Was sollen sie dir denn antworten? Alles was du hier schreibst, ist meines Erachtens völlig irrelevant für deinen Vertrag.digtho hat geschrieben: Weiterhin kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt meinen Vertrag Digital (Vertragsnummer: xxxxxx). Inwieweit ich hier von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch mache, werde ich nach dem Einspeisungstermin: 30.04.12, 5.00 Uhr (SAT, Tele Columbus, etc.) entscheiden. Derzeit wird die gesamte Angelegenheit, wie bereits oben beschrieben, von einem Fachanwalt für Medienrecht geprüft.
Die Signalübermittlung umfasst zumindest die gemäß den jeweiligen medienrechtlichen Vorgaben im jeweiligen Territorium einzuspeisenden Inhalte; im Übrigen entscheidet Kabel Deutschland über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten. Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Inhalte ist, soweit nicht gesondert Vertragsgegenstand, nicht Gegenstand des Vertrages. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund regional unterschiedlicher hoheitlicher Vorgaben regionale Unterschiede bei der Kanalbelegung bestehen können und dass sich die Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle ändern kann.
Die ÖR-Sender zählen zur Grundversorgung. Und die bekommst du sowohl analog als auch digital bereitgestellt. Somit wird genau das erfüllt. Eine Einspeisung der ÖR-Sender in HD ist keine Grundversorgung. Somit besteht auch keine Grundlage, die Entgelte zu mindern.digtho hat geschrieben: Die ÖR Kanäle sind eine Grundversorgung, deren Einspeisung ihr Unternehmen zu vollziehen hat. Ich werde, solange die HD Varianten der ÖR nicht über KDG empfangbar sind, die Gebühren an ihr Unternehmen mindern.
Durch den Entzug deiner Einzugsermächtigung werden dir nun zusätzlich noch 3,- Euro an Pauschalen berechnet