erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

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exkarlibua
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von exkarlibua »

Natürlich ist es verbindlich! Solange bis jemand dagegen klagt und vor Gericht Recht bekommt. Nur, warum sollten Kunden gegen eine für sie vorteilhafte Regelung klagen?
Und selbst wenn, ist es noch lange nicht ausgemacht, dass tatsächlich so entschieden würde. Und ganz bestimmt nicht deshalb, weil in einem Forum notorische Dauerposter mit ihrem juristischen Halbwissen "geglänzt" haben.
SenfKabelHer
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von SenfKabelHer »

Es ist eben nicht verbindlich, statt dir eine Auftragsbestätigung zu schicken kann das Unternehmen auch ein "Es tut uns leid, aber..." Formschreiben schicken. Du hast keine Anspruch auf einen neuen, geänderten Vertragsabschluss nur weil dir angeboten wurde darüber zu sprechen.

Ich weiss auch nicht warum euch die persönliche Herabsetzung anderer Foristen solch ein Anliegen ist, diese persönlichen Angriffe insbesondere gegenüber Flo sind peinlich. Es gibt in Deutschland ca. 400.000 Juristen und ich bin einer davon. Und ich weiss es einfach besser als du, so wie du Dinge in deinem erlernten Beruf besser wissen wirst als ich, denk mal an schwierige Kunden o. ä. die du vielleicht mal hast, die etwas einfach nicht einsehen wollten, das fachlich für dich klar wie Klosbrühe war. Same thing.

Mit Menschen, die dachten sich das alles schon selber zusammen reimen zu können, weil "steht doch da", verdienen meine Kollegen, die als Rechtsanwalt tätig sind, den Großteil ihres Geldes, wenn das hinterher dann eben doch nicht so war wie Mensch dachte. Enjoy.
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Alex-MD
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von Alex-MD »

SenfKabelHer hat geschrieben: 18.11.2023, 11:18 Es ist eben nicht verbindlich, statt dir eine Auftragsbestätigung zu schicken kann das Unternehmen auch ein "Es tut uns leid, aber..." Formschreiben schicken. Du hast keine Anspruch auf einen neuen, geänderten Vertragsabschluss nur weil dir angeboten wurde darüber zu sprechen.
Nochmal, du pochst hier auf die absolute Ausnahme wenn überhaupt so jemals geschehen. Und niemand behauptet das man das Recht hat auf diesen Vertrag zu bestehen wie es ebenso Vodafone nicht kann wenn ich innerhalb der Frist widerrufe.
Es geht hier nicht um juristische Spitzfindigkeiten sondern um gewöhnliches Handeln.
gek.jpg
Genau in diesem kleinen Kästchen steht was ihr bestreitet, man kann widerrufen und man macht mir ein Angebot.
Wenn Vodafone das so sieht warum sollten sie es nicht so meinen?
Gerade in diesem Moment auch bei mir geschehen, ich habe widerrufen und das Angebot angenommen.

Und gerade um einen Flole musst du dir keine Sorgen machen bezüglich persönlicher Herabsetzung, da ist er bei einigen Usern die er auf seiner Liste hat doch selbst ganz vorn dabei.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von Flole »

Alex-MD hat geschrieben: 18.11.2023, 17:57 Und niemand behauptet das man das Recht hat auf diesen Vertrag zu bestehen wie es ebenso Vodafone nicht kann wenn ich innerhalb der Frist widerrufe.
Und damit ist es keine Rücknahme der Kündigung wenn es nicht verbindlich ist bzw. wenn der Vertragspartner zustimmen muss sondern eine Einigung auf Fortführung. Eine Rücknahme wäre einseitig, ohne Rücksicht auf den Willen des Vertragspartners, eine Einigung ist mit Zustimmung des Vertragspartners. Jetzt sind wir schonmal so weit, dass du es als Einigung auf Fortführung beschreibst und nur noch als Rücknahme bezeichnest....
Alex-MD hat geschrieben: 18.11.2023, 17:57 Genau in diesem kleinen Kästchen steht was ihr bestreitet, man kann widerrufen und man macht mir ein Angebot.
Wenn Vodafone das so sieht warum sollten sie es nicht so meinen?
Warum hat der BGH schon 1969 entschieden, dass etwas, wo deutlich "Angebot" drüber steht, lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sein kann? Da kannst du tausend mal wie ein bockiges Kind auf den boden stampfen und sagen "da steht aber Angebot", das nützt alles nichts. Das sind die, schon mehrfach erwähnten, redaktionellen Texte ohne rechtsverbindlichen Charakter. Hier steht nicht mal "Angebot" dran, es fehlt an diversen Dingen, die für eine wirksame Willenserklärung notwendig sind, und dennoch bilden sich einige ein, dass dieser Kasten dorr eine rechtsverbindliche Willenserklärung ist?
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Alex-MD
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von Alex-MD »

LaberLaber, merkst du nicht welch geistigen Dünnsch. du da produzierst?

Du kannst doch lesen oder? Dann lies doch was da steht und natürlich erklärt Vodafone da seinen Willen das man die Kündigung zurück nimmt und genau das funktioniert dann eben auch ganz einfach durch einen Klick. Das will aber keiner, sondern man möchte bessere Konditionen und auch da erklärt Vodafone deutlich das man ein Angebot macht und fast immer bekommt man dann auch ein besseres als man hatte. Und dieses Angebot kommt von Vodafone, nicht von mir. Ich kann am Telefon wie gestern und heute geschehen natürlich meine Wünsche äußern und Vodafone hat daraufhin gestern für Festnetz/Internet und heute für Mobilfunk ein Angebot unterbreitet welches mir zusagte, alles zusammen sogar besser als ich es mir gewünscht hatte.
Es sind sogar noch 5 € Rabatt auf den TV-Vertrag dazu gekommen die wir gar nicht am Telefon besprochen haben.
Vodafone ist tatsächlich in der Lage deutsch zu kommunizieren so das jeder Kunde versteht was gemeint ist, was sie wollen mit Ausnahme von Typen wie dir die sich gern wichtig machen weil sie meinen durch lesen eines Wikipedia Artikels zum Volljuristen geworden zu sein.
Ist ja toll was 1969 ein Gericht entschieden hat, in diesem Jahrhundert lebst du scheinbar noch immer.
Du kannst hier noch hundert mal dein vermeintliches juristisches Wissen preis geben, das ändert so gar nichts am Alltag von 99,9% der Bürger unseres Landes.

Aber wenn du und der Senf der Meinung seid das Vodafone gar nicht Willens ist ihre Texte auch in die Tat umzusetzen dann müsst ihr auf diese Angebote ja nicht zurück greifen und könnt den Standardtarif zahlen.

Für die die es interessiert, es gab leider keine günstigen Iphone wie vor 2 Jahren. Ist daher nur ein Vertrag für 13,49 € brutto mit 50 GB Datenvolumen geworden. Wobei ich beim zusammenrechnen nur auf 40GB gekommen bin, der Kollege am Telefon auf 50 GB.
Ah ich sehe gerade die haben die 10GB aus dem alten Tarif die ich bekam weil es diese kostenlose Datenflat, die man extra buchen konnte für zum Bsp. soziale Medien, rechtlich nicht mehr erlaubt waren sind auch auf dem neuen Tarif gebucht. Habe ich ja nie gebraucht da ja bisher unbegrenztes Datenvolumen vorhanden war. Dann doch 50 GB.
Flole
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von Flole »

Alex-MD hat geschrieben: 18.11.2023, 20:00 LaberLaber, merkst du nicht welch geistigen Dünnsch. du da produzierst?
Nö, du merkst gar nicht, dass du derjenige bist, der einfach die Rechtslage nicht wahr haben will, oder?
Alex-MD hat geschrieben: 18.11.2023, 20:00 Du kannst doch lesen oder? Dann lies doch was da steht und natürlich erklärt Vodafone da seinen Willen das man die Kündigung zurück nimmt und genau das funktioniert dann eben auch ganz einfach durch einen Klick.
Nö, tun sie nicht. Das ist keine rechtlich bindende Willenserklärung. Es ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Alex-MD hat geschrieben: 18.11.2023, 20:00 Vodafone ist tatsächlich in der Lage deutsch zu kommunizieren so das jeder Kunde versteht was gemeint ist
Offensichtlich ja nicht, das sorgt bei dir ja für große Probleme.
Alex-MD hat geschrieben: 18.11.2023, 20:00 , was sie wollen mit Ausnahme von Typen wie dir die sich gern wichtig machen weil sie meinen durch lesen eines Wikipedia Artikels zum Volljuristen geworden zu sein.
... und Leuten, die im Gegensatz zu dir, ein abgeschlossenes Jurastudium haben. Und Leuten, die im Gegensatz zu dir, zumindest mal an einer Universität in einer Jura-Vorlesung gesessen haben. Du würdest es da vermutlich keine 5 Minuten aushalten weil das "alles falsch ist" was der Dozent da vorne erzählt....
Alex-MD hat geschrieben: 18.11.2023, 20:00 Ist ja toll was 1969 ein Gericht entschieden hat, in diesem Jahrhundert lebst du scheinbar noch immer.
Ah, jetzt ist das BGH Urteil also "zu alt". Ich könnte dir auch noch ein aktuelles Urteil raussuchen, hatte ich auch schon gemacht, aber das ist scheinbar schlicht und ergreifend zu hoch für dich.
Alex-MD hat geschrieben: 18.11.2023, 20:00 Du kannst hier noch hundert mal dein vermeintliches juristisches Wissen preis geben, das ändert so gar nichts am Alltag von 99,9% der Bürger unseres Landes.
Und dein Geschreibsel ändert nichts daran, dass es kein Angebot ist sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und Vodafone es sich dann überlegen kann ob sie den Kunden noch wollen oder nicht.
Alex-MD hat geschrieben: 18.11.2023, 20:00 Aber wenn du und der Senf der Meinung seid das Vodafone gar nicht Willens ist ihre Texte auch in die Tat umzusetzen dann müsst ihr auf diese Angebote ja nicht zurück greifen und könnt den Standardtarif zahlen.
Das eine hat mit dem anderen nichts zutun, der Wille die Texte (grundsätzlich und überwiegend) umzusetzen ist unabhängig davon, ob diese Texte eine rechtlich bindende Erklärung darstellen oder nicht.

Die Tatsache, dass du selber schon zugegeben hast, dass Vodafone den Kunden immer noch ablehnen kann zeigt ja schon, dass du eingesehen hast, dass es eben nicht bindend ist was Vodafone dort schreibt, und damit keine rechtliche Willenserklärung sein kann. Dir geht's einfach nur mal wieder darum hier herumzupöbeln und irgendwelche Threads zu zerschießen.... Schade und peinlich, aber das haben dir ja auch schon mehrere andere gesagt.
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Reiner_Zufall
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von Reiner_Zufall »

Da ich wohl erst irgendwann im nächsten Jahrzehnt GF bekomme (obwohl GF Dose in der Wohnung und der Ausbau vor 2 Jahren begann), werde ich den GF Auftrag stornieren und mein Cable Max 1000 behalten. Aktuell bezahle ich 44,99 inklusive der Erhöhung. Was wären für gute Angebote möglich? FB 6690 für umme wäre nice.
DarkStar
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von DarkStar »

Auch wenn es mit diesen Thread nichts zu tun hat.
Du kannst deinen GF Auftrag nicht so einfach Störnieren, egal wie lange der Ausbau dauert.
Dies würde nur gehen wenn der Anbieter dir dieses in den AGB auch einräumt.
Karl.
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von Karl. »

In der Regel geht das schon, also der Dienstleistungsvertrag kann widerrufen werden bis zur Auftragsbestätigung mit Termin, wenn dieser im Fernabsatz abgeschlossen wurde.

Weil der Grundstücksnutzungsvertrag in der Regel an den Dienstleistungsvertrag gekoppelt ist, Ausbau nur bei Abschluss eines Vertrages, kommt man da auch raus.

Am Einfachsten ist dies, solange der Bau noch nicht begonnen hat.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp:
DarkStar
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023

Beitrag von DarkStar »

Die Auftragsbestätigung bekommt man doch innerhalb weniger Wochen.
Damit gibt es einen wirksamen Vertrag.