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Re: Verpflichtung zur Vertragsabschluss? - Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung

Verfasst: 28.01.2017, 19:11
von DarkStar
Das was dort steht ist nicht Rechtens, dazu muss man nicht mal Jura Studiert haben um das zu merken.

Re: Verpflichtung zur Vertragsabschluss? - Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung

Verfasst: 28.01.2017, 19:49
von VBE-Berlin
DarkStar hat geschrieben:Das was dort steht ist nicht Rechtens, dazu muss man nicht mal Jura Studiert haben um das zu merken.
in Bezug darauf, dass man einen Vertrag abschließen muss, stimme ich dem zu.

Aber, wenn man das als Anlage zum Mietvertrag akzeptiert, hat man der Datenweitergabe an den Medienberater nun einmal zugestimmt. Also verstieß das nicht gegen den Datenschutz.

Ansonsten habe ich solch ein Schreiben noch nie von einer Hausverwaltung gesehen. Ich glaube, diese Verwaltung benötigt auch mal eine Rechtsberatung.

Re: Verpflichtung zur Vertragsabschluss? - Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung

Verfasst: 28.01.2017, 20:19
von berlin69er
Da stimme ich dir in allen Punkten zu...
Ist mir allerdings unbegreiflich, wieso der TE das unterschrieben hat!

Re: Verpflichtung zur Vertragsabschluss? - Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung

Verfasst: 28.01.2017, 20:23
von VBE-Berlin
VBE-Berlin hat geschrieben:
DarkStar hat geschrieben:Das was dort steht ist nicht Rechtens, dazu muss man nicht mal Jura Studiert haben um das zu merken.
in Bezug darauf, dass man einen Vertrag abschließen muss, stimme ich dem zu.

Aber, wenn man das als Anlage zum Mietvertrag akzeptiert, hat man der Datenweitergabe an den Medienberater nun einmal zugestimmt. Also verstieß das nicht gegen den Datenschutz.

Ansonsten habe ich solch ein Schreiben noch nie von einer Hausverwaltung gesehen. Ich glaube, diese Verwaltung benötigt auch mal eine Rechtsberatung.
*** mißglückter korrekturversuch von Rechtschreibfehlern ** darf gerne von Admins gelöscht werden

Re: Verpflichtung zur Vertragsabschluss? - Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung

Verfasst: 28.01.2017, 20:26
von VBE-Berlin
berlin69er hat geschrieben:Da stimme ich dir in allen Punkten zu...
Das so etwas mal vorkommt :lol: *givemefive-Smilie such *

Re: Verpflichtung zur Vertragsabschluss? - Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung

Verfasst: 28.01.2017, 20:29
von berlin69er
Bin ja eh als VF Mitarbeiter aufgeflogen... :brüll: :skull:

Re: Verpflichtung zur Vertragsabschluss? - Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung

Verfasst: 28.01.2017, 20:57
von der-mali
Irgendwie bin ich mit dem Thema ja eh im falschen Forum.
Ich sollte das in einem Jura-Forum posten.

Re: Verpflichtung zur Vertragsabschluss? - Vodafone TV Connect Pro Sonderpreis für Objekte mit Versorgungsvereinbarung

Verfasst: 29.01.2017, 10:28
von reneromann
Um's kurz zu machen - diese Anlage ist rechtlich (in meinen Augen) nicht haltbar, da:
a) sie dir einen Vertragsabschluss aufzwingen soll [das darf nicht in einer Anlage zum Mietvertrag stehen - bestenfalls die Information "Sie können das BK-Kabelnetz nutzen - wenn sie wollen, müssen sie einen Vertrag mit dem örtlichen KNB machen", aber kein Zwang zum Vertragsabschluss wie in deiner Anlage]
b) die Weitergabe der Daten ohne entsprechenden expliziten Hinweis geschieht [so nicht zulässig - hier müsste gesondert darauf hingewiesen werden, dass eine Weitergabe der Daten erfolgt - mit der Option zum Abwählen der Weitergabe -und- diese Weitergabe MUSS separat unterschieben werden, eine einfache Anlage reicht da nicht].

Mein gut gemeinter Rat: Dem MB und VF erst einmal die Nutzung deiner Daten für Werbezwecke verbieten und entsprechende Werbung "ignorieren".
Und wenn du selbst den Vertrag nicht willst, würde ich den MB -in Kopie an den Vermieter und VF- explizit darauf hinweisen, dass eine Nutzung des BK-Signals (und somit auch der Vertragsschluss) deinerseits nicht erwünscht ist und sie den Anschluss mit Fristsetzung abschalten mögen und weitere Kontaktversuche seitens des MB/VF nicht erwünscht sind.

Ansonsten wird dir aber höchstwahrscheinlich nur ein Anwalt weiterhelfen können, zumindest dann, wenn VF und der MB sich "zickig" anstellen...
Und in einem Jura-Forum wirst du leider -da eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht erlaubt ist- auch keine Informationen bekommen.