Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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HSVMichi
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von HSVMichi »

McMurphy hat geschrieben:Ja ja, immer diese Fußball-Rowdys. :naughty:
(Nee - ist nur 'n Spaß, Michi... :D )
Erklärt aber auch, dass Du - solltest Du mich mal zu einem Stück selbstgebackenen Kuchen einladen - diesen bitte ohne Alkohol zubereitest. :)
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McMurphy
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von McMurphy »

HovväntlischWürdDärKuchnNischZuFlüsssisch.............. :brüll:

Ich und Kuchen backen - Nein, das möchtest Du nicht erleben! :lol:
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McMurphy
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von McMurphy »

Uli22 hat geschrieben:
Interessant auch der Letzte Absatz, ob die ÖR in HD angeboten werden müssen
Must-Carry ist eine politische Festlegung. Die Politik sollte auf "Must-Carry-HD", wenn verfügbar, abändern.
Habe ich auch schon gedacht. Die bräuchten doch wahrscheinlich nur mit Ablauf in den neuen Rundfunkstaatsvertrag so etwas schreiben wie:
"Alle öffentlich-rechtlichen Programme, die über mindestens einen Rundfunkempfangsweg als HD-Variante ausgestrahlt werden, sind in dieser Version und in vergleichbarer Qualität verpflichtend und ohne Entgeltanspruch in alle Breitbandkabelnetze einzuspeisen."

Schon sollte zukünftig Ruhe sein, oder übersehe ich da etwas? :question:
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von spooky »

McMurphy hat geschrieben:
MFG hat geschrieben:mein Verdacht geht für die Prozesskosten und Co. in Richtung alle Steuerzahler, evtl. nicht zu 100% aber größten teils, ist doch eine SonderAusGabe :kaffee:
Jetzt, wo du das schreibst, da gibt's doch bestimmt 'nen Dreh. Das kommt mir überhaupt so bekannt vor; wo habe ich das schon mal gehört? Ach ja, :fingerzeig: Nachrichten...
MFG hat geschrieben:Eine Auflistung der Aktenzeichen wäre schön, um die fehlenden Urteile besser zu googlen
Ich habe hier mal gelesen, dass leider von vielen Verfahren wohl keine Infos veröffentlicht werden - Frei nach dem Motto: "Im Namen des Volkes". :?
Was ist wenn Zivilrechtlich geklagt wurde? Wäre das auch öffentlich einsehbar?
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von Burkhard10 »

McMurphy hat geschrieben:
Uli22 hat geschrieben:
Interessant auch der Letzte Absatz, ob die ÖR in HD angeboten werden müssen
Must-Carry ist eine politische Festlegung. Die Politik sollte auf "Must-Carry-HD", wenn verfügbar, abändern.
Habe ich auch schon gedacht. Die bräuchten doch wahrscheinlich nur mit Ablauf in den neuen Rundfunkstaatsvertrag so etwas schreiben wie:
"Alle öffentlich-rechtlichen Programme, die über mindestens einen Rundfunkempfangsweg als HD-Variante ausgestrahlt werden, sind in dieser Version und in vergleichbarer Qualität verpflichtend und ohne Entgeltanspruch in alle Breitbandkabelnetze einzuspeisen."

Schon sollte zukünftig Ruhe sein, oder übersehe ich da etwas? :question:
Ich halte schon die jetzige Must Carry Regelung für abenteuerlich. Die ÖRR sagen, die Kabelnetze sind in privater Hand, deshalb wollen wir nicht mehr zahlen.
Auf der anderen Seite wird mit der Must Carry Regelung die Einspeisung vorgeschrieben. Ich kann doch einen Privatanbieter nicht vorschreiben, was er anzubieten hat.
Also die jetzige Regelung ist schon sehr bedenklich, eine weitere wird es nicht geben.
Kurz
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von Kurz »

Das Kabelnetz konnte damals nur von der Telekom gekauft werden, wenn man die Must Carry Regelung akzeptierte. Was ist daran rechtlich bedenklich oder abenteuerlich?
Ohne die Must Carry Regelung wäre der Kaufpreis wesentlich höher gewesen.
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von maniacintosh »

Burkhard10 hat geschrieben:Ich halte schon die jetzige Must Carry Regelung für abenteuerlich. Die ÖRR sagen, die Kabelnetze sind in privater Hand, deshalb wollen wir nicht mehr zahlen.
Auf der anderen Seite wird mit der Must Carry Regelung die Einspeisung vorgeschrieben. Ich kann doch einen Privatanbieter nicht vorschreiben, was er anzubieten hat.
Also die jetzige Regelung ist schon sehr bedenklich, eine weitere wird es nicht geben.
Natürlich kann der Staat in Form von Gesetzen einem oder mehreren Unternehmen auferlegen gewisse Bedingungen zu erfüllen, wenn sie ihre Produkte auf dem deutschen Markt anbieten wollen. So ist die Deutsche Telekom verpflichtet flächendeckend Telefonanschlüsse anzubieten oder die Deutsche Post ist verplichtet flächendeckend gewisse Dienstleistungen (z.B. den Standardbrief) anzubieten. Auch für Taxi-Unternehmen, Bahngesellschaften und Betreiber von Linienbussen gilt in Deutschland eine Beförderungspflicht. Den Mobilfunkanbietern sind auch gewisse Mindestversorgungen vorgeschrieben und die LTE-Frequenzen mussten zu erst genutzt werden um weisse Flecken in der Breitband-Versorgung zu stopfen. Alles Privatanbietern denen gewisse Punkte ihres Angebotes vorgeschrieben werden.
Kurz hat geschrieben:Das Kabelnetz konnte damals nur von der Telekom gekauft werden, wenn man die Must Carry Regelung akzeptierte. Was ist daran rechtlich bedenklich oder abenteuerlich?
Ohne die Must Carry Regelung wäre der Kaufpreis wesentlich höher gewesen.
Das ist nicht mal der wesentliche Punkt. Entscheidend ist, dass die Must-Carry-Regeln die Auflage sind, die man in Deutschland erfüllen muss, um überhaupt Rundfunk über Breitbandkabel-Netze anbieten zu dürfen. Ohne Must-Carry darf KDG gar kein TV & Radio über das Kabel verbreiten. Dies gilt übrigens auch für jeden anderen Anbieter, selbst wenn er heute neu anfängt und neue Kabel verbuddelt. Sobald eine gewisse Größe erreicht wird, gelten zwingend die Must-Carry-Auflagen.
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von Burkhard10 »

Ok , das stimmt.
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von McMurphy »

Man darf auch nicht vergessen, dass viele Mehrfamilienhäuser und Wohnblocks vor langer Zeit aus dem Grund komplett verkabelt worden sind, dass man die (damals) modernste TV-Infrastruktur als wohnwertverbessernde Maßnahme bereit stellen wollte, schon als das noch durch die Deutsche Bundespost geschah. Dass die Netze irgendwann privatisiert würden, konnte damals keiner ahnen, aber heute sind die Bewohner meist an diese Infrastruktur gebunden.

Stellt euch mal vor, es gäbe jetzt auf einmal keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mehr über diese Infrastruktur, was dann los wäre. Hier muss natürlich eine gewisse Verantwortung des Betreibers greifen und das geht, wie man leider sieht, im Zeitalter des "am liebsten nur Geld verdienen's" nur mit staatlichen Auflagen. Diese irgendwann auch an technische Weiterentwicklungen zu knüpfen, je mehr diese selbstverständlich werden, finde ich nur logisch.
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von Der Onkel »

HSVMichi hat geschrieben:
diddi4 hat geschrieben:Wenn die Rechtschutzversicherungen bei Firmen so reagieren, wie bei uns privaten Versicherungsnehmern, dürfte die dafür nicht eintreten. Normale Rechtschutzversicherungen untrstützen nur Prozesse, wo einigermaßen Aussicht auf Erfolg besteht. Habe ich selbst am eigenen Leib erfahren.
Das kann man so allgemein nicht sagen!
Habe ich auch am eigenen Leib erfahren. :D :D

In meiner Jugend habe ich viel Mist gebaut - u.a. drei alkoholisierte Autofahrten (zwei Mal mit verursachtem Unfall und Körperverletzung), und in allen Fällen hat meine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernommen - sogar für (aussichtslos erscheinende) Berufungsverhandlungen!
Rechtsschutzversicherer prüfen bei Strafsachen keine Erfolgsaussichten, deshalb hatte dein Rechtsschutzversicherer keine andere Wahl, als die Kosten zu tragen.

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein so großes Unternehmen wie KDG eine Rechtsschutzversicherung hat bzw. im Einverständnis mit einer Rechtsschutzversicherung über 10 teure Klagen einreicht, ohne zumindest den Ausgang eines Musterprozesses abzuwarten. Die Mögleichkeit, zunächst den Ausgang eines anderen Verfahrens abzuwarten, sehen die ARB (Versicherungsbedingungen) nämlich im Rahmen der Kostenminderungspflicht vor.

Meine Berechnung der Kosten wäre übrigens noch zu niedrig, falls im Prozess beide Beklagte von verschiedenen Rechtsanwälten vertreten worden wären. Dann wären die RA-Kosten der Beklagten doppelt so hoch.
Zwangsverkabelt, alle TV-Pakete gekündigt. Privat HD läuft noch.

Seit 12/2013 zusätzlich Entertain mit Sky komplett.