Rechte trotz Kündigung?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von kabel_fan »

Ich finde es ist in dieser Beziehung (Vertragsende) eindeutig. Was soll man denn noch mehr schreiben als "Kündigungsfrist"? Warum sollten ausgerechnet bei dieser Kündigung andere Regelungen gelten, als bei jeder anderen Kündigung auch? Schon möglich, dass der Gesetzgeber so etwas in der Art wie du geschrieben hast, im Kopf hatte. Stichwort Ausgleichszahlung. Aber man darf doch auch nicht vergessen, dass in der Praxis die Zahl derer, die nach dem Umzug noch berechtigtes Interesse an einer Vertragserfüllung seitens KDG haben, zu vernachlässigen ist. Ob es sich da lohnt, auf eine Gesetzesänderung hinzuarbeiten? Ich denke, es gibt durchaus wichtigeres.

Worüber sich allenfalls diskutieren läßt, ist die Frage nach dem Beginn der Frist. Hier gibt es sowohl Argumente die für ein Beginn mit Umzugsdatum sprechen, als auch ein paar wenige, die das "Zugehen der Kündigen" als solches sehen möchten und deshalb protestieren, dass sie nach Umzug noch weiterzahlen müssen.
Aber darüber ist auch schon genug geschrieben worden, und gehört nicht hierher.
fizup
Kabelexperte
Beiträge: 561
Registriert: 23.03.2012, 13:38

Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von fizup »

kabel_fan hat schon recht, dass der Vertrag noch 3 Monate läuft. ABER: Der Vertrag läuft nicht mehr auf der alten Adresse, sondern an der neuen! 46 Abs 8 S. 1 TKG und AGB KD. KD muss daher nicht mehr an der alten Adresse liefern. Der Erfüllungsort von KD ist die neue Anschrift.
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von kabel_fan »

Wie soll das denn gehen? An der neuen Adresse ist doch Kabel nicht verfügbar? Mal ganz abgesehen davon, dass ja dann auch eine Vertragsänderung etc. stattfinden müßte. Zudem ist der zitierte Satz 1 ein Schutz des Verbrauchers, damit im Fall eines Umzugs nicht plötzlich neue Laufzeiten etc. durch den Anbieter eingeführt werden. Und dann steht da noch: "....soweit diese dort angeboten wird."
Also mit dieser Theorie ist sicher kein Blumentopf zu gewinnen.

Ich frage mich nur, warum immer und immer wieder versucht wird zu beweisen, dass KDG an der alten Adresse den Vertrag nicht erfüllen muß, obwohl KDG selbst daraus überhaupt kein Problem macht. Theoretisch zumindest nicht, dass die Umsetzung dann evtl. nicht klappt, liegt an anderen Dingen. Aber KDG ist vollkommen klar, wo und wielange der Vertrag erfüllt werden muss.
Zuletzt geändert von kabel_fan am 09.01.2015, 09:49, insgesamt 1-mal geändert.
fizup
Kabelexperte
Beiträge: 561
Registriert: 23.03.2012, 13:38

Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von fizup »

kabel_fan hat geschrieben:Wie soll das denn gehen? An der neuen Adresse ist doch Kabel nicht verfügbar?
Gerades deshalb gibts ja dann das Kündigungsrecht! Aber grundsätzlich zieht der Leistungsort erstmal mit um. Steht dort eindeutig drin. Und ist auch völlig logisch, sonst könnte KD auch bei einem Umzug in ein versorgtes Gebiet sagen, nö, dort erbringen wir unsere Leistung nicht, wir liefern weiter an die alte Adresse. Wäre völliger Humbug.

Dass KD es anders handelt, mag sein, einen Anspruch gibts aber nicht.
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von kabel_fan »

Nein nein und nochmals nein. KDG muss dort die bisherige Leistung unverändert erbringen (ohne irgendwelche Änderungen)aber nur, "....soweit diese dort angeboten wird." Wenn man natürlich Teile eines Textes unterschlägt kann man natürlich auf derart abstruse und verquere Ideen kommen. Aber ich garantiere dir: Wenn du irgendwo, wo die leute auch nur einen Funken Ahnung von Vertragsrecht haben, diese These präsentiert, ist dir ein Brüller sicher.

Aber auch zu dir sage ich jetzt
Wenn du meinst :musik:
fizup
Kabelexperte
Beiträge: 561
Registriert: 23.03.2012, 13:38

Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von fizup »

Den Brüller fängst du dir schon selber. "soweit diese dort angeboten wird" beschränkt nur, wieviel KD liefern muss, nicht das WO!!!
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von kabel_fan »

:flöt:
Benutzeravatar
Scraby
Insider
Beiträge: 2271
Registriert: 17.02.2010, 00:39

Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von Scraby »

Ich denke nicht, dass ein Anbieter die Leistung am alten Wohnort - innerhalb der dreimonatigen Kündigungsfrist nach Umzug - weitererbringen muss. Technisch würde das zwar über das Kabelnetz gehen, aber das TGK gilt ja für alle Anbieter und somit auch für DSL-Anschlüsse. Wenn ich mich hier nicht ganz täusche (kenne mich mit DSL aber nicht wirklich aus), kann hier technisch doch nur ein Vertrag bestehen. Dementsprechend könne ja - wenn die Leistung weitererbracht werden müsste - ein neuer Mieter nie einen Vertrag über DSL innerhalb der ersten drei Monate nach seinem Umzug abschließen und das halte ich eher für unwahrscheinlich.
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von kabel_fan »

Das ist vollkommen richtig. Wenn es einen neuen Mieter gibt, hat der bisherige Mieter aber in der Regel auch keinen Zugang zur Wohnung, bzw. Möglichkeit der Nutzung. Ist die Konstellation aber so, dass der bisherige Mieter dort noch Dinge lagert oder ähnliches, gilt nichts anderes: Vertragserfüllung während der Vertragslaufzeit.
Ich verstehe wirklich nicht, was daran so schwer sein soll. Vielleicht weil man nicht bereit ist, einfach mal ganz abstrakt zu denken: Was ist ein Vertrag? Was ist eine Kündigungsfrist? Wann endet ein Vertrag?
Ich habe ja auch schon eingeräumt, dass der Gesetzgeber mit den drei Monaten sicherlich an eine Ausgleichszahlung gedacht hat und dass diese hier beschriebenen Fälle seltenst vorkommen dürften. Wenn es aber vorkommt, ist die Leistung halt zu erbringen.
Trotzdem ist dein Hinweis @scraby ein berechtigter Einwand, worüber es sich in einem DSL- oder Juraforum auch diskutieren ließe.
Ganz abgesehen davon glaube ich nicht, dass bei KDG es häufig vorkommt, dass Alt- und Neuvertrag nebeneinander genutzt werden.
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14699
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Rechte trotz Kündigung?

Beitrag von berlin69er »

Vielleicht kommen wir mal wieder auf die Frage des TE zurück: gibt es noch einen Anspruch auf Service, wenn der TE garnicht mehr Mieter bzw. nicht mehr anwesend ist. Und das ist für mich eine ganz andere Situation.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.