Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland
Verfasst: 10.01.2016, 08:22
Mich würde noch interessieren, wie er auf 80€ "Unkosten" kommt?!
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Und das hast Du wo gelesen? Aus den AGB geht das so nicht eindeutig hervor. Hierzu muss es eine Grundlage geben.reneromann hat geschrieben:Die "Mindestvertragslaufzeit" (=> "Erstlaufzeit") ist die Zeit, die ein Vertrag ab Vertragsschluss MINDESTENS gehalten werden muss. Und die ändert sich NICHT!kerberos hat geschrieben:Da steht wo? Aus den AGB kann man das jedenfalls nicht zweifelsfrei herauslesen. Als Kunde würde ich auch argumentieren, dass die ursprüngliche Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten durch eine von 12 Monaten ersetzt wurde bei Verlängerung des Vertrages.reneromann hat geschrieben:Bei einem Vertrag mit 24 Monaten MVLZ beträgt auch nach Ablauf der MVLZ die 3-monatige Kündigungsfrist!
Die reduziert sich NICHT!!!! auf 6 Wochen.
Das was du meinst, ist die Verlängerungszeit - welche jedoch nichts mit der Erstlaufzeit (=> Mindestvertragslaufzeit) zu tun hat.
Dementsprechend gilt auch nach 2..5..10..20..100 Jahren weiterhin, dass ein Vertrag, welcher mit einer MVLZ von 24 Monaten geschlossen wurde, ein Vertrag mit 24 Monaten MVLZ bleibt und alleinig die Regularien für Verträge mit 24 Monaten MVLZ anwendbar sind.
Das hast du selbst zitiert:kerberos hat geschrieben:Und das hast Du wo gelesen?
Wenn nun nirgends etwas anderes steht, dann bleibt diese Kündigungsfrist auch bei einer Vertragsverlängerung bestehen. Es handelt sich ja um denselben Vertrag und genau dieser ist die Grundlage dazu.kerberos hat geschrieben:Bei einem Vertrag von 24 Monaten hast Du keine 6 Wochen, sondern 3 Monate Kündigungsfrist, so zumindest die aktuellen AGB:
Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist
jeweils 12 Wochen zum Laufzeitende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten
jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende
Wahrscheinlich glaubt er, dass er seine Arbeits-, Fahrt- und Portokosten mit ansetzen könne...berlin69er hat geschrieben:Mich würde noch interessieren, wie er auf 80€ "Unkosten" kommt?!
Da die Mindestvertragslaufzeit halt eben jene Erstlaufzeit ist, bleiben die 3 Monate zum Laufzeitende bei einem Vertrag mit 24-monatiger MVLZ bis zum Vertragsende (egal nach wievielen Jahren der auch ist) bestehen, es sei denn zwischen den Parteien wird etwas anderes vereinbart.8. Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1. Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit Erhalt der Auftragsbestätigung von Vodafone. Der Vertrag ist für beide Vertragspartner erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht rechtzeitig zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird: Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist jeweils 3 Monate zum Laufzeitende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende. Wird in Objekten mit einem Kabelanschluss Wohnung/Haus/Express digital oder digital HD (digitaler Mehrnutzervertrag) ein Vertrag über die Überlassung einer Smartcard geschlossen, endet dieser unbeschadet des Vorgenannten automatisch mit Auszug aus dem entsprechenden Objekt oder mit Ende des digitalen Mehrnutzervertrags.
Du solltest nicht nur Teile zitieren von meinen Beiträgen. Der Vertrag hat ja die ursprüngliche MVLZ "verlassen" und wurde zu 12 Monaten verlängert. Was nicht klar ist (und das geht auch aus den AGB nicht hervor) ob diese Vertragsverlängerung nun ein mehr oder weniger neues Vertragsverhältnis mit einer Dauer von 12 Monaten darstellt.Abraxxas hat geschrieben:Das hast du selbst zitiert:kerberos hat geschrieben:Und das hast Du wo gelesen?Wenn nun nirgends etwas anderes steht, dann bleibt diese Kündigungsfrist auch bei einer Vertragsverlängerung bestehen. Es handelt sich ja um denselben Vertrag und genau dieser ist die Grundlage dazu.kerberos hat geschrieben:Bei einem Vertrag von 24 Monaten hast Du keine 6 Wochen, sondern 3 Monate Kündigungsfrist, so zumindest die aktuellen AGB:
Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist
jeweils 12 Wochen zum Laufzeitende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten
jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende
Ich zitiere genau das worum es gehtkerberos hat geschrieben:Du solltest nicht nur Teile zitieren von meinen Beiträgen.
Nein, tut es nicht. Und zwar deshalb weil im Vertrag drin steht, dass sich dieser automatisch 1 Jahr verlängert, wenn nicht gekündigt wurde. Eine Verlängerung ist kein neuer Vertrag.Was nicht klar ist (und das geht auch aus den AGB nicht hervor) ob diese Vertragsverlängerung nun ein mehr oder weniger neues Vertragsverhältnis mit einer Dauer von 12 Monaten darstellt.
Eine Vertragsverlängerung ist eine Verlängerung des bestehenden Vertrags (sagt ja auch der Name so aus) und KEIN neues Vertragsverhältnis!kerberos hat geschrieben:Du solltest nicht nur Teile zitieren von meinen Beiträgen. Der Vertrag hat ja die ursprüngliche MVLZ "verlassen" und wurde zu 12 Monaten verlängert. Was nicht klar ist (und das geht auch aus den AGB nicht hervor) ob diese Vertragsverlängerung nun ein mehr oder weniger neues Vertragsverhältnis mit einer Dauer von 12 Monaten darstellt.Abraxxas hat geschrieben:Das hast du selbst zitiert:kerberos hat geschrieben:Und das hast Du wo gelesen?Wenn nun nirgends etwas anderes steht, dann bleibt diese Kündigungsfrist auch bei einer Vertragsverlängerung bestehen. Es handelt sich ja um denselben Vertrag und genau dieser ist die Grundlage dazu.kerberos hat geschrieben:Bei einem Vertrag von 24 Monaten hast Du keine 6 Wochen, sondern 3 Monate Kündigungsfrist, so zumindest die aktuellen AGB:
Um's abzukürzen:spooky hat geschrieben:es ist ja toll, dass ihr jetzt über MVLZ redet... interessiert nur keinen hier... nichtmal den TE.