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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Verfasst: 08.01.2016, 00:09
von Abraxxas
reneromann hat geschrieben:Ob die Grundversorgung mit VFKD gewährleistet ist, bestimmt aber im Zweifel alleine ein Richter bzw. die BNetzA.
Von mir aus.
Nun würden mich aber Argumente intressieren die VFKD eine Grundversorgung absprechen.

Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Verfasst: 08.01.2016, 06:04
von berlin69er
Zumal es bestimmt auch gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wenn der Vermieter gezwungen wird, den Anschluss eines bestimmten Anbieters legen zu müssen...
Auch TV dürfte unerheblich sein, seit DVB-T und IPTV. Damit kommen die ÖR ihrer Pflicht nach.

Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Verfasst: 08.01.2016, 08:09
von reneromann
@Silverio:
Der Vermieter ist nicht gezwungen, die APL/ÜP aller Anbieter zu legen, er darf jedoch nicht aktiv verweigern.
Die Kosten muss dann ggfs. der Mieter übernehmen...

@berliner69:
Für die TV-Grundversorgung reicht IPTV i.d.R. nicht aus, da hierfür ein separater Internetanschluss zwingende Voraussetzung ist.
DVB-T reicht m.W. auch nicht aus, da bei DVB-T (bis auf in Regionen mit "erweitertem Angebot") i.d.R. die Grundversorgung nicht gewährleistet ist [Zugang zu den wichtigsten ÖR und den Privaten - Letztere sind aber nur in wenigen Regionen mit drin].
Daher muss entweder Kabelanschluss, Gemeinschafts-(Sat)-Antenne oder Sat-Einzelanschluss gewährleistet sein (denn nur so ist eine Grundversorgung mit ÖR und Privat gewährleistet).

Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Verfasst: 08.01.2016, 08:26
von berlin69er
Hm, die Privaten gehören zur "Grundversorgung"?

Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Verfasst: 08.01.2016, 08:54
von DarkStar
Nein gehören sie nicht.

Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Verfasst: 08.01.2016, 10:35
von spooky
Ich glaube Berliner hat die Grundversorgung daraus abgeleitet, dass wenn man keinen Kabelanschluß bezahlen möchte, man im Grunde doch über Analog bis zu 8 Programme sehen kann, bevor der Sperrfilter zupackt... oder irre ich mich da?

Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Verfasst: 08.01.2016, 11:03
von berlin69er
Ne, ich dachte immer Grundversorgung gilt nur für die ÖR, die per DVB-T ihrem Auftrag ja gerecht werden...

Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Verfasst: 08.01.2016, 11:04
von Abraxxas
Grundversorgung bedeutet Telefon und ör-TV. Dazu reicht irgendein Telefon Provider und DVB-T.
Kabel TV oder SAT muss ein Vermieter nur in Ausnahmefällen zur Verfügung stellen bzw. erlauben.

Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Verfasst: 08.01.2016, 11:07
von berlin69er
Das deckt sich, mit meiner Auffassung...
Sonst wären die Privaten ja auch verpflichtet, über DVB-T zu senden, denn es gibt genug Gegenden, in denen nur das geht.

Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Verfasst: 08.01.2016, 11:11
von DerSarde
Abraxxas hat geschrieben:Grundversorgung bedeutet Telefon und ör-TV. Dazu reicht irgendein Telefon Provider und DVB-T.
Kabel TV oder SAT muss ein Vermieter nur in Ausnahmefällen zur Verfügung stellen bzw. erlauben.
Also fällt Sat nicht unter die Grundversorgung mit den ÖR?