Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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VBE-Berlin
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von VBE-Berlin »

BastardLawyerFrmHell hat geschrieben: Entweder: Der Kunde genießt ein Sonderkündigungsrecht ab dem Zeitpunkt, sobald feststeht, wohin er umziehen wird und dass am Ort des Umzuges die Leistung nicht vollumfänglich angeboten wird.
Das kann ich mir aus logischen Gesichtspunkten nicht vorstellen.
Ich baue ein Haus und weiß, dass ich in 1,5 Jahren umziehe und dort kein Kabel ist, hätte ich dann ja schon jetzt das Sonderkündigungsrecht in 3 Monaten.
BastardLawyerFrmHell hat geschrieben:Oder: Erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde an dem neuem Wohnort auch tatsächlich wohnt und die Leistung nicht angeboten wird, hat er das Sonderkündigungsrecht.
so wird es derzeit gehandhabt.

Wenn die Rechtsexperten keine andere Möglichkeit sehen, halte ich die zweite Variante für logischer.

Selbst im Todesfall muss man (bzw. die Erben) z.B. auch die Miete noch 3 Monate weiter zahlen.

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berlin69er
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

MB-Berlin hat geschrieben:Selbst im Todesfall muss man (bzw. die Erben) z.B. auch die Miete noch 3 Monate weiter zahlen.
Wobei, wenn ein Nachmieter gefunden wird bzw. feststeht, die Frist auch entfallen oder verkürzt werden kann. Mit Kabel ist das daher nur schlecht zu vergleichen. Denn dort ist es KDG sicher egal, ob der Anschluss dann von einem Nachmieter weiter genutzt wird, oder? :flöt:
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von KDG-Kunde »

Ganz egal wird es ihnen nicht sein. Natürlich hat KDG das Recht Leute abzulehnen. Schlechte Schufa oder ähnliches. Also das alleinige stellen eines Nachmieters wird nicht ausreichend sein. Dieser muss von der KDG auch noch akzeptiert werden. Die sind ja nicht dazu gezwungen mit jedem einen Vertrag einzugehen.
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berlin69er
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Es ging mir nur darum, dass ein Nachmieter, der bei KDG einen Vertrag abschliesst keinen Einfluss auf den gekündigten Vertrag des Vormieters hat!
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Anudeath
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Anudeath »

HSVMichi hat geschrieben:
Anudeath hat geschrieben:Kündigt der Kunde den KDG-Vertrag zeitgleich mit seinem Mietvertrag (der ja fast immer auch 3 Monate Kündigungsfrist hat), also 3 Monate vor dem Umzug, kommt der Kunde zum Umzugstermin aus dem Vertrag. Dies gilt aber nur, wenn die Kündigung auch mindestens 3 Monate vor dem Umzug eingeht...kommt man erst 2 Monate vor dem Termin an und kündigt hat man Pech...dann beginnt die Frist erst mit Umzugstermin.

Das nur mal so am Rande :D
Hatte ich hier nicht gelesen, dass man bei KDG erst kündigen kann, wenn man die Ummeldebestätigung vorlegt? :confused:

Das nur mal so am Rande. :D
Nein nicht nur die Ummeldebestätigung wird als Nachweis akzeptiert, sondern auch eine Kopie des neuen Mietvertrages mit Einzugsdatum, Angabe Anschrift und Unterschrift beider Vertragsparteien.

Das nur mal so am Rande :brüll:
Doc. Sis

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Doc. Sis »

Anudeath hat geschrieben:
HSVMichi hat geschrieben:
Anudeath hat geschrieben:Kündigt der Kunde den KDG-Vertrag zeitgleich mit seinem Mietvertrag (der ja fast immer auch 3 Monate Kündigungsfrist hat), also 3 Monate vor dem Umzug, kommt der Kunde zum Umzugstermin aus dem Vertrag. Dies gilt aber nur, wenn die Kündigung auch mindestens 3 Monate vor dem Umzug eingeht...kommt man erst 2 Monate vor dem Termin an und kündigt hat man Pech...dann beginnt die Frist erst mit Umzugstermin.

Das nur mal so am Rande :D
Hatte ich hier nicht gelesen, dass man bei KDG erst kündigen kann, wenn man die Ummeldebestätigung vorlegt? :confused:

Das nur mal so am Rande. :D
Nein nicht nur die Ummeldebestätigung wird als Nachweis akzeptiert, sondern auch eine Kopie des neuen Mietvertrages mit Einzugsdatum, Angabe Anschrift und Unterschrift beider Vertragsparteien.

Das nur mal so am Rande :brüll:
Da wird sich bald ein Markt auftun, für "Vermieter" die in einem nicht von KDG versorgeten Gebiet wohnen! :flöt:
Hessen und Baden-Würschtelsberger aufgepasst! :wink:
Freshi
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Freshi »

Hallo zusammen,


ich habe ein ganz ähnliches Problem, dazu hier mein Factsheet.
- Neuer Mietvertrag ab 01.03.13 wo KD die Versorgung nicht anbietet.
- Tatsächlich umziehen tue ich aber erst Mitte April (was KD nicht weiß).
- Ich habe per Einschreiben am 28.02.13 unter Gebrauch meines Sonderkündigungsrechtes gekündigt und die erste und letzte Seite des neuen Mietvertrages beigelegt. In der Kündigung habe ich darum gebeten mich aus Kulanz zum 30.04. ziehen zu lassen (statt 31.05 / Ende Feb. gekündigt + 3 Monate = Ende Mai).
- Die Antwort von KD: Vertragsende am 31.07.!!!
- Der Schlumpf in der Hotline sagte: Sie ziehen ja scheinbar im April um. Die 3-Monatige Frist gilt erst ab Umzugsdatum.
- Ich: Sprachlos ob dieser Dreistigkeit! :evil:

Ich habe im TKG nichts dazu gefunden, dass die Kündigungsfrist erst ab Umzugsdatum gilt.
Was meint ihr dazu?

Thx for help
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Thyrael
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Thyrael »

Frist gilt ab Umzugsdatum, meiner Meinung nach.
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berlin69er
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Tja, entweder haben sie den neuen Vermieter angerufen oder deine Äußerung mit der Kulanz zum 30.4. falsch verstanden...
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Doc. Sis

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Doc. Sis »

Freshi hat geschrieben: Ich habe im TKG nichts dazu gefunden, dass die Kündigungsfrist erst ab Umzugsdatum gilt.
Was meint ihr dazu?

Thx for help
m.W. wurde das hier schon geschrieben.
Die Frist beginn ab dem Zeitpunkt/Datum zu dem KDG nicht mehr liefern kann!