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Verpflichtung zur Vertragsabschluss? - Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung

Verfasst: 20.01.2017, 23:00
von der-mali
Hallo,

bin vor einiger Zeit in eine Wohnung einer Wohnbaugesellschaft eingezogen.

Dort gibt es "Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung",
also eine Vereinbarung, dass die Mieter vergünstigt für Euro 5,70 einen Kabel-Digital-Anschluss erhalten.
Damit will man sicher vermeiden, dass jeder eine Satellitenschüssel aufstellt (ist ja in der meisten Mietverträgen eh verboten).
Das es es sich um eine Großstadt handelt (Nürnberg), wäre dort auch DVB-T(2) verfügbar.

FRAGE: Kann ich als Mieter tatsächlich verpflichtet werden, die Euro 5,70 pro Monat zu zahlen?
Bin eh nur Mo-Fr vor Ort, Fernsehen interessiert mich da eh nicht, weil ich ja arbeite.
Wohnung habe ich auch nur genommen, da sie - auf den ersten Blick - billiger ist als ein WG-Zimmer.

Gruß,
Thomas

Re: Verpflichtung zur Vertragsabschluss? - Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung

Verfasst: 21.01.2017, 06:58
von Matty06
Ja, das zahlst du über die Nebenkosten. Ist bei mir ähnlich: darüber gibt es hier im Forum immer mal pro und contra Diskussionen. Wenn du dvb-t2 nutzen möchtest musst du trotzdem die 5,70€ zahlen. Genau das ist der Betrug bei Kabelgebühren über die Nebenkosten. Wenn du natürlich den Kabelanschluss nutzt sparst du jeden Monat 4,30€, da dieser normal 10€/ Monat kostet.

Re: Verpflichtung zur Vertragsabschluss? - Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung

Verfasst: 21.01.2017, 10:25
von der-mali
"Betrug" ist sicher ein gewagter Begriff, aber wir sind ja unter uns.
Bei mir ist es nicht mal in den Nebenkosten drin, sondern ich habe es erst über eine Anlage im Mietvertrag erfahren und muss den Vertrag zusätzlich selbst abschließen und auch extra zu den Nebenkosten bezahlen.
Auch eine merkwürdige Sache, damit wurde eine relativ niderige Miete vorgespiegelt und dann kommt noch u.a. das dazu.

Re: Verpflichtung zur Vertragsabschluss? - Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung

Verfasst: 21.01.2017, 11:00
von berlin69er
In dem Fall wäre ich mir nicht so sicher, ob das statthaft ist.
Allerdings könntest du dir womöglich eine Kündigung einhandeln, wenn du das nicht zahlst.
Ich würde mal den Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht kontaktieren, wenn es dir das wert ist.

Re: Verpflichtung zur Vertragsabschluss? - Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung

Verfasst: 21.01.2017, 11:08
von DarkStar
Wenn der Vertrag direkt mit VF abgeschlossen werden muss, dann basiert das ganze auf Freiwilliger Basis.
Wenn du nicht abschließt gibt's halt kein TV über Kabel.

Re: Verpflichtung zur Vertragsabschluss? - Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung

Verfasst: 21.01.2017, 11:21
von der-mali
DarkStar hat geschrieben:Wenn der Vertrag direkt mit VF abgeschlossen werden muss, dann basiert das ganze auf Freiwilliger Basis.
Wenn du nicht abschließt gibt's halt kein TV über Kabel.
Der Vertrag muss direkt zwischen Mieter und VF abgeschlossen werden.

Der Vermieter hat meine Nummer an den sogenannten "Medienberater" weitergegeben und dieser hat mich dann angerufen.
Auch eine Frechheit, wie ich meine!
Er meinte, ich sei verpflichtet, diesen Vertag abzuschließen!

Re: Verpflichtung zur Vertragsabschluss? - Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung

Verfasst: 21.01.2017, 11:27
von berlin69er
Was für ein Unsinn! Eigentlich gehört der Vermieter angezeigt und der MB rausgeschmissen...

Re: Verpflichtung zur Vertragsabschluss? - Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung

Verfasst: 21.01.2017, 11:31
von KDNewbie
Wenn der Teilnehmer zur Miete wohnt, dann hängt es davon ab was im Mietvertrag vereinbart wurde. Normalerweise werden die Versorgungsverträge ja mit der Eigentümergemeinschaft der Wohnungen geschlossen, somit ist der jeweilige Vermieter der Wohnung Vertragspartner von VF.

Wenn im Mietvertrag die Kabelgebühren als Nebenkosten vereinbart wurden, so muss der Teilnehmer vertragsgemäß zahlen egal ob er Kabel TV nutzt oder nicht.

In diesem Fall hört es sich aber eher so an als ob den Mietern zuvor mit VF vereinbarte Sonderkonditionen angeboten werden, somit wäre der Abschluss eines Kabel TV Vertrages für den Mieter freiwillig wenn er direkt zwischen dem Mieter und VF geschlossen wird.

Ich würde den Medienberater mal fragen worauf seine Annahme gründet dass der Abschluss eines TV Vertrages für Dich verpflichtend sei? Lass Dich nicht zu einem Vertragsabschluss drängen sondern besorge Dir erst einmal in Ruhe alle Informationen.

Und im Übrigen ist noch niemand verhaftet worden weil er nicht sofort einen TV Vertrag abschliessen wollte :D

KDNewbie

Re: Verpflichtung zur Vertragsabschluss? - Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung

Verfasst: 21.01.2017, 13:03
von reneromann
Es kann durchaus Passagen im Mietvertrag geben, die den Mieter verpflichten, einen Kabelanschlussvertrag auf eigene Kappe abschließen zu müssen. Ob diese jedoch statthaft sind, kann ich nicht beurteilen.

Jedoch könnte der Vermieter dann ggfs. dem Mietvertrag wg. Verstoß gegen diese Passage kündigen - ob das Rechtens ist, sei auch mal dahingestellt.

Re: Verpflichtung zur Vertragsabschluss? - Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung

Verfasst: 21.01.2017, 13:38
von KDNewbie
reneromann hat geschrieben:Es kann durchaus Passagen im Mietvertrag geben, die den Mieter verpflichten, einen Kabelanschlussvertrag auf eigene Kappe abschließen zu müssen. Ob diese jedoch statthaft sind, kann ich nicht beurteilen.

Jedoch könnte der Vermieter dann ggfs. dem Mietvertrag wg. Verstoß gegen diese Passage kündigen - ob das Rechtens ist, sei auch mal dahingestellt.
Was würde das aus Sicht des Vermieters denn für einen Sinn machen? Kabelgebühren sind umlagefähig, der Vermieter kann im Mietvertrag die Kabelgebühren über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergeben.

Sind im Mietvertrag keine Kabelgebühren vereinbart und besteht für die Wohnung kein Kabelanschluss, so kann der Vermieter dem Mieter nicht vorschreiben dass dieser eigens einen Kabel TV Vertrag abschliessen muss.

In diesem Fall sieht es fast so aus als ob der Vermieter (ob nun aus Unwissenheit oder nicht) einfach die Kontaktdaten des Mieters ohne dessen Zustimmung an den zuständigen MB weitergegeben hat. Möglicherweise teilen sich der MB und der Vermieter ja die Provision? :flöt:

KDNewbie