Hilfe!!! Installation nicht möglich, dennoch Abbuchung!

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Fabian
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Re: Hilfe!!! Installation nicht möglich, dennoch Abbuchung!

Beitrag von Fabian »

Nibelungen hat geschrieben: Wenn eine Lastschrift berechtigt ist, aber die Höhe evtl. nicht passt (etwa wenn man eine Lastschriftermächtigung beim Stromversorger hinterlegt hat, später aber mit der Abrechnung nicht einverstanden ist) - dann gilt die 6 Wochen-Frist.
Danke für den Hinweis. Das schränkt nämlich die Möglichkeiten nach 6 Wochen schon ein.
weihnachtsmann
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Re: Hilfe!!! Installation nicht möglich, dennoch Abbuchung!

Beitrag von weihnachtsmann »

treptowers hat geschrieben:Und leider ist es wohl definitiv so das man heute überall mit Anwalt drohen muss sonst passiert gar nichts.
in was für einer Welt lebst du? :D
tim250787
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Beiträge: 4
Registriert: 13.08.2010, 19:08

Re: Hilfe!!! Installation nicht möglich, dennoch Abbuchung!

Beitrag von tim250787 »

und ein erneutes Update...

gestern beim Inkossobüro angerufen!
Laut der Sachbearbeiterin liegt der Vorgang noch nicht vor. Ich solle mich am besten zu Anfang der nächsten Woche melden. Das werde ich dann wohl oder übel tun.

Und noch ergänzend zu den anderen Beiträgen:

Ist es sinnvoll mit einem Anwalt zu drohen? Ich denke eher nicht. Ich arbeite selbst bei einem großen Dienstleister, wo solche Drohungen immer und überall geäußert werden. Ich denke vielmehr, dass ein Anwalt die letzte Karte ist, die man ausspielen sollte. Ich weiß ja nicht, ob manche hier hundert Anwälte kennen oder so... aber dem Anwalt meiner Eltern hält auch diese Person mal so richtig die Hand auf. Mir ging es bei der ganzen Geschichte vielmehr darum keine Kosten zu verursachen.... sonst kann ich auch den letzten geforderten Betrag zahlen und gut... weil billiger ist der Anwalt auch nicht!

Gruß @ all

Updates folgen die Tage
Fabian
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Beiträge: 3138
Registriert: 14.06.2009, 14:21
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Re: Hilfe!!! Installation nicht möglich, dennoch Abbuchung!

Beitrag von Fabian »

tim250787 hat geschrieben: gestern beim Inkossobüro angerufen!
Laut der Sachbearbeiterin liegt der Vorgang noch nicht vor. Ich solle mich am besten zu Anfang der nächsten Woche melden. Das werde ich dann wohl oder übel tun.
Was willst du denn von denen ?

Denn du hast doch im Eingangsposting geschrieben
tim250787 hat geschrieben:Nach einigen Tagen lag ein Schreiben im Briefkasten, dass Internet und Telefon nicht Verfügbar sind... es tut uns leid bla bla. Nix weiter bei gedacht und ab in den Ordner...
Mit dem Schreiben ist doch alles geklärt und KDG oder ein von denen eingesetztes Inkassobüro haben schlechte Chancen, von dir Geld zu bekommen. Sobald von da eine Geldforderung kommt, kannst du die als gegenstandslos zurückweisen.
tim250787 hat geschrieben:Ist es sinnvoll mit einem Anwalt zu drohen?


Nein, wen soll das beeindrucken ?

Teile lieber KDG mit, sie sollen dir Bescheid geben, wenn bei dir Kabel-Internet/Phone verfügbar ist, weil du dann eventuell einen Vertrag mit ihnen abschliessen würdest.
Zur Zeit sei das ja leider nicht möglich.

Gib ihnen einen Frist, den für nicht erbrachte Leistungen abgebuchten Betrag zurückzuzahlen und storniere rechtzeitig die Abbuchungen von KDG.