[VF West] Internetausfall Entschädigung?

Internet und Telefon gestört oder gar ganz ausgefallen? Speedprobleme, die nicht offensichtlich auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind? Dann ist dieses Forum genau richtig!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Wolke
Newbie
Beiträge: 27
Registriert: 16.06.2021, 16:46

Re: [VF West] Internetausfall Entschädigung?

Beitrag von Wolke »

Was sind die Erfahrungen der anderen in Bezug auf Höhe der Erstattung?
Hoppelhase
Kabelexperte
Beiträge: 597
Registriert: 26.07.2017, 18:42

Re: [VF West] Internetausfall Entschädigung?

Beitrag von Hoppelhase »

robert_s hat geschrieben: 07.09.2023, 06:47
Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten.
Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Schadensersatz in höhe von 2.810 Euro für ausgefallene Mobilfunkverbindung über neun Monate hinweg.
Quellen: »Dr. Bahr« / »Borncity-Blog«

Bin ich auf meinen täglichen Lesezeichenrundgang gestoßen.