rabattsystem das KD den ÖR gewährt hat, aber von denen die ÖR garnix gewußt haben und dieses auch nicht in den Verträgen steht?

Ja was denn dann?
Da stellt sich mich die Frage, woher hat N24 diese Information?

Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 13.01.2015, 12:03
von McMurphy
Dieser Absatz (Seite 22 des PDF-Dokuments) sagt alles, wie ich meine:
Die einzigen Plattformanbieter, die im Endkundengeschäft mit der Vermarktung öffentlich-
rechtlicher Programme in der Vergangenheit Umsätze erwirtschaften und zusätzlich Einspei-
severgütungen gegenüber den ARD-/ZDF-Sendern durchsetzen konnten, sind KDG und
UKBW. Wenn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter ab 2013 keine Einspeisever-
gütungen mehr an diese beiden Unternehmen entrichten, dann beenden sie damit eine Bevor-
zugung der zwei Anbieter gegenüber anderen Plattformbetreibern. Aufgrund der umrissenen
Geschäftsmodellunterschiede zwischen Satelliten-, Terrestrik- sowie IP-Infrastrukturdienst-
leistern einerseits und den Plattformbetreibern KDG und UKBW andererseits geht der Ver-
such, die Marktüblichkeit von Einspeiseentgelten für die Abgabe öffentlich-rechtlicher Sender
über Kabelnetze mit dem Verweis auf Vergütungen von technischen Dienstleistern abzulei-
ten, die im Rahmen der Verbreitung über Satelliten, terrestrische Rundfunknetze oder andere
IP-basierte Festnetze von den ARD-/ZDF-Sendern akzeptiert werden, ins Leere.

Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 13.01.2015, 17:02
von viewer
Also ich finde es schon recht seltsam das KD, nur weil der Sender umbenannt wurde, meint den Sender jetzt nicht mehr einspeisen zu müssen.
Aber verstehe einer KD. Vielleicht eine Retourkutsche für die vielen Niederlage in den Prozessen um die Einspeiseentgelte. :grin:

Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 13.01.2015, 18:23
von McMurphy
So sieht KD das wohl. Die stehen auf dem Standpunkt, überall gibt es ja nur ein für das Bundesland zuständiges "Drittes", und da ist denen dieser Bildungskanal aus Bayern zusätzlich zu dem Bayerischen Fernsehen ein Dorn im Auge. Speisen sie dort statt dessen einen Privaten von einer der beiden großen Gruppen ein, dann winken dafür (leider) auch für analog noch fette Einspeiseentgelte... :evil:

Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 13.01.2015, 22:12
von twen-fm
Und nachdem die Studie gelesen wurde, kommt einer zur Auffassung das die KDG (und alle anderen großen Kabelnetzbetreiber, hier vor allem UM) einen Teufel tun werden um die Analog-Ausstrahlung abzuschalten, solange der Rubel (oder soll ich lieber sagen: Euro) rollt?! :evil:

Re: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend (B

Verfasst: 17.01.2015, 12:28
von Pascal Weber
Das ist mal wieder für KDG die Chance, irgendwas unnötiges etwa Bibel TV analog einzuspeisen, denn Bibel TV gibt es in Bayern bestimmt noch nicht analog. Hier in NDS ist ARD-Alpha noch nie analog eingespeist worden. Hauptsache KDG kann Öffentlich-Rechtliche rausschmeissen, egal wo in Deutschland.