Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

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ranzon
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von ranzon »

KDG hat sich hioer offenbar gewaltig geirrt. Sont kann doch jeder sofort aus seinem Verrag raus. Da würden sich zwei Möglichkeiten ergeben:
1. Vertrag kündigen und auf Rückholangebot warten. Dieses dann widerrufen. => Sofort Kabelfrei
2. Bestehenden Vertrag upgraden, sich einen PVR senden lassen, diesen dann einfach zurückschicekn und widerrufen.

1. und 2. wäre zutreffend, wenn einige von Euch Recht hätten. Demist aber nicht so. Aber probiertz es doch mal alle aus.

Verlieren könnt Ihr nicht. Denn wenn Ihr kabelfrei seid, bekommt Ihr als Neukunden viel günstigere Ttarife :-)


Da hast du recht durch den WId würde normalerweise dein alter Vertrag wieder eingebucht werden, allerdings wird mit geräte rückschiken aber nicht der Kabelanschlussvertrag WID.Wenn Du es schriftlich Wid hattest hattest einfach einen Mitarbeiter erwischt dem das nicht aufgefallen ist das du eine Rückholangebot bekommen hast.
und ne Home Kd kann niemals vor der Anschluss Kündigung liegen weil sobald der anschluss weg ist wird auch das Home gekündigt und die restlaufzeit in rechnung gestellt soweit ich das weiß
windsperling
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von windsperling »

Heiko P hat geschrieben:Habe ich jemanden von Euch was getan, oder warum werde ich von einigen hier so angegriffen?!
Also viel Spaß beim probieren
Das ist nicht nur hier so, ueberall wo mit 'ner Keule herum geschwungen wird, so bekommt man von hinten eins mit 'ner Bratpfanne drueber gehauen damit man wieder still ist, erst bei wirklich laufenden Verfahren oder richtige Urteile mit Aktenzeichen, wird man hier hellhoerig oder gar so, das man sabbernd hinterher laufen tut um weitere Informationen zu bekommen. Die Kommunikationsatmosphaere im World Wide Web laesst ueberall zu wuenschen uebrig, ist nicht nur hier, auch woanders, aber das ist die heutige Gesellschaft. :wand: :kaffee: :motz: :evil:
Die im oben genannten Posting geäusserte/n
Meinung/en könnte/n sich inzwischen geändert haben.
Entern oder Kentern? Beides!
Sei frei und sei dabei, Deine Gedanken sind frei, für ein Bedingungsloses Grundeinkommen
und die Piratenpartei, gegen Bevormundung, Zensur und Zwang!
Mit freundlichen Grüßen Windsperling :wink:

Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, 1759
Heiko P
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von Heiko P »

ranzon hat geschrieben:
KDG hat sich hioer offenbar gewaltig geirrt. Sont kann doch jeder sofort aus seinem Verrag raus. Da würden sich zwei Möglichkeiten ergeben:
1. Vertrag kündigen und auf Rückholangebot warten. Dieses dann widerrufen. => Sofort Kabelfrei
2. Bestehenden Vertrag upgraden, sich einen PVR senden lassen, diesen dann einfach zurückschicekn und widerrufen.

1. und 2. wäre zutreffend, wenn einige von Euch Recht hätten. Demist aber nicht so. Aber probiertz es doch mal alle aus.

Verlieren könnt Ihr nicht. Denn wenn Ihr kabelfrei seid, bekommt Ihr als Neukunden viel günstigere Ttarife :-)


Da hast du recht durch den WId würde normalerweise dein alter Vertrag wieder eingebucht werden, allerdings wird mit geräte rückschiken aber nicht der Kabelanschlussvertrag WID.Wenn Du es schriftlich Wid hattest hattest einfach einen Mitarbeiter erwischt dem das nicht aufgefallen ist das du eine Rückholangebot bekommen hast.
und ne Home Kd kann niemals vor der Anschluss Kündigung liegen weil sobald der anschluss weg ist wird auch das Home gekündigt und die restlaufzeit in rechnung gestellt soweit ich das weiß


Ich hatte in der Ttat auch schriftlich widerrufen. Also zurücksenden und parallel schriftlich widerrufen.

Mir wurde (bisher) nichts in Rechnung gestellt. Bleibt abzuwarten...
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Kabelmensch
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von Kabelmensch »

Heiko P hat geschrieben: Ich hatte in der Ttat auch schriftlich widerrufen. Also zurücksenden und parallel schriftlich widerrufen.
Durch die Kündigungsbearbeitung hast Du offensichtlich das Angebot bekommen, Deine bestehenden Verträge per sofort zu beenden und einen neuen, für Dich günstig(er)en Vertrag abzuschließen. Das hast Du anscheinend angenommen. Damit sind vermutlich im gegenseitigen Einvernehmen alle Altverträge beendet. So, wie Du das wolltest. Den neuen Vertrag hast Du schriftlich widerrufen - also bitte, was willst Du eigentlich? Einen neuen Vertrag kannst Du doch gerne abschließen, denn mit größter Wahrscheinlichkeit hast Du aktuell keinen ...
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Heiko P
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von Heiko P »

Kabelmensch hat geschrieben:
Heiko P hat geschrieben: Ich hatte in der Ttat auch schriftlich widerrufen. Also zurücksenden und parallel schriftlich widerrufen.
Durch die Kündigungsbearbeitung hast Du offensichtlich das Angebot bekommen, Deine bestehenden Verträge per sofort zu beenden und einen neuen, für Dich günstig(er)en Vertrag abzuschließen. Das hast Du anscheinend angenommen. Damit sind vermutlich im gegenseitigen Einvernehmen alle Altverträge beendet. So, wie Du das wolltest. Den neuen Vertrag hast Du schriftlich widerrufen - also bitte, was willst Du eigentlich? Einen neuen Vertrag kannst Du doch gerne abschließen, denn mit größter Wahrscheinlichkeit hast Du aktuell keinen ...


Was ich will fragst Du mich!?
Dann wiederhole ich meine Frage, dann weißt Du was ich wollte:

"Meine Frage:
Hat jemand von Euch auch schon mal Schadensersatz wegen Nichterfüllung gegenüber KDG geltend gemacht? Wie war da Eure Erfagrung? Hat ein möglicher Prozeß lange gedauert?"


Leider kommt es in diesem Forum immer häufiger vor, dass spätestens nach der 6. oder 7. Antwort das Thema völlig verfehlt wird und alle nachfolgenden Antworter so rein gar nicht mehr wissen worum es eigentlich ging, sondern einfach mal Ihren Senf abgeben. (Zu Deiner Ehrenrettung, Deine Antwort war nicht am Thema vorbei, aber die Frage was ich will wäre überflüssig gewesen!)

Meine Frage war doch klar und deutlich formuliert. Oder?
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Kabelmensch
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von Kabelmensch »

Heiko P hat geschrieben: Was ich will fragst Du mich!?

Meine Frage war doch klar und deutlich formuliert. Oder?
Oder ;-)

Langsam, laut & deutlich; zum Mitmeißeln:
Du hast keinen Vertrag.
Welcher Deiner nichtbestehenden Verträge soll denn erfüllt werden?
Die alten, beendeten? Die sind beendet. Du hast das so gewollt. Sie bestehen nicht mehr. Ende, Allende!
Oder der neue, den Du widerrufen haast? Der besteht auch nicht. Ende, Allende!
Darf ich Dir Beratungsresistenz unterstellen?
Und damit für mich nun endgültig EOT.
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von Heiko P »

Kabelmensch hat geschrieben:
Heiko P hat geschrieben: Was ich will fragst Du mich!?

Meine Frage war doch klar und deutlich formuliert. Oder?
Oder ;-)

Langsam, laut & deutlich; zum Mitmeißeln:
Du hast keinen Vertrag.
Welcher Deiner nichtbestehenden Verträge soll denn erfüllt werden?
Die alten, beendeten? Die sind beendet. Du hast das so gewollt. Sie bestehen nicht mehr. Ende, Allende!
Oder der neue, den Du widerrufen haast? Der besteht auch nicht. Ende, Allende!
Darf ich Dir Beratungsresistenz unterstellen?
Und damit für mich nun endgültig EOT.


Du hast es leider nicht begriffen Kabelmensch.
> Der alte Vertrag lebt durch den Widerruf des neuen Vetrags wieder auf. So etwas nennt man Vertragsrecht. Druck dir meine erste Mail aus, lauf damit zur Uni und frage einen Rechtsprofessor oder einen Anwalt im Bekanntenkreis. Der wird es Dir bestätigen.

Daran gibt es nichts zu deuten und ich habe auch nicht um Vermutungen dazu gebeten. Es ist defakto 100% genau so wie es schildere. Das KDG das nicht interessiert ist offensichtlich. Und Du hast recht, dass ich derzeit keinen Vertrag mehr habe. Aber das erwähnte ich ja bereits in meiner erstem Mail. INsofern konntest Du aber auch so rein gar nichts dazu beitragen. Da wären wir wieder beim Senf... :party:
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cartman
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von cartman »

Heiko P hat geschrieben:Du hast es leider nicht begriffen Kabelmensch...
Daran gibt es nichts zu deuten und ich habe auch nicht um Vermutungen dazu gebeten. Es ist defakto 100% genau so wie es schildere. Das KDG das nicht interessiert ist offensichtlich. Und Du hast recht, dass ich derzeit keinen Vertrag mehr habe. Aber das erwähnte ich ja bereits in meiner erstem Mail. INsofern konntest Du aber auch so rein gar nichts dazu beitragen. Da wären wir wieder beim Senf... :party:
Mal ne blöde Frage, wenn du dir so sicher bist und andere Hinweise so abbügelst: Was willst du dann mit deiner Frage? Dass alle schreiben, ja du hast recht, klage, du wirst Erfolg haben und haste fein gemacht? Hier kommen Hinweise, die ich mir einfach mal zu Gemüte führen würde und drüber nachdenken könnte. Oder? Und ehrlich gesagt: Deine Rechtsauffassung ist sehr begrenzt und juristisch kaum haltbar. :-) Sorry, aber: Ist so! Glaub's mal. Wird schwer da wegen "Nichterfüllung" durchzukommen, erst recht bei dem Vertrags-hin-und-her. Da haste einfach schlechte Karten, da du einen großen, nicht unverschuldeten Anteil dran hast...
"Ich tret Dir in die Eier!"
Eric Cartman
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schnullimulli
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von schnullimulli »

Also ich würde auch sagen, Du hast mit neuem Vertrag zugestimmt Deine alten Verträge zu beenden und einen neuen mit neuer Vertragslaufzeit abgeschlossen. Das bedeutet nicht, dass bei Widerruf automatisch Deine Alten wieder aufleben. Ich kann mir auch vorstellen, dass Du damit nicht in geringster Weise durchkommst. Wenn Du einen guten Anwalt hast, dann wird er Dir abraten!
Auch nur meine Meinung!! :)
LG
schnullimulli
Es gibt Menschen, die sind furchtbar einfach - und andere, die sind einfach furchtbar.
Der Mann denkt zwar, er wisse, aber die Frau weiß es besser.
ICQ.-Nr. per PN
Kholdan Brehn
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von Kholdan Brehn »

Heiko P hat geschrieben: > Der alte Vertrag lebt durch den Widerruf des neuen Vetrags wieder auf. So etwas nennt man Vertragsrecht. Druck dir meine erste Mail aus, lauf damit zur Uni und frage einen Rechtsprofessor oder einen Anwalt im Bekanntenkreis. Der wird es Dir bestätigen.

Daran gibt es nichts zu deuten und ich habe auch nicht um Vermutungen dazu gebeten. Es ist defakto 100% genau so wie es schildere. Das KDG das nicht interessiert ist offensichtlich. Und Du hast recht, dass ich derzeit keinen Vertrag mehr habe. Aber das erwähnte ich ja bereits in meiner erstem Mail. INsofern konntest Du aber auch so rein gar nichts dazu beitragen. Da wären wir wieder beim Senf... :party:
Na, dann hast du ja das Recht auf deiner Seite. Offensichtlich hast du dir schon qualifizierten rechtlichen Rat eingeholt. Worauf wartest du dann noch? :confused: Reich Klage ein. :twisted: