Medienaufsicht untersagt entgeltliche Verbreitung von AUF1-Inhalten im Programm von SRGT

Hier wird über alle möglichen Medienthemen diskutiert, hauptsächlich Fernsehthemen, die nicht allein (oder gar nicht) Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West betreffen.
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V0DAF0N3
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Medienaufsicht untersagt entgeltliche Verbreitung von AUF1-Inhalten im Programm von SRGT

Beitrag von V0DAF0N3 »

Die Medienaufsicht hat die entgeltliche Verbreitung von Programminhalten von AUF1 im Programm von SRGT festgestellt und nun untersagt. Sogar bei der tagesschau ist das Thema.
Wer solche Sender freiwillig schaut, muss ja wirklich viel Tagesfreizeit haben. :wand:
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten beanstandet, dass die schwarz rot gold tv GmbH durch die entgeltliche Ausstrahlung von redaktionellen Inhalten der Media in res Medien GmbH (Auf1) von sechs Stunden täglich in ihrem Programm „schwarz rot gold tv“ (SRGT) gegen das Verbot der Themenplatzierung des Medienstaatsvertrag verstoßen hat. Der Veranstalterin wird die entgeltliche Verbreitung der redaktionellen Inhalte von Media in res Medien GmbH in ihrem Programm „schwarz rot gold tv“ untersagt.

Die Landesanstalt für Kommunikation in Baden-Württemberg (LFK) hat der schwarz rot gold tv GmbH 2021 eine Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des bundesweiten Fernsehprogramms „schwarz rot gold tv“ (SRGT) erteilt. Seit dem 1. September 2023 wird das Fernsehprogramm SRGT über Satelliten verbreitet. Die schwarz rot gold tv GmbH stellt dabei der österreichischen Media in res Medien GmbH, Produzentin von Auf1, seit dem 1. September 2023 täglich sechs Stunden Sendezeit in ihrem Fernsehprogramm SRGT gegen Entgelt zur Verfügung.

Von 6 Uhr bis 7:45 Uhr sowie zwischen 18:00 und 22:00 werden Nachrichten, Magazine zu aktuellen Themen, Talk- und Interviewformate, Service- und Satireformate aus dem Auf1 Sendungsportfolio ausgestrahlt.

Die ZAK stellt fest, dass dieser Sachverhalt ein „Verkauf“ von Sendezeit und damit eine Einflussnahme der Media in res Medien GmbH auf das Programm von SRGT darstellt. Dabei handelt es sich um eine verbotene Themenplatzierung im Sinne des § 8 Abs. 7 MStV. Darunter wird die Behandlung von Themen im redaktionellen Inhalt im Interesse oder auf Betreiben Dritter verstanden, insbesondere wenn der Anbieter dafür ein Entgelt erhält.

Den Beschluss hat die Veranstalterin sofort zu vollziehen.
https://www.die-medienanstalten.de/serv ... flussnahme
https://www.tagesschau.de/investigativ/ ... v-100.html
https://taz.de/AUF1-im-deutschen-Fernsehen/!5958811/
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/ ... r-101.html
https://correctiv.org/faktencheck/hinte ... f0d65010e4
V0DAF0N3
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Re: Medienaufsicht untersagt entgeltliche Verbreitung von AUF1-Inhalten im Programm von SRGT

Beitrag von V0DAF0N3 »

Muss man dem Sender aber lassen, das Vollziehen der ZAK-Entscheidung kam tatsächlich sofort. Um diese Tatsache zu nutzen, aber nicht ohne auf die Website des entgeltlich zugekauften Programms zu verweisen, die Schlawiner.
SRGT-AUF1-LMA-20231115.jpg
(c) Quelle: srgt.tv
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cka82
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Re: Medienaufsicht untersagt entgeltliche Verbreitung von AUF1-Inhalten im Programm von SRGT

Beitrag von cka82 »

Die LfK hat ein Bußgeld von 195000 € gegen SRGT verhängt.

https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... -auf1.html
cka82
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Re: Medienaufsicht untersagt entgeltliche Verbreitung von AUF1-Inhalten im Programm von SRGT

Beitrag von cka82 »

V0DAF0N3
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Re: Medienaufsicht untersagt entgeltliche Verbreitung von AUF1-Inhalten im Programm von SRGT

Beitrag von V0DAF0N3 »

cka82 hat geschrieben: 21.03.2024, 10:42 SRGT hört als TV-Sender auf.

https://www.tagesschau.de/investigativ/ ... s-100.html
Der Sender selbst sieht das natürlich als eine Art vorhersehbare Absicht vonseiten der "Mächtigen".
In einem YouTube-Video wird erläutert, dass man das Programmvorhaben bereits im Vorfeld hatte juristisch bewerten lassen.

Ich frage mich, wieso die nicht dagegen klagen, wenn sie sich doch ihrer Sache so sicher sind? Ich meine, wir sind ein Rechtsstaat.

Jedenfalls geht ergeht es hier den Menschen wie den Leuten. Man lässt sich juristisch beraten (bezahlt womöglich viel Geld dafür) und am Ende wird die Sache ganz anders gesehen.
Und als derjenige, der alles richtig machen will, fragt man sich dann, wer außer den Juristen nun etwas gewonnen hat. Ein Katzenjammer.
Deswegen plädiere ich - unabhängig dieses Falles hier - auch für einfache Lösungen, Vertragstexte usw. damit man überhaupt erst gar keine juristischen Winkelzüge braucht.
V0DAF0N3
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Re: Medienaufsicht untersagt entgeltliche Verbreitung von AUF1-Inhalten im Programm von SRGT

Beitrag von V0DAF0N3 »

Zum Schluss hauen die nochmal einen raus. ... braucht man nichts mehr zu sagen:
König Thomas Hornauer Interview: Erfahrungen mit Landesmedienanstalt und volle Geschichte bei SRGT
https://www.youtube.com/watch?v=bAH1lJG0MOw