Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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VBE-Berlin
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von VBE-Berlin »

fizup hat geschrieben:Es ist doch noch nichtmal der Umzug sicher. Der Kunde könnte es sich schließlich noch anders überlegen, zur Freundin ziehen, ins Krankenhaus müssen, sterben, etc. pp. Andererseits kann KDG bei einem Umzug in die USA schon heute sagen, dass sie dort nicht vefügbar sind.
So sicher ist das nicht ;-)

Die Kabel Deutschland betreibt über eine 100%ige Tochter auch div. Kabelanlagen im Ausland.

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flatty
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von flatty »

Doc. Sis hat geschrieben: KDG hat doch mit dem Umzug des Kunden nichts zu tun.
Durch den Umzug ändert der Kunde einseitig die Vertragsbedingungen ((Erfüllungsort) und muß dann auch die Konsequenzen tragen!
So die Rechtslage VOR § 46 Abs. 8 TKG
Doc. Sis

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Doc. Sis »

An dieser Rechtslage hat sich nichts geändert!
Lediglich wurden die Forderungen/Entschädigungsansprüche der Anbieter auf drei Monate begrenzt/gedeckelt!
Hätte sich die Rechtslage geändert, wären die Ansprüche der Anbieter entfallen, weil unbegründet.
Zuletzt geändert von Doc. Sis am 21.03.2013, 23:51, insgesamt 1-mal geändert.
Doc. Sis

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Doc. Sis »

gelöscht, weil doppelt! sorry :oops: :oops:
Zuletzt geändert von Doc. Sis am 21.03.2013, 23:52, insgesamt 1-mal geändert.
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koaschten
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von koaschten »

Du glaubst doch nicht allen ernstes das KDG innerhalb der ersten 24 Monate Gewinn an einem Neukunden macht bei einer Anschlussgebühr von 29.90€ ?
Doc. Sis

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Doc. Sis »

koaschten hat geschrieben:Du glaubst doch nicht allen ernstes das KDG innerhalb der ersten 24 Monate Gewinn an einem Neukunden macht bei einer Anschlussgebühr von 29.90€ ?
Volle Zustimmung!
Bielo

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bielo »

koaschten hat geschrieben:Du glaubst doch nicht allen ernstes das KDG innerhalb der ersten 24 Monate Gewinn an einem Neukunden macht bei einer Anschlussgebühr von 29.90€ ?
Doch, ich glaube das. Alles andere wäre unternehmerischer Blödsinn. Es muss damit gerechnet werden, dass die Kunden nach zwei Jahren weg sind. Über die Höhe mag ich gern steiten, über das ob auf jeden Fall nicht.
flatty
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von flatty »

Doc. Sis hat geschrieben:An dieser Rechtslage hat sich nichts geändert!
Lediglich wurden die Forderungen/Entschädigungsansprüche der Anbieter auf drei Monate begrenzt/gedeckelt!
Hätte sich die Rechtslage geändert, wären die Ansprüche der Anbieter entfallen, weil unbegründet.

1. Überw. RS: Kündigung möglich über § 314 (so wie ja heutzutage noch immer bei z.B. Fitnesstudios angenommen), eine "Entschädigung" war/ist nicht zu zahlen (wenngleich sich manches Unternehmen nicht daran orientierte)
2. BGH entscheidet gegen Kunden ( 11.11.2010 - III ZR 57/10 -) --> Grds. keine Kündigung möglich.
3. § 46 Abs. 8 TKG Kündigung möglich, aber mit vorgesehenen Fristen

Zum Gewinn KDs:
Im Gegensatz zu den ganzen Kupfer-Providern wird KD auch innerhalb der ersten Vertragslaufzeit mit dem Kunden Geld verdienen können, da die festen Kosten der TAL wegfallen, die Grenzkosten pro Kunde sind damit äußerst gering. Ausnahmen mögen gelten für gut subventionierte Neuverträge, die mit Trick17 schnell in einen günstigen Tarif wechseln.

Die Aussage
Bielo hat geschrieben: Doch, ich glaube das. Alles andere wäre unternehmerischer Blödsinn. Es muss damit gerechnet werden, dass die Kunden nach zwei Jahren weg sind.
ist so nicht richtig. Man wird darauf spekulieren, dass ein nicht geringer Teil der Kunden bleibt - was wohl tatsächlich auch der Fall ist. Das wäre nicht unüblich in der Branche. So z.B. Provisionierung von Klingelton-Abos.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von JoergB »

Moin,
bei mir ist es ähnlich.
Ich wollte keinen neuen Fred aufmachen und fahre hier nun fort.

Es ist alles wie hier beschrieben,
aber ich bekam von KD 3 Schreiben und eine Mail mit vier verschiedenen Kündigungsfristen.

Vorerst ein paar Daten :
KD Gekündigt im Dezember 2012
Umzug und Einwohnermeldebestätigung zum 16.02.2013

Erstes KD Schreiben mit Kündigung zum 15.12 2013
Zweites KD Schreiben mit Kündigung zum 3105.2013
Drittes und leztes KD Schreiben mit Kündigung zum 27.02.2013 ( worauf ich mich berufe )

Der Stein kam bei mir erst ins rollen, als KD den Märzbeitrag abbuchte,
davor dachte ich noch alles ist gut.

Ich schrieb an den KD Kundenservice am Montag eine Mail, in der ich mich auf das letzte Schreiben berufen habe.
Auf das Schreiben gingen die garnicht näher ein, sondern kamen mir gleich mit dem § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG.
Es täte ihnen leid und bla bla bla...... Ihren Vertrag Internet & Telefon 32 werden wir daher zum 27.05.2013 beenden.

Auf die Mail habe ich dann geantwortet :

Sehr geehrtes Serviceteam !

Es ist schon wieder nicht richtig, was sie schreiben!
Die Ummeldebestättigung ist vom 16.02.2013.......ist auch egal !


§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG besagt :
Für den Fall, dass der Anbieter am neuen Wohnort nicht leisten kann, steht dem Kunden –
unabhängig von anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen –
ein dreimonatiges Kündigungsrecht zu.

Die Kündigung haben sie im Dezember 2012 erhalten,
da sie und wir da schon wussten,
dass Kabel Deutschland an der neuen Adresse nicht verfügbar ist.

Ich bestehe auf Beendigung des Vertrages zum 27.02.2013, ( was ich ja von ihnen schriftlich habe )
ansonsten werde ich meinen Anwalt konsultieren.

MfG

Da bin ich ja mal gespannt was dabei raus kommt :D
MfG Jörg
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koaschten
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von koaschten »

Gar nichts, weil wie schon endlos diskutiert die Herren Anwälte der Ansicht sein werden das der Kündigungsgrund erst mit dem Umzug und/oder der Ummeldung zum Tragen kommt.