Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360

In diesem Forum dreht sich alles um die bei Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West oder im Rahmen der O2-Tarife über Kabel verwendeten AVM-Produkte, insbesondere der WLAN-Router mit integriertem Kabelmodem, der als FRITZ!Box vertrieben wird. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf AVM-Produkte zurückzuführen ist!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Außerdem gib bitte an, ob es sich bei deiner FRITZ!Box um eine Leihbox von Vodafone („[Leihbox]“) oder eine Kaufbox („[Kaufbox]“) handelt.
Doc. Sis

Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360

Beitrag von Doc. Sis »

topifun hat geschrieben: (...) man wird auch die Möglichkeit erhalten direkt vom Hersteller die neusten Versionen selber aufspielen zu können.
Hast Du für diese Aussage eine belastbare Quelle!?
heinzgruber
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Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360

Beitrag von heinzgruber »

kundenservice kdg weiß von nix und kndenservice von avm auch nicht.
habe nun beider nochmal in einer e-mail gleichzeitig angeschrieben und machen nun richtig druck. habe auch noch die diagnosedatei der fritzbox mit angehängt. mal schauen, was nun von denen kommt.
topifun
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Registriert: 26.10.2008, 22:15

Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360

Beitrag von topifun »

Doc. Sis hat geschrieben:
topifun hat geschrieben: (...) man wird auch die Möglichkeit erhalten direkt vom Hersteller die neusten Versionen selber aufspielen zu können.
Hast Du für diese Aussage eine belastbare Quelle!?
Hallo,

das TK Gesetz beschreibt Eindeutig wo der Übergang zwischen Netzbetreiber und Kunde endet, nämlich an der Anschlussdose beim Kunden.
Dahinter hat der Netzbetreiber nicht mehr zu bestimmen, mit welchem Modem eine Verbindung ins internet stattfindet.
Und genau deswegen muss sich jetzt die Regulierungsbehörde mit diesem Tema auseinander setzen.
Die Telekom schreibt ja auch nicht vor, mit welchem Endgerät der Kunde ins Netz geht.
Nur KD lässt keine andere Fritzbox des Handels an ihren Anschlüssen zu und das ist genau mit dem TG Gesetz nicht vereinbar.

Gruß

topifun
Doc. Sis

Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360

Beitrag von Doc. Sis »

topifun hat geschrieben:
Doc. Sis hat geschrieben:
topifun hat geschrieben: (...) man wird auch die Möglichkeit erhalten direkt vom Hersteller die neusten Versionen selber aufspielen zu können.
Hast Du für diese Aussage eine belastbare Quelle!?
Hallo,

das TK Gesetz beschreibt Eindeutig wo der Übergang zwischen Netzbetreiber und Kunde endet, nämlich an der Anschlussdose beim Kunden.
Dahinter hat der Netzbetreiber nicht mehr zu bestimmen, mit welchem Modem eine Verbindung ins internet stattfindet.
Und genau deswegen muss sich jetzt die Regulierungsbehörde mit diesem Tema auseinander setzen.
Die Telekom schreibt ja auch nicht vor, mit welchem Endgerät der Kunde ins Netz geht.
Nur KD lässt keine andere Fritzbox des Handels an ihren Anschlüssen zu und das ist genau mit dem TG Gesetz nicht vereinbar.

Gruß

topifun
Soweit deine Auslegung des TKG. :wink:

Durch die Vermischung des Internetangebotes sowohl über Telefonleitung als auch über das TV-Kabelnetz, könnte man aber auch zu einem anderen Ergebnis kommen und sagen: Bei Kabelnetz-Anschlüssen endet die "Hoheit des Netzbetreibers" hintzer dem Netzabschlußgerät (Modem), weil dieses noch Teil des gesamtzen Netzes ist.
Im Gegensatz zu DSL und VDSL kann ein falsch konfiguriertes Modem auch rückwärt nachteilig auf das gesamte Segment einwirken und störend beeinflussen.
Gleichfalls könnten auch TV-Nutzer, z.B. einer oder mehrer Hausgemeinschaften, durch diese störende Rückwirkung gestört werden.
Also muß der Internetanbieter/Kabelnetzbetzbtreiber Sicherheit haben, daß durch Fremdhardare keine Störungen in sein Netz kommen.
Und das funktioniert nur, wenn er auch das alleinige Konfigurationsrecht und die unmittelbare Einwirkung bis hin zur Abschaltung der Anschlußhardware beim Kunden hat.
Wenn ein DSL- oder VDSL-Kunde mit den Einstellungen an seinem Moden "spielt", bringt er im schlimmsten Falle den Anschlußport an seinem DSLAM zum Absturz bzw. zur Abschaltung. Das hat aber keine Auswirkung auf die anderen DSL/VDSL-Kunden in seinem Anschlußbereich.
Von daher glaube ich schon, das Internetanschlüsse über Breitbandkabel anders zu werten sind, als "einfache" DSL/VDSL-Anschlüsse über Telefonkabel.

Nachtrag:
Ich glaube der Übergang zwischen Netzbetreiber und DSL-/VDSL-Kunde ist nicht an der Anschlußdose beim Kunden, sondern am Telekomverteiler (APL) des Wohngebäudes.
Was sich hinter dem APL abspielt ist Sache des Kunden.
So zumindest in den AGB der Anbieter nachzulesen.
Wie die Leitung vom APL in die Wohnung und wie der Kunde zu seiner Anschlußdose kommt, ist dessen Problem oder das Problem des Vermieters.
Lediglich der Anschluß der vorhandenen Leitung an den APL ist Sache der Telekom.
Kunterbunter
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Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360

Beitrag von Kunterbunter »

topifun hat geschrieben:das TK Gesetz beschreibt Eindeutig wo der Übergang zwischen Netzbetreiber und Kunde endet, nämlich an der Anschlussdose beim Kunden.
Kannst du auch noch die Stelle sagen, wo das im TKG eindeutig beschrieben ist? Das Wort "Anschlussdose" kommt nämlich im Gesetz nicht vor. Da steht nur „Netzabschlusspunkt“: der physische Punkt, an dem einem Teilnehmer der Zugang zu einem
Telekommunikationsnetz bereitgestellt wird.
jetzt bei: M-net ISDN Maxi komplett Aktuelle Datenrate 21997/1277 kBit/s
VoIP-Provider: dus.net Router: [KD Homebox] AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270 54.06.05
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Thyrael
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Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360

Beitrag von Thyrael »

Bei DSL ists der APL (der heisst ja nicht umsonst so), bei Kabel das Modem.
Doc. Sis

Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360

Beitrag von Doc. Sis »

Thyrael hat geschrieben:Bei DSL ists der APL (der heisst ja nicht umsonst so), bei Kabel das Modem.
so sehe ich das auch!
@topifun
APL = Abschluß-Punkt Linientechnik
http://de.wikipedia.org/wiki/APL
topifun
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Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360

Beitrag von topifun »

Doc. Sis hat geschrieben:
Soweit deine Auslegung des TKG. :wink:


Wenn ein DSL- oder VDSL-Kunde mit den Einstellungen an seinem Moden "spielt", bringt er im schlimmsten Falle den Anschlußport an seinem DSLAM zum Absturz bzw. zur Abschaltung. Das hat aber keine Auswirkung auf die anderen DSL/VDSL-Kunden in seinem Anschlußbereich.
Von daher glaube ich schon, das Internetanschlüsse über Breitbandkabel anders zu werten sind, als "einfache" DSL/VDSL-Anschlüsse über Telefonkabel.

Nachtrag:
Ich glaube der Übergang zwischen Netzbetreiber und DSL-/VDSL-Kunde ist nicht an der Anschlußdose beim Kunden, sondern am Telekomverteiler (APL) des Wohngebäudes.
Was sich hinter dem APL abspielt ist Sache des Kunden.
So zumindest in den AGB der Anbieter nachzulesen.
Wie die Leitung vom APL in die Wohnung und wie der Kunde zu seiner Anschlußdose kommt, ist dessen Problem oder das Problem des Vermieters.
Lediglich der Anschluß der vorhandenen Leitung an den APL ist Sache der Telekom.[/quote][/quote]

Hallo,

das ist nicht meine Auslegung, sondern wie bereits erwähnt eine Klage gegen KD und andere Netzbetreiber.
Ob man das Kind nun APL oder Modem nennt, ist dabei völlig egal.
Hier geht es eben um das nicht ermöglichen, anderer Firmware des Modem Hersteler selber aufspielen zu können.
Die Netzbetreiber wollen durch dieses Verbot Supportkosten sparen und das ist der Hauptgrund dieses Aufspielen der Firmware zu untersagen.
Das bei einer Fehlerhaften Firmware eines Kabelmodem gleich eine ganze Anzahl von Kunden betroffen sein könnten, glaube ich nicht.

Gruß

topifun
Doc. Sis

Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360

Beitrag von Doc. Sis »

Topifun, Du schreibst nach meiner Meinung in dieser Sache nur "Wischi-Waschi"
Unter einer verläßlichen Quelle verstehe ich zumindest einen Link, über den der geneigte Leser selbst
nachlesen kann, über was Du uns hier schreibst.
So wie Du das machst, wird das nichts, denn eigene Auslegen gehen meistens daneben (Anschlußdose-APL).
Eine Klage ist auch noch keine verläßliche Quelle, erst die entsprechende, endgültige Entscheidung dazu ist Fakt!
Allgemein gilt:
Geklagt haben schon viele, aber nicht alle erfolgreich! :D
Kunterbunter
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Registriert: 12.05.2009, 18:14
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Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360

Beitrag von Kunterbunter »

topifun hat geschrieben:das ist nicht meine Auslegung, sondern wie bereits erwähnt eine Klage gegen KD und andere Netzbetreiber.
Also scheint das das TK Gesetz doch nicht so eindeutig zu beschreiben, wie du meinst. Sonst bräuchte man ja nicht zu versuchen, über eine Gerichtsentscheidung Rechtssicherheit zu erreichen.
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