HSVMichi hat geschrieben:
Ist es nicht.
Das ist mir nicht entgangen - trotzdem bleibt es ein verschwindend kleiner Teil im Gegensatz zu denen, die keine Probleme haben.
Diese Antwort gab es schon immer, wenn mehrere mit demselben Problem angerufen haben.
Sonderkündigungsrecht hast Du keines, da Dein Fehler behebbar ist (wie auch immer, und sei es durch Software-Update oder Receivertausch, wobei letzteres bei Dir nichts bringen dürfte).
Und noch einmal nur für Dich: die neue Software bringt keinerlei Einschränkungen mit, wenn Deine Anschlüsse auf dem neuesten Stand und korrekt eingestellt sind.
Ja, das haben sie nach damaligen Vorgaben gemacht, doch die scheinen sich nun geändert zu haben, da ja mehrere das Problem haben.
Bei mir z.B. musste nichts nachgebessert werden - ich habe keine Bild- und Tonruckler/Ausfälle und kann alle alten und neuen Aufnahmen störungsfrei sehen (drei parallel aufgenommene HD-Sendungen teilweise).
a) Woher willst du überhaupt die Zahlen der Betroffenen wissen? Aber einfach mal eine Behauptung in den Raum werfen und als Fakt hinstellen.
b) Ja, weil sonst die Kunden weglaufen würden.
c) Natürlich ist es ein Sonderkündigungsrecht, da die KDG ihren Verpflichtungen nicht gerecht wird. Mal die AGB gelesen? Ein Schaden, der über längere Zeit nicht behoben werden kann, kann zur sofortigen Kündigung führen. Wenn die angebotene Leistung nicht geliefert werden kann, dann heißt es "Auf Wiedersehen KDG".
d) Nochmal: Die können nicht einfach "Vorgaben zur Verkabelung" ändern, ohne Bestandskunden zu informieren.
Was wollen sie überhaupt für Vorgaben ändern? Ihr Anschlusskabel darf nur noch 1m anstatt 2m lang sein?
-> Somit ist es Quark was du schreibst
Im übrigen wurden die Werte schon in diesem Thread gepostet:
Meine Werte:
Tuner1 D330 QAM256 67dB BER 2.0xE-7
Tuner2 D442 QAM256 66dB BER 1.0xE-7
Tuner3 D450 QAM256 67dB BER 3.0xE-7
Tuner4 D338 QAM256 68dB BER 1.0xE-7