ogn205 hat geschrieben: ↑10.02.2018, 17:59
NoNewbie hat geschrieben: ↑10.02.2018, 16:41Außerdem bin ich immer noch dafür, dass wenn Anbieter einer Seite nicht von der Staatsanwaltschaft erreicht werden können, dann muss die Seite eben gesperrt werden.
Wenn es bei einem versuchten Kontakt zum Impressum keine Antwort gibt -> sperren.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Du scheinst zu vergessen, dass das Internet kein Raum ist, in dem ausschließlich dt. Gesetze gelten bzw. für den nur die dt. Rechtsprechung zuständig wäre.
Soweit richtig, ABER: Im Bereich des Urheberrechts gibt es staatenübergreifende Verträge, auf deren Grundlage man eine Sperrung/Löschung durchsetzen kann - und zwar nicht nur auf Basis der dt. Rechtsprechung.
Die „Impressums-Pflicht“ z.B., die in Deutschland gesetzlich so eingeführt wurde, gilt auch nur für in Deutschland registrierte Seiten (f.g. am Domain-Suffix '.de' erkennbar; es gibt natürlich auch die Möglichkeit andere Kürzel zu verwenden).
Hier liegst du nicht richtig - Die Impressumspflicht gilt für alle Angebote, die sich primär oder zumindest überwiegend an deutsche Kunden richten - und zwar unabhängig von der Domain.
Beispiel: Wenn ein deutscher TV-Sender seine Domain über Tuvalu registrieren lässt, um z.B. die Domain "sender.tv" nutzen zu können, dann gilt auch weiterhin deutsches Recht, auch wenn die Domain nicht in Dtl. registriert wurde.
Gleiches gilt für einen ausländischen Shopbetreiber, der seine Waren primär oder zumindest zum überwiegenden Teil an dt. Kunden verkauft - auch dieser muss sich dann den dt. Regeln unterwerfen.
Um auch Verfehlungen (nach dt. Recht) auf nicht in Deutschland registrierten Seiten zu verfolgen sind eben andere Prozedere notwendig.
Auch falsch - es hängt nicht davon ab, wo die Seite registriert ist, sondern der der Betreiber der Seite ist!
Nur weil die Seite in China oder Tuvalu registriert ist, gilt nicht automatisch deren Recht - es gilt weiterhin deutsches Recht, wenn es sich um einen deutschen Seitenbetreiber handelt.
Die ausführlichen, öffentlich geführten Diskussionen der letzten Jahre darüber, warum es sowohl aus rechtsstaatlicher als auch aus demokratischer Sicht nur die schlechteste „Lösung“ sein kann, Seiten auf Provider-Ebene zu sperren, scheinen wohl am einen oder anderen vollständig vorbeigegangen zu sein…
DAS ist der springende Punkt. Daher gibt's ja auch die hohen Anforderungen, die das BGH gestellt hat - und zwar muss der Rechteinhaber erst gegen den Seitenbetreiber und dann gegen den Hoster vorgehen und nur wenn das nicht greift, sind die ISP dran. Wenn also der Seitenbetreiber kein Impressum angibt und für die Registrierung der Domain Anonymisierungsdienste benutzt (die die Daten nicht an die Rechteinhaber oder Staatsanwaltschaften rausrücken, weil sie der Meinung sind, dass sie es nicht müssten) -und- es dem Hoster völlig egal ist, was seine Kunden treiben -und- ein Verfahren z.B. in Russland überhaupt keine Aussicht auf Erfolg hat [die scheren sich nämlich zum Teil gar nicht um Urheber- oder sonstige Rechte, sofern nur genug Geld fließt], DANN können als letzte Waffe die ISP gezwungen werden zu sperren. Andernfalls hätte man nämlich einen rechtsfreien Raum, bei dem ein Geschädigter gar nicht gegen den Schädiger vorgehen kann...