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Re: Wechsel aus altem Kabel Deutschland Vertrag

Verfasst: 02.02.2017, 14:02
von KDNewbie
craysee hat geschrieben:Es wurde mit auch vor Kündigung kein Tarifwechsel angeboten. Ich habe dann gekündigt, um der höheren Gebühr ab dem 25. Monat zu entgehen. Noch läuft der Vertrag bis Ende März. Die Kündigung ist aber schon zu lange her.
Hmm, irgendwas scheint dann hier schiefgelaufen zu sein. Mich wundert allerdings dass Du nicht auf I&P und TV 32 wechseln konntest? Hattest Du denn selbst aktiv mal bei VF nachgefragt ob ein Tarifwechsel möglich ist bevor Du gekündigt hast? Wurde Dir das im Kundenportal nicht unter "Tarifwechsel" angeboten?

Dann kannst Du in diesem Fall nur darauf hoffen dass Du Deine Nummer zu dem neuen Vertrag mitnehmen kannst, ein Anspruch auf Mitnahme der Nummer besteht dann tatsächlich leider nicht.

KDNewbie

Re: Wechsel aus altem Kabel Deutschland Vertrag

Verfasst: 02.02.2017, 14:12
von Lutze
Hat man nicht das Recht auf die Rufnummern? Vodafone darf die doch zumindest erst mal nicht weitergeben und dann muss man nachträglich den Antrag stellen.
Kann dann natürlich sein das man erst mal für ein paar Tage auf die Nummern aus dem neuen Vertrag zurückgreifen muss.
Wenn es sich nicht um eine Firma handelt wäre mir aber auch ein Nummernwechsel egal.
Ich habe meine Telekom Nummern nachträglich zu Vodafone geholt. Hat problemlos geklappt, da war der Telekomvertrag auch schon 1 1/2 Monat ausgelaufen.
Kann natürlich sein das dies wenn man beim gleichen Anbieter bleibt nicht sein muß damit eben nicht alle 2 Jahre Neukundenkonditionen geholt werden durch Kündigung.
Könnte man seitens Vodafone aber auch verhindern indem man fest schreibt das in den letzten 12 Monaten kein Vertrag mit ihnen bestehen durfte um die Konditionen zu bekommen. Machen die Energieanbieter ja auch so.

Re: Wechsel aus altem Kabel Deutschland Vertrag

Verfasst: 02.02.2017, 14:19
von KDNewbie
Lutze hat geschrieben:Hat man nicht das Recht auf die Rufnummern?
Nein.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... -node.html
1. Portierung im Festnetz

...
Bei einem Vertragswechsel (z.B. Tarifwechsel) ohne Wechsel des Anbieters besteht nach dem TKG hingegen kein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer. Es steht somit im Ermessen des Anbieters, ob er die Beibehaltung ermöglicht.
KDNewbie