Wie kann man nur so dämlich sein

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schnullimulli
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Re: Wie kann man nur so dämlich sein

Beitrag von schnullimulli »

...wieso wartet man denn 10 Tage, wenn man eine Frist einzuhalten hat. ich hätte spätestens nach 5 Tagen nachgehakt. Der Ansatz ist aber gut, die Post zu belangen, da würde ich auf jeden Fall nachfragen. Wenn es denn an der Post liegt!
LG
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norddeutscher
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Re: Wie kann man nur so dämlich sein

Beitrag von norddeutscher »

Alles richtig toll, denn die Kündigungsfrist für Kabel-Home ist inzwischen verstrichen und die Bekannten haben nun das Paket an der Backe. Für 12 Monate.
Könnte man die Post belangen? Schließlich ging es hier um rechtliche Fristen, die eingehalten werden mussten.
Kennt sich jemand aus?


Würde eine E-mail schreiben oder ein Fax senden mit dem Beleg vom Einschreiben. Mit diesem Verweis haben die Mitarbeiter immer einen Kulanzrahmen, den sie nutzen können. :wink:
Jokel
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Re: Wie kann man nur so dämlich sein

Beitrag von Jokel »

Jetzt wird die ganze Geschichte immer suspekter:
Die Bekannten haben heute ihren eigenen Einschreibebrief in ihrem Briefkasten gehabt, (also retour) mit einem Aufkleber drauf, dass der Adressat unter dieser Adresse nicht ausfindig gemacht werden konnte.
:confused:
Ja was soll das denn?
Auf meine Nachfrage, ob denn die Adresse wirklich stimmte, ein eindeutiges JA.
Es scheint Dinge zwischen Himmel und KDG zu geben, das glaubt man gar nicht!
Was soll man denn davon halten?
Hatte der Postbote 3,8 im Turm? :party:
Vorallem, was sollte man jetzt tun?
weihnachtsmann
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Re: Wie kann man nur so dämlich sein

Beitrag von weihnachtsmann »

Jokel hat geschrieben: Vorallem, was sollte man jetzt tun?
ich würde sagen, pech gehabt. wenn die post es nicht rechtzeitig zustellen konnte bzw. erst garnicht gemacht hat, weil angeblich die addresse falsch ist, dann freut sich kdg und du hast die ****karte.

schreibe einen dicken fetten beschwerdebrief zur post, schreibe denne die lage und zur not presse, anwalt pipapoh :D
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Kabelmensch
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Re: Wie kann man nur so dämlich sein

Beitrag von Kabelmensch »

Jokel hat geschrieben:Jetzt wird die ganze Geschichte immer suspekter:
Die Bekannten haben heute ihren eigenen Einschreibebrief in ihrem Briefkasten gehabt, (also retour) mit einem Aufkleber drauf, dass der Adressat unter dieser Adresse nicht ausfindig gemacht werden konnte.
:confused:
Ja was soll das denn?
Auf meine Nachfrage, ob denn die Adresse wirklich stimmte, ein eindeutiges JA.
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Was soll man denn davon halten?
Hatte der Postbote 3,8 im Turm? :party:
Vorallem, was sollte man jetzt tun?
Wenn ich nicht selbst schonmal so einen Brief mit korrekter Anschrift und "retour wegen Empfänger unbekannt" gesehen hätte - ich würde es nicht glauben.
Doch mit diesem Brief in Händen hat Dein FeF gute Chancen, das Abo wegen fristgemäßer Kündigung zum Ende der "Schnupperphase" beendet zu kriegen.
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Nibelungen
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Re: Wie kann man nur so dämlich sein

Beitrag von Nibelungen »

Evtl. war die Beschriftung nicht so gut zu lesen? Ich meine manche Leute haben ne "Sauklaue" *gg*.

Dann gibts da doch noch was, dass ein Einschreiben zurückkommt wenn der Postfachinhaber (KDG lässt das ja in nem Postfach auflaufen oder so) das nicht innerhalb 1 Woche oder so abholt. Evtl. sowas? Blos dann würde die Aufschrift nicht stimmen...

Da hast jetzt erstmal ein sehr verzwicktes Problem. Einerseits wurde rechtzeitig abgeschickt, sogar mit ner relativ sicheren Methode. Andererseits hats die Post anscheinend verbockt. KDG kann aber da nix für - daher würd ich sagen die könnten auf dem Vertrag beharren. Meiner Meinung nach müßte die Post (so man es ihr nachweisen kann) den Schaden tragen. Das ist natürlich nur meine Meinung, keine Rechtsberatung.

Ich tät in so nem blöden Fall wirklich nen Anwalt dazunehmen, weil jetzt sind schon 3 Parteien beteiligt (Kunde, Post, KDG). Ich meine das ist schon ein wenig Geld dass sont verloren wäre - da tät sich das evtl. direkt lohnen.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
weihnachtsmann
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Re: Wie kann man nur so dämlich sein

Beitrag von weihnachtsmann »

Nibelungen hat geschrieben:
Dann gibts da doch noch was, dass ein Einschreiben zurückkommt wenn der Postfachinhaber (KDG lässt das ja in nem Postfach auflaufen oder so) das nicht innerhalb 1 Woche oder so abholt. Evtl. sowas? Blos dann würde die Aufschrift nicht stimmen...
müsste dann aber nicht die addresse in erfurt oder eußkirchen mit nem postfach angegeben sein?

in den addressen steht nix von postfach xxx

daher die frage
Jokel
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Re: Wie kann man nur so dämlich sein

Beitrag von Jokel »

Die Adresse war korrekt und auch sehr gut leserlich. Ein Postfach hat die Adresse in Erfurt nicht.
Vieleicht war der Postbote ne Aushilfskraft und dachte ohne Straße oder Postfach bräuchte er das Ding erst gar nicht weiter zu bearbeiten, da er ja nicht wüsste wohin er das Ding bringen soll.
Dies ist im Moment die einzige Erklärung, die ich hätte.
Meine Bekannten sind noch am überlegen, ob sich ein Rechtsstreit wegen ca. 100 € überhaupt lohnt. Verlieren sie die Sache, wirds wahrscheinlich teurer. Die Beratung wäre wahrscheinlich schon teurer. Außerdem haben sie irgendwo gehört, dass Streitwerte unter 100 € wegen Geringfügigkeit erst gar nicht vom Gericht angenommen werden, sondern weitergereicht werden an eine Schiedskommision.
Weiß da jemand näheres?
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schnullimulli
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Re: Wie kann man nur so dämlich sein

Beitrag von schnullimulli »

Ich glaube nicht dass man als einzelner eine Chance gegen KD hat. Es ist ein Riesenunternehmen, die haben diesbezüglich den längeren Atem. Evtl eine Sammelklage von vielen denen das Gleiche widerfahren ist.
Ich würde hier allerdings eine Kopie des Einschreibens machen und dieses scannen oder an KD faxen mit einem entsprechendem Schreiben, Das Datum ist ja wohl eindeutig zu erkennen, also nicht die Schuld des Kunden. Ich denke da wird KD kulant sein. Ein Versuch ist es wert.
LG
schnullimulli
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Re: Wie kann man nur so dämlich sein

Beitrag von Gastanmeldung »

schnullimulli hat geschrieben: Evtl eine Sammelklage von vielen denen das Gleiche widerfahren ist.
Seit wann gibt es die in Deutschland?

Gruß Gastanmeldung