Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

In diesem Forum dreht sich alles um die bei Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West oder im Rahmen der O2-Tarife über Kabel verwendeten AVM-Produkte, insbesondere der WLAN-Router mit integriertem Kabelmodem, der als FRITZ!Box vertrieben wird. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf AVM-Produkte zurückzuführen ist!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Außerdem gib bitte an, ob es sich bei deiner FRITZ!Box um eine Leihbox von Vodafone („[Leihbox]“) oder eine Kaufbox („[Kaufbox]“) handelt.
Abraxxas
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von Abraxxas »

... werden zahlen
shmy73
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von shmy73 »

Abraxxas hat geschrieben: 13.11.2019, 23:09 ... werden zahlen
Nein, das werde ich nicht! Du hast meine Biographie gelesen.
shmy73
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von shmy73 »

shmy73 hat geschrieben: 14.11.2019, 00:23
Abraxxas hat geschrieben: 13.11.2019, 23:09 ... werden zahlen
Nein, das werde ich nicht! Du hast meine Biographie gelesen.
Woher weißt du eigentlich, dass ich vor 3 Monaten eine Vereinbarung mit dem VF getroffen habe? Ausspionieren. Nicht gut.
shmy73
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von shmy73 »

shmy73 hat geschrieben: 13.11.2019, 21:48
reneromann hat geschrieben: 13.11.2019, 01:12 Ebenfalls irrelevant?
Frau Zeuge? 8 andere! Daher sprechen wir nur um die Zuverlässigkeit von Wlan-Schlüssel. Und die Antwort ist die bestehende BGH Az. I ZR 220/15. Absolut mein Fall. Glaubst du wirklich, das alle Materialien im Koffer hast gesehen? Bitte mehr nicht antworten. Danke noch einmal. Werden leben, werden sehen...
reneromann
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von reneromann »

shmy73 hat geschrieben: 14.11.2019, 01:07
shmy73 hat geschrieben: 13.11.2019, 21:48
reneromann hat geschrieben: 13.11.2019, 01:12 Ebenfalls irrelevant?
Frau Zeuge? 8 andere! Daher sprechen wir nur um die Zuverlässigkeit von Wlan-Schlüssel. Und die Antwort ist die bestehende BGH Az. I ZR 220/15. Absolut mein Fall. Glaubst du wirklich, das alle Materialien im Koffer hast gesehen? Bitte mehr nicht antworten. Danke noch einmal. Werden leben, werden sehen...
Ich glaube kaum, dass du mir verbieten kannst, auf deine öffentlichen Forenposts zu antworten.
DU hast das Thema hier angefangen, also lebe auch damit, dass Leute auf dein Thema antworten - und vor allem: Lebe auch damit, dass Leute NICHT deiner Meinung sind und dies auch genau so kund tun.

Und so, wie es derzeit steht, wirst du zahlen müssen - denn wie im genannten BGH-Urteil bereits ausgeführt (und ich wiederhole mich): DU musst substanziiert nachweisen, dass der Anschluß von Dritten genutzt wurde - nicht das Unternehmen! Nur wenn dir dieser Nachweis gelingt, greift das von dir genannte Urteil. Und das Urteil ist weiterhin eben NICHT auf deinen Fall anwendbar, weil im genannten Urteil der Anschlussinhaber -anders als du- den WLAN-Namen geändert hat. Auch wenn dir dieser Unterschied vielleicht noch nicht aufgefallen ist, so ist dieses Detail durchaus ein wesentlicher Umstand, der eben eine 1:1-Anwendung des BGH-Urteils in deinem Fall NICHT mehr ermöglicht.

Ich zitiere aus der Begründung: "12 [...]Zudem habe die Beklagte die Netzwerkbezeichnung ihres Routers geändert, so dass ein Rückschluss auf den Routertyp und einen etwa verwendeten reinen Zahlencode nicht möglich gewesen sei.[...]".
Und genau HIER weicht der verhandelte Fall vom BGH von deinem Fall ab.

Wie gesagt: Viel Glück vor Gericht - aber eine große Hoffnung, dass du da jetzt ohne jeglichen Geldeinsatz bei rauskommst, darfst du dir nicht mehr machen.
Selbst wenn die Gegenseite wirklich noch einen Rückzieher machen sollte (wovon ich ehrlich gesagt nur dann ausgehe, wenn du dir einen vernünftigen Anwalt nimmst und dieser jetzt endlich auch seine Arbeit macht), wird es darauf hinauslaufen, dass du auf deinen Anwaltskosten selbst sitzen bleibst.
tomcat0074

Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von tomcat0074 »

Die Schreiben die du per Post erhalten hast, kamen die eigentlich per Einschreiben oder ganz normal?
Weyoun_1979
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von Weyoun_1979 »

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass sich hier jemand einen Spaß mit uns erlaubt. Wie gesagt, nur ein Gefühl...
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AndreasNRW
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von AndreasNRW »

Weyoun_1979 hat geschrieben: 14.11.2019, 17:10 Irgendwie habe ich das Gefühl, dass sich hier jemand einen Spaß mit uns erlaubt. Wie gesagt, nur ein Gefühl...
Dafür sieht seine HP zu echt aus.
Es soll Menschen geben, die tatsächlich so naiv sind. :flöt:
spooky
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von spooky »

Leute, wahrscheinlich ist der User kein Muttersprachler, da wäre es angebracht mal großzügiger zu sein.
waipu.tv
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reneromann
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von reneromann »

tomcat0074 hat geschrieben: 14.11.2019, 09:13 Die Schreiben die du per Post erhalten hast, kamen die eigentlich per Einschreiben oder ganz normal?
Wo sollte da jetzt der Unterschied sein? Der Mahnbescheid vom Gericht kam bereits - und da sein Anwalt auf die vorherigen Briefe reagiert hat, ist es unerheblich, ob die (vorherigen) Briefe per Einschreiben kamen oder nicht...