Da hier ständig die Rede von Verstößen gegen Gesetz und Verordnung ist, stellt sich mir folgende frage:
Ist es rechtlich überhaupt zulässig, die einem nicht gehörende Infrastruktur eines Providers zu Monitoren?
Auslastung des eigenen Segments ansehen [Mit Prüfung zu Transparenzangaben]
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Auslastung des eigenen Segments ansehen
1.mason hat geschrieben:Da hier ständig die Rede von Verstößen gegen Gesetz und Verordnung ist, stellt sich mir folgende frage:
Ist es rechtlich überhaupt zulässig, die einem nicht gehörende Infrastruktur eines Providers zu Monitoren?
2. JaAnbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes,
die über einen Zugang zu einem
öffentlichen Telekommunikationsnetz Internetzugangsdienste
anbieten, müssen es Verbrauchern und, auf deren
Verlangen, anderen Endnutzern ermöglichen, sich
nach der Schaltung des Anschlusses über die aktuelle
Qualität der in Absatz 2 genannten Produktmerkmale
zu informieren, indem
1. eine anbieterinitiierte Messung durchgeführt wird,
2. ein Angebot des Anbieters zur Messung besteht, die
durch den Verbraucher oder Endnutzer durchgeführt
werden kann, oder
3. ein Angebot der Bundesnetzagentur zur Messung
besteht
Kopfstation: Hamburg Barmbek Süd (22083) -> Gekündigt wgn. schlechter und überlasteter Kabelnetz-Qualität in Hamburg.
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Re: Auslastung des eigenen Segments ansehen
Nur deins entspricht nichts den Drei Punkten...
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Re: Auslastung des eigenen Segments ansehen
Die hier durchgeführte Messung dürfte unter keinen dieser 3 Punke fallen.
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Re: Auslastung des eigenen Segments ansehen
Es ging hier um das "darf ich das" nicht um das "gehoert das zu den 3 Punkten".
Kopfstation: Hamburg Barmbek Süd (22083) -> Gekündigt wgn. schlechter und überlasteter Kabelnetz-Qualität in Hamburg.
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Re: Auslastung des eigenen Segments ansehen
Unter den 3 Punkten steht kein Monitoring.fLoo hat geschrieben:Es ging hier um das "darf ich das" nicht um das "gehoert das zu den 3 Punkten".
Was da steht ist, dass der Anbieter selbst testen muß, dass du mit einem SpeedTest! auf der Seite des Anbieters testen kannst, über den BNetzA Test.
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Re: Auslastung des eigenen Segments ansehen
Für mich ist das Monitoren eher das ausspähen eines fremden Datennetze.
Aber auf jeden Fall fällt es nicht unter die von dir zitierten 3 Punkte.
Aber auf jeden Fall fällt es nicht unter die von dir zitierten 3 Punkte.
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Re: Auslastung des eigenen Segments ansehen
mason hat geschrieben:Für mich ist das Monitoren eher das ausspähen eines fremden Datennetze.
Aber auf jeden Fall fällt es nicht unter die von dir zitierten 3 Punkte.
Dann sollte VKDG dafür sorgen, dass diese Daten nicht an meinem Anschluss ankommen
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Re: Auslastung des eigenen Segments ansehen
In welchen AGB steht denn das? Ich kenne nur diese, in welchen zumindest auch die Transparenzangaben für Businessanschlüsse enthalten sind:fLoo hat geschrieben:Zu deiner Frage: Ich nutze den Dienst 24/7, daher habe ich einen Businessanschluss mit welchem auch der Betrieb von Servern erlaubt ist.
https://www.vodafone.de/downloadarea/ka ... elefon.pdf
Wo im Vertrag findest Du, dass der Betrieb von Servern erlaubt ist?4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet,
[...]
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
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Re: Auslastung des eigenen Segments ansehen
Wo im Vertrag steht, das VPN nicht erlaubt ist?robert_s hat geschrieben:Wo im Vertrag findest Du, dass der Betrieb von Servern erlaubt ist?
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