Warum keine Einspeisung in Mpeg 4 oder in gar in DVB-C2?

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reneromann
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Re: Warum keine Einspeisung in Mpeg 4 oder in gar in DVB-C2?

Beitrag von reneromann »

DVB-T-H hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:außer ein Gericht haut den Sendern auf die Finger (was spätestens dann kommen wird, wenn die SD-Ausstrahlung eingestellt wird und die Sendelizenzen [unverschlüsseltes Free-TV] nicht mehr zum Sendemodell [reines PayTV] passen). Vielleicht kommen die Sender aber dann auch mit UHD(+) um die Ecke und geben HD wirklich frei...
Es ist nicht in der Sendelizenz festgelegt, ob ein Sender Free-TV oder Pay-TV ist.
Doch, ist es...
Sky sendet z.B. unter Pay-TV-Lizenz und hat deshalb auch die hohen Auflagen in Bezug auf Jugendschutz & Co. (also JuSchu-PIN und keine Umgehung, sofern offizielle Hardware verwendet wird). Ü16/Ü18-Sendungen müssen vorgesperrt sein und eine Freischaltung darf nicht von einer auf die nächste Sendung übertragen werden...
Die Privaten hingegen senden unter Free-TV-Lizenz und müssen deshalb Ü16/Ü18-Sendungen NICHT technisch schützen [weil im Free-TV-Bereich schlichtweg unmöglich; jedoch könnten die Privaten das bei HD+ ohne Probleme] - hier reicht eine einfache Einblendung zu Beginn der Sendung plus die 22/24-Uhr-Regelung aus.
Das Kartellamt hat wegen einer Absprache acht Privatsender dazu verurteilt, bis 2023 eine freie Ausstrahlung anzubieten. Sie könnten sofort SD einstellen, sobald HD frei ist. Das Urteil gilt für Satellit, Kabel und IPTV.
Dieses Urteil hat aber nichts mit der Sendelizenz zu tun, sondern resultierten alleinig aus ungerechtfertigten Absprachen zwischen den verschiedenen Sendergruppen (z.B. unerlaubte Absprachen zur Grundverschlüsselung im Kabelnetz, unerlaubte Absprachen zur Verschlüsselung des HD-Signals). Da die Privaten (zumindest damals und derzeit über Satellit noch und bis letztes Jahr auch über DVB-T) in SD unverschlüsselt ihr Programm übertragen, gibt es derzeit noch kein Problem mit der Sendelizenz.
Sollte man aber den Free-TV-Part komplett kicken, verstoßen die Sender gegen ihre Sendelizenz (die die freie Ausstrahlung vorsieht) - und was dann passiert, steht (noch) in den Sternen. Das kann bis hin zum Entzug der Sendelizenz und Verbot des Weiterbetriebs des Senders unter Strafandrohung gehen...
Burkhard10
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Re: Warum keine Einspeisung in Mpeg 4 oder in gar in DVB-C2?

Beitrag von Burkhard10 »

Die privaten Sender brauchen die Sperre nicht, weil die Filme entsprechend geschnitten und freigegeben sind.
Die Pay TV Sender haben die Sperre, da sie diese Filme ungeschnitten schon vor 2200 Uhr bzw 2300 Uhr zeigen dürfen.
robert_s
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Re: Warum keine Einspeisung in Mpeg 4 oder in gar in DVB-C2?

Beitrag von robert_s »

reneromann hat geschrieben:
DVB-T-H hat geschrieben:Es ist nicht in der Sendelizenz festgelegt, ob ein Sender Free-TV oder Pay-TV ist.
Doch, ist es...
Sky sendet z.B. unter Pay-TV-Lizenz
Bitte mit einem entsprechenden Gesetzestext belegen. Als ich mich einst im Rahmen der Diskussionen um HD+ damit beschäftigt habe, fand ich (IIRC) im Rundfunkstaatsvertrag jedenfalls keine Unterscheidung zwischen Free-TV und Pay-TV. Da ist nur von "Privaten Programmveranstaltern" die Rede, und ob die sich aus Zuschauerentgelten finanzieren oder nicht, ist denen freigestellt. Einzige Auflage ist/war, dass Live-Sportübertragungen von "nationaler Bedeutung" nicht nur gegen ein zusätzliches Zuschauerentgelt empfangbar sein dürfen.

Wenn Du also die entsprechende Stelle findest, wäre das sehr interessant.
reneromann
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Re: Warum keine Einspeisung in Mpeg 4 oder in gar in DVB-C2?

Beitrag von reneromann »

Burkhard10 hat geschrieben:Die privaten Sender brauchen die Sperre nicht, weil die Filme entsprechend geschnitten und freigegeben sind.
Die Privaten Sender brauchen die Sperre nicht, weil sie in der ursprünglichen Sendelizenz technisch nicht möglich war, eine Sperrung der Sendungen für U16/U18 vorzunehen.
Daher ja auch die Einblendung "Nicht geeignet für Zuschauer unter 16 / 18 Jahren" zusammen mit der späten Startuhrzeit, um halt das Publikum im entsprechenden Alter "fernzuhalten" (vgl. § 5 Abs. 3 Punkt 1 JMStV).
Ob die Filme dafür geschnitten werden oder nicht, ist völlig egal - teilweise werden jedoch extra geschnittene Versionen reingenommen, damit ein Ü18-Film, der "eigentlich" erst ab 23 Uhr gezeigt werden darf, dann in die Kategorie Ü16 "zurückfällt" und so schon ab 22 Uhr gezeigt werden darf.
Die Pay TV Sender haben die Sperre, da sie diese Filme ungeschnitten schon vor 2200 Uhr bzw 2300 Uhr zeigen dürfen.
Die PayTV-Sender haben die Sperre, da sie dazu technisch seit Anfang an in der Lage waren (bzw. ihnen entsprechende Auflagen in die Lizenz geschrieben wurden) - sie verfahren hier nach § 5 Abs. 3 Punkt 2 JMStV; zusätzlich dazu darf Sky Ü18-Inhalte an Erwachsene, z.B. BlueMovie, nach § 4 Abs. 2 JMStV verfügbar machen.
Z.B. muss Sky technisch sicherstellen, dass Sendungen mit Freigabe Ü16/Ü18 nicht durch Personen U16/U18 gesehen werden können - dies geschieht durch die Sperre auf zertifizierten Endgeräten in Kombination mit dem AGB-Hinweis, dass der Anschlussinhaber die PIN nicht an Jugendliche U16/U18 weitergeben darf und nur zertifizierte Geräte einsetzen darf (die die JuSchu-PIN kontrollieren).
robert_s hat geschrieben:Bitte mit einem entsprechenden Gesetzestext belegen. Als ich mich einst im Rahmen der Diskussionen um HD+ damit beschäftigt habe, fand ich (IIRC) im Rundfunkstaatsvertrag jedenfalls keine Unterscheidung zwischen Free-TV und Pay-TV.
Es gitb ja nicht nur den Rundfunkstaatsvertrag, sondern z.B. auch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
Mal davon abgesehen, dass ein Programmanbieter eine Sendelizenz bei den jeweiligen LMA beantragen muss und dort dann auch entsprechende "Bedingungen" in eben jene Sendelizenz mit einfließen können.
robert_s
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Re: Warum keine Einspeisung in Mpeg 4 oder in gar in DVB-C2?

Beitrag von robert_s »

reneromann hat geschrieben:Mal davon abgesehen, dass ein Programmanbieter eine Sendelizenz bei den jeweiligen LMA beantragen muss und dort dann auch entsprechende "Bedingungen" in eben jene Sendelizenz mit einfließen können.
Kannst Du da noch präziser werden? Hier ist das Merkblatt für die Zulassungsanträge:

http://www.mabb.de/files/content/docume ... 3%A4ge.pdf

Ich kann da nicht erkennen, dass der Programmveranstalter explizit angeben muss, ob er ein Free-TV oder ein Pay-TV Programm beantragt.
reneromann
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Re: Warum keine Einspeisung in Mpeg 4 oder in gar in DVB-C2?

Beitrag von reneromann »

robert_s hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:Mal davon abgesehen, dass ein Programmanbieter eine Sendelizenz bei den jeweiligen LMA beantragen muss und dort dann auch entsprechende "Bedingungen" in eben jene Sendelizenz mit einfließen können.
Kannst Du da noch präziser werden? Hier ist das Merkblatt für die Zulassungsanträge:

http://www.mabb.de/files/content/docume ... 3%A4ge.pdf

Ich kann da nicht erkennen, dass der Programmveranstalter explizit angeben muss, ob er ein Free-TV oder ein Pay-TV Programm beantragt.
Und nochmal: Kennst du die bestehenden Lizenzen aus den 80ern? Nur weil du es jetzt evtl. nicht mehr angeben musst, heißt das nicht, dass RTL&Co. es in den 80ern nicht mussten.
Mich würde es ehrlich gesagt nicht wundern, wenn in den damaligen Lizenzen (die immer erneuert wurden), noch andere Auflagen drinstehen, als du sie im Antrag heute angeben musst.
Außerdem: Nur weil im Antragsformular nichts dazu steht, heißt es noch längst nicht, dass die Lizenz seitens der LMA nicht doch an bestimmte Bedingungen geknüpft werden kann.