BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an

Hier wird über alle möglichen Medienthemen diskutiert, hauptsächlich Fernsehthemen, die nicht allein (oder gar nicht) Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West betreffen.
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Knidel
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BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an

Beitrag von Knidel »

Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs: Eigentümergemeinschaften mit einer gemeinsamen Satellitenschüssel müssen keine Gema-Gebühr für die Weiterleitung von TV-Signalen zahlen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... itrag.atom

So ein Urteil wird auch mal Zeit. Das müsste sich ja dann hoffentlich neben der GEMA auch direkt auf die VG Media auswirken.

Meiner Meinung nach sollten diese Verwertungsgesellschaften noch viel mehr in die Schranken gewiesen werden.
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McMurphy
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an

Beitrag von McMurphy »

Volle Zustimmung! Im Übrigen habe ich sowieso noch nie verstanden, wo der Unterschied sein sollte, ob der Fernseher die Programme nun von der Einzelschüssel neben dem Balkon oder von der Gemeinschaftsschüssel auf dem Dach empfängt. Aber man kann's ja versuchen, nicht wahr, GEMA? :wand:
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Besserwisser
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an

Beitrag von Besserwisser »

Bei Gemeinschaftsanlagen wird meist ein monatlicher Beitrag kassiert (es wird also Geld damit verdient)
und da klinkt sich die GEMA mit ein.

:fahne:
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McMurphy
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an

Beitrag von McMurphy »

Besserwisser hat geschrieben:Bei Gemeinschaftsanlagen wird meist ein monatlicher Beitrag kassiert (es wird also Geld damit verdient)
Bei Gemeinschaftsanlagen, die die Eigentümergemeinschaften auf Beschluss der Versammlung haben installieren lassen, ganz sicher nicht. Das wird ja genau aus dem Grund beschlossen, damit die monatlichen Kosten entfallen und sich die Anlage irgendwann amortisiert (und die Abhängigkeit vom KNB entfällt)!
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berlin69er
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an

Beitrag von berlin69er »

Besserwisser hat geschrieben:es wird also Geld damit verdient
Woher weißt du das? Nicht immer steckt ein profitgieriger KNB hinter einer solchen Anlage... :kaffee:
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an

Beitrag von McMurphy »

So sieht's aus. Und im Fall dieses Gerichtsurteils geht es ja genau um eine solche Gemeinschaft von Eigentümern, die die Anlage gewissermaßen in Eigenregie (mit Hilfe/Koordination ihres Verwalters natürlich) realisiert haben. Das ist für mich nichts anderes als Hunderte von Einzelschüsseln, nur viel ansehnlicher an der Hausfassade. :wink:
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an

Beitrag von Besserwisser »

McMurphy hat geschrieben:
Besserwisser hat geschrieben:Bei Gemeinschaftsanlagen wird meist ein monatlicher Beitrag kassiert (es wird also Geld damit verdient)
Bei Gemeinschaftsanlagen, die die Eigentümergemeinschaften auf Beschluss der Versammlung haben installieren lassen, ganz sicher nicht. Das wird ja genau aus dem Grund beschlossen, damit die monatlichen Kosten entfallen und sich die Anlage irgendwann amortisiert (und die Abhängigkeit vom KNB entfällt)!
Ich meine die Gebühren für die Stromkosten, die Wartung und Instandhaltungsrücklagen.
So eine Gemeinschaftsanlage funktioniert nicht nur aus christlicher Nächstenliebe.

:idea:
Zuletzt geändert von Besserwisser am 20.09.2015, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an

Beitrag von berlin69er »

Das sind dann aber keine Gewinne, sondern Unkosten und Rücklagen! Das ist ein gewaltiger Unterschied, zu einem profitorientierten Unternehmen...
Was verstehst du unter christlicher Nächstenliebe? Dein TV Gerät läuft doch auch ohne Gewinn?! Oder ist es kommerziell, wenn du deine Familie mitschauen lässt, und dabei Stromkosten anfallen? :flöt:
Zuletzt geändert von berlin69er am 20.09.2015, 11:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an

Beitrag von Besserwisser »

Sobald Geld fließt ....

Das ist wie mit dem Finanzamt.

:wink:
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berlin69er
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an

Beitrag von berlin69er »

Eben nicht! Sonst hätte es dieses Urteil nicht gegeben! Sind die Ausgaben und Gewinne +/- 0, hat man in der Regel auch keine Abgaben, beim Finanzamt!
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