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Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Verfasst: 07.01.2017, 22:00
von Peter65
reneromann hat geschrieben:Dir ist schon klar, dass die Nutzung der TV-Funktion des Kabelanschlusses -selbst mit gesetztem TV-Sperrfilter- ein Erschleichen von Leistungen darstellt...
Ist schon richtig, aber wenn die Technik, sprich das filtern von TV Sendern ab einer bestimmten Frequenz, nicht mehr hergibt, dann kann auch VF/KD dagegen nichts machen.
Viel Sinn macht TV sehen mit solch einem Filter eh nicht, von daher eher abwegig das zu nutzen.
reneromann hat geschrieben: Zumal: Wenn du wirklich nur wenige ÖR empfangen willst, reicht vielleicht auch DVB-T(2) aus.
Mit DVB-T2 in der Endstufe ab April diesen Jahres empfängst du -laut Planung- ziemlich viele der ÖR in HD allein per Antenne - und das völlig kostenfrei!
Die (wichtigen) Privaten werden dann -hingegen kostenpflichtig- ebenfalls in HD empfangbar sein...
Völlig kostenfrei?
Gut, es bedarf nur der Investition um die Sender dann über Antennensehen zu können, ganz kostenlos ist das also nicht.
Und Antennenempfang erfordert auch vernünftige Empfangsmöglichkeiten.
Ganz so einfach ist das nicht.
reneromann hat geschrieben: Du entscheidest also letzten Endes selbst:
* Willst du TV-Empfang über einen Kabelanschluss (u.a. auch für Sky und "mehr" Programme) - dann musst du dafür auch bezahlen
* Reicht dir hingegen der TV-Empfang per DVB-T(2) aus, dann musst du nichts oder nur für die Privaten in HD zahlen
Im Endeffekt muß man sehen was sich über den Antennenempfang ergibt, alle ÖR Sender werden da auch nicht überall zu sehen sein, befürchte ich.
reneromann hat geschrieben: By the way: Es ist nicht sicher, dass "nur" ein I&P-Sperrfilter gesetzt wird - VF könnte auch genau so gut, sofern kein Internet&Phone gebucht ist, dich komplett abklemmen und den HÜP verplomben. Dann gibt's auch die (wenigen) Sender über 538 MHz nicht mehr. Und gerade in Einzelhaushalten wird teilweise auch der ganze TV-Strang vom HÜP abgeklemmt und bei gebuchtem I&P das Kabel direkt zum Modem am Gerät verschraubt und per Überwurf-Sicherung gegen unberechtiges Entfernen gesichert. Dann ist ebenfalls kein TV-Empfang mehr möglich.
Ich überlege wie der TV Strang vom HÜP abgeklemmt werden soll?
Es sei denn am HÜP kommen genug dB für den DS an und beim US stimmt dann auch der Pegel.
Eher unwahrscheinlich.

mfg peter

Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Verfasst: 07.01.2017, 22:38
von reneromann
Peter65 hat geschrieben:[..]
reneromann hat geschrieben: Zumal: Wenn du wirklich nur wenige ÖR empfangen willst, reicht vielleicht auch DVB-T(2) aus.
Mit DVB-T2 in der Endstufe ab April diesen Jahres empfängst du -laut Planung- ziemlich viele der ÖR in HD allein per Antenne - und das völlig kostenfrei!
Die (wichtigen) Privaten werden dann -hingegen kostenpflichtig- ebenfalls in HD empfangbar sein...
Völlig kostenfrei?
Gut, es bedarf nur der Investition um die Sender dann über Antennensehen zu können, ganz kostenlos ist das also nicht.
Und Antennenempfang erfordert auch vernünftige Empfangsmöglichkeiten.
Ganz so einfach ist das nicht.
Die Anschaffung des Endgeräts zur Nutzung darf ja wohl kaum angerechnet werden ;-)
Ansonsten müsste man beim Kabel-Empfang ja auch die Kosten für das (passende) Endgerät mit einrechnen...

Und das mit dem Empfangsmöglichkeiten:
Gerade in den größeren Regionen ist i.d.R. ein Empfang mit Zimmerantenne möglich, da braucht man keine externe Antenne auf dem Dach, die "richtig" ausgerichtet ist.
Zumal ich nicht behauptet habe, dass es überall möglich wäre oder völlig unkompliziert ist.
reneromann hat geschrieben: Du entscheidest also letzten Endes selbst:
* Willst du TV-Empfang über einen Kabelanschluss (u.a. auch für Sky und "mehr" Programme) - dann musst du dafür auch bezahlen
* Reicht dir hingegen der TV-Empfang per DVB-T(2) aus, dann musst du nichts oder nur für die Privaten in HD zahlen
Im Endeffekt muß man sehen was sich über den Antennenempfang ergibt, alle ÖR Sender werden da auch nicht überall zu sehen sein, befürchte ich.
Ich beziehe mich auf die veröffentlichte Information.
Aber ja, es werden höchstwahrscheinlich nicht alle dritten Programme überall eingespeist - es könnte also durchaus sein, dass in Norddeutschland das bayrische Fernsehen oder der saarländische Rundfunk nicht per Antenne ausgestrahlt werden -und- das es bei den ortsfremden Dritten nicht alle Regionalversionen gibt -sowie- dass die (nicht ortsüblichen) Regionalversionen des eigenen Dritten im Timesharing mit den ortsfremden Dritten gesendet werden.
reneromann hat geschrieben: By the way: Es ist nicht sicher, dass "nur" ein I&P-Sperrfilter gesetzt wird - VF könnte auch genau so gut, sofern kein Internet&Phone gebucht ist, dich komplett abklemmen und den HÜP verplomben. Dann gibt's auch die (wenigen) Sender über 538 MHz nicht mehr. Und gerade in Einzelhaushalten wird teilweise auch der ganze TV-Strang vom HÜP abgeklemmt und bei gebuchtem I&P das Kabel direkt zum Modem am Gerät verschraubt und per Überwurf-Sicherung gegen unberechtiges Entfernen gesichert. Dann ist ebenfalls kein TV-Empfang mehr möglich.
Ich überlege wie der TV Strang vom HÜP abgeklemmt werden soll?
Es sei denn am HÜP kommen genug dB für den DS an und beim US stimmt dann auch der Pegel.
Eher unwahrscheinlich.
Zum TV-Strang abklemmen: Damit meine ich die "Hausverteilung"...
Sprich: Bisherige Hausverteilung wird hinter dem HAV tot geklemmt, vom HAV kommt eine gesicherte Leitung direkt zum Modem, die dann direkt am Ausgang vom HAV angeklemmt wird.

Alternativ gibt's ja auch Sperraufsätze für die Kabel-Dosen (sofern eine Baumverteilung vorliegt), an die dann das Antennenkabel auch direkt angeklemmt wird.

Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Verfasst: 07.01.2017, 23:01
von robert_s
reneromann hat geschrieben:Dir ist schon klar, dass die Nutzung der TV-Funktion des Kabelanschlusses -selbst mit gesetztem TV-Sperrfilter- ein Erschleichen von Leistungen darstellt...
Das ist Quatsch. Wenn ein Anbieter wissentlich mehr Leistung liefert als vertraglich zugesichert, liegt selbstverständlich keine Leistungserschleichung vor, wenn der Kunde das auch nutzt.

Oder willst Du vielleicht auch die Kunden, die aktuell das "200Mbps statt 100Mbps für 6 Monate ohne Vertragsänderung" Angebot nutzen, der Leistungserschleichung bezichtigen? Und nicht zuletzt Dich selbst, wenn Du noch einen Internetanschluss bei VFKD hast, der auch bei Dir etwas mehr Nettobitrate liefern dürfte als vertraglich zugesichert...

Ich habe einen Internet&Phone Anschluss, bei dem 200Mbps Downstream und 1 Sprachkanal zugesichert ist, kein Fernsehen. Real liefert Vodafone Kabel mir 204Mbps, 3 Sprachkanäle und ein paar Fernsehprogramme frei Haus, und Vodafone Kabel weiß das auch. Davon habe ich mir nichts "erschlichen", und tatsächlich nutzen tue ich davon auch nur die 4Mbps zusätzliche Downstream-Bitrate.

Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Verfasst: 08.01.2017, 00:54
von reneromann
@robert_s:
Dir ist schon klar, dass ein Unterschied zwischen "von VF geduldet" und "rechtlich sauber" bekannt?
Denn nur weil VF mit dem IPO-Filter nicht alle TV-Frequenzen rausfiltert und damit ein Rest-TV-Programm noch durchkommt, heißt es noch längst nicht, dass die Nutzung des so verbleibenden Rests rechtlich in Ordnung ist.

Da das Erschleichen von Leistungen ein Antragsdelikt ist, müsste VF nämlich einen Strafantrag stellen, wenn sie feststellen, dass ein Kunde trotz IPO-Filter noch TV-Programme nutzt -- und dann würde letzten Endes ein Gericht darüber entscheiden, ob die Nutzung des verbleibenden Signals in Ordnung ist (=> kein Erschleichen von Leistungen] -oder- ob auch die Nutzung des verbleibenden Signals noch immer ein Erschleichen von Leistungen darstellt.

Letzten Endes fällt die Nutzung des Restsignals für TV-Zwecke ohne abgeschlossenen TV-Vertrag in eine Grauzone - man könnte belangt werden, aber in der Regel wird VF bei gesetzten IPO-Filter die Füße stillhalten.

Die andere, sich an die strafrechtliche Geschichte anschließende Frage ist hingegen die nach dem Schadenersatz (=> "entgangene" Grundgebühren) im Zivilrecht - und hier könnte VF bei der Nutzung des Restsignals sehr wohl vor Gericht unterliegen (mit dem Hinweis auf die fehlende Sperrwirkung aller Sender). Sicherer ist die Sache hingegen, wenn eine Plombe oder ein Filter unberechtigt entfernt wurde - dann steht VF auch Schadenersatz für die entgangene Grundgebühr zu [und letzten Endes interessiert es VF vorne und hinten nicht, ob der (unberechtigte) Nutzer im Strafverfahren verurteilt wird -oder- ob das Strafverfahren eingestellt wird -- denen geht es primär um den Schadenersatz im Zivilrechtsprozess, das mit einem vorliegenden Urteil im Strafprozess viel einfacher zu gewinnen ist].

Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Verfasst: 08.01.2017, 01:14
von robert_s
reneromann hat geschrieben:@robert_s:
Dir ist schon klar, dass ein Unterschied zwischen "von VF geduldet" und "rechtlich sauber" bekannt?
Was ist Dir denn über die Rechtslage bekannt? Ich habe kein Fernsehsignal bestellt, aber Vodafone Kabel liefert mir eins in die Wohnung, und das auch nicht irrtümlich oder als Ersatzleistung. Das ist nach meinem Laienverständnis eine "Unbestellte Leistung", die unter §241a BGB fällt:
https://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html
durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.
Dass es wohl kaum "rechtlich sauber" sein wird, dass ein Unternehmer unbestellte Leistungen an Verbraucher liefert, um anschließend Strafantrag gegen diese zu stellen zu können, sollte doch eigentlich klar sein.

Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Verfasst: 08.01.2017, 07:43
von berlin69er
Ich denke, die Frage des TE wurde beantwortet... :kaffee:

Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Verfasst: 08.01.2017, 16:37
von Lutze
robert_s hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:Dir ist schon klar, dass die Nutzung der TV-Funktion des Kabelanschlusses -selbst mit gesetztem TV-Sperrfilter- ein Erschleichen von Leistungen darstellt...
Das ist Quatsch. Wenn ein Anbieter wissentlich mehr Leistung liefert als vertraglich zugesichert, liegt selbstverständlich keine Leistungserschleichung vor, wenn der Kunde das auch nutzt.
:shock: :shock:

ohne TV-Vertrag hat man keinen Fernseh am Anschluß zu betreiben, das dürfte doch wohl klar sein.

Oder fährst du mit der Bahn ohne Fahrkarte und wenn der Zugang zur Bahn nicht durch ein Vorhängeschloß gesichert ist wäre das in Ordnung? Oder da dort im Aldi so lecker Berliner im Regal liegen greifst du zu und ist mal einen weil man dich ja in den Laden gelassen hat? Oder packst gar deinen Einkaufswagen voll und gehst ohne zu zahlen? In allen Fällen nutzt du Leistungen die du nicht zahlst, nur weil es möglich ist, ist es noch lange nicht rechtens.

Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Verfasst: 08.01.2017, 16:54
von robert_s
Lutze hat geschrieben:ohne TV-Vertrag hat man keinen Fernseh am Anschluß zu betreiben, das dürfte doch wohl klar sein.
Du meinst, den Smart TV darf man dann auch nicht mit dem Kabelmodem verbinden...?
Lutze hat geschrieben:Oder fährst du mit der Bahn ohne Fahrkarte und wenn der Zugang zur Bahn nicht durch ein Vorhängeschloß gesichert ist wäre das in Ordnung? Oder da dort im Aldi so lecker Berliner im Regal liegen greifst du zu und ist mal einen weil man dich ja in den Laden gelassen hat? Oder packst gar deinen Einkaufswagen voll und gehst ohne zu zahlen? In allen Fällen nutzt du Leistungen die du nicht zahlst, nur weil es möglich ist, ist es noch lange nicht rechtens.
Du hast den Unterschied zwischen "aktiver" Leistungserschleichung und den unbestellten Leistungen nach §241a BGB nicht begriffen. Was Du alles anführst, wird nicht ungefragt von einem Unternehmen an den Verbraucher geliefert. Das Fernsehsignal beim IPO Anschluss dagegen schon.

Am besten liest Du meinen obigen Beitrag noch mal ganz in Ruhe bis zum letzten Wort, dann verstehst vielleicht auch Du es noch.

Falls es Dir (und @reneromann) gegen den Strich geht, dass Du für das Fernsehsignal bezahlst, und IPO-Kunden nicht, kann ich beruhigen: Das ist ja durchaus mit eingepreist, siehe den 5€ Rabatt, wenn man zum Internet&Phone noch TV hinzubucht. Also könnt ihr es als 5€ "Grundpreis" betrachten, in dem die Bereitstellung des Kabelsignals mit einer handvoll Fernsehprogrammen enthalten ist. Der Rest der monatlichen IPO-Gebühren ist dann für Internetzugang, Telefonie und Leihrouter. Könnt ihr euch jetzt damit abfinden, dass es völlig rechtens ist?

Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Verfasst: 08.01.2017, 17:27
von Lutze
Ich glaube du verstehst nicht.
Jedem Nutzer der nicht bezahlt ist klar das er das nicht darf, diese Leistung nicht gekauft hat. Das hat der Threadstarter ja auch schon zu gegeben.
Paragraphen interessieren mich da jetzt nicht so sehr sondern eher das Rechts/Unrechtsbewußtsein das da gezeigt wird.
Vodafone könnte die Anschlüsse ja sicherer machen, wenn dein Grundpreis dafür dann um 20 € pro Monat steigt ist es auch wieder nicht recht.

Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Verfasst: 08.01.2017, 17:40
von reneromann
@robert_s:
Bitte vermische nicht andauernd Strafrecht (-> Erschleichen von Leistungen) mit Zivilrecht (-> "Unbestellte Leistungen")!

Nur weil dir das Unternehmen zivilrechtlich vermeintlich nichts anhaben kann (z.B. keine mtl. Grundgebühren fordern kann), heißt es noch längst nicht, dass es keine strafrechtlichen Konsequenzen geben kann, wenn man die Leistung trotzdem nutzt.
Solange VF keinen Strafantrag stellt (von dem sie nichts hätten - schließlich bekommen sie Geld ja "nur" im Zivilrecht), wird also auch kein Gericht über den Strafantrag entscheiden. Sollte VF jedoch einen Strafantrag stellen, so hängt es ganz vom Gericht ab, ob es zur Verurteilung oder zum Freispruch kommt!

Und zu den 5 Euro Rabatt:
Diese gibt's für Nebenkostenzahler nur dann, wenn sie auch "Premium"-TV-Produkte oder den Recorder buchen und nicht nur Basis-HD mit CI+-Modul nutzen wollen.