Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Scraby
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Scraby »

soul4ever hat geschrieben:Als Student sind 90€ n Haufen Geld.
Das bestreitet ja auch keiner. Aber wie wurde es denn vorher gehandhabt? Kabel Deutschland mal außen vor gelassen da hier aus Kulanz beendet wurde. Andere Anbieter haben selbst bei Nichterfüllung der Dienstleistung auf Einhaltung der Vertragslaufzeit bestanden.

Man scheint zu vergessen, dass Kabel Deutschland die Kunden bisher aus Kulanz aus den Verträgen entlassen hat.

Nur weil sich Kabel Deutschland den anderen Anbietern angepasst hat, kann man ihnen da eigentlich keinen Strick draus drehen.
soul4ever
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von soul4ever »

Ich bin erst einmal während der VLZ umgezogen, daher hab ich mir da vorher nie Gedanken darum gemacht bzw. mich darüber informiert. Wenn es tatsächlich bei jedem Anbieter so sein sollte, kann man wohl KDG nichts vorwerfen.
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Scraby
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Scraby »

Es ist bei anderen Anbietern tatsächlich so. Telekom und Vodafone kündigen mit 3 Monaten ab Umzugstermin und ich glaube 1&1 oder Alice (bin mir nicht sicher) kündigen zum Umzugstermin und berechnen eine Pauschale von 3mal dem Monatsengelt auf der Abschlussrechnung.

Was für mich jedoch neu war ist, dass diese TKG-Regelung nur bei Umzügen innerhalb von Deutschland gilt. Wer ins Ausland umzieht, kann sich nicht darauf berufen. Hier kündigt die Telekom beispielsweise weiterhin zum Ende der Vertragslaufzeit.
Mike79
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Mike79 »

Das wäre mir neu, da wird in aller Regel (sofern man den Umzug ins Ausland nachweisen kann) problemlos sofort gekündigt. Letztes Jahr erst wieder einem Freund der für sechs Jahre nach Peking zog dabei geholfen.

(Durchs Netz schwirrende GAU mal außen vor, die entsprechen aber eben nicht der Regel).
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Scraby
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Scraby »

Mike79 hat geschrieben:Das wäre mir neu, da wird in aller Regel (sofern man den Umzug ins Ausland nachweisen kann) problemlos sofort gekündigt. Letztes Jahr erst wieder einem Freund der für sechs Jahre nach Peking zog dabei geholfen.

(Durchs Netz schwirrende GAU mal außen vor, die entsprechen aber eben nicht der Regel).
Hast du dir auch mal die Internetseite der Telekom und die dort getroffenen Aussagen der Mitarbeiter angesehen?
(Mein vorheriger Beitrag war etwas missverständlich - habe die Abschlagssumme von 80% mit einer Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit gleichgesetzt. Gekündigt wird natürlich vorzeitig aber die restliche Vertragslaufzeit berechnet)
Es ist definitiv so, dass bei einem Umzug ins Ausland generell kein Sonderkündigungsrecht besteht.

Daher können wir Ihnen anbieten, dass wir den Vertrag kündigen, allerdings mit einer Ablösesumme in Höhe von 80% aller noch ausstehenden Grundpreise bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Allerdings werden wir nicht mehr als 250 Euro berechnen.

Der Hinweis auf das Telekommunikationsgesetz, speziell die Passage mit dem Sonderkündigungsrecht, da wir am neuen Standort keinen Anschluss zur Verfügung stellen können, greift hier nicht. Das Telekommunikationsgesetz ist ein Bundesgesetzt - von daher kann es nicht im Ausland greifen.

Zum Punkt 12.6 unserer AGB: Diese Punkte bezieht sich auf Zahlungen von Schadensersatz, wenn Sie ihren vertraglichen Pflichten nicht
nachgekommen wären.

Ich hoffe, ich habe alles klären können.
oder...
Aber nun zu deinem Thema: Es ist natürlich nicht in unserem Interesse dich zu verärgern. Vor allem nicht, wenn du vor so einem großen Schritt in deinem Leben stehst.

Für deinen Festnetzanschluss haben wir eine einfache Lösung, dass du uns deinen Auslandsumzug entsprechend dokumentierst (Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes hier in Deutschland + Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes in den USA/Arbeitsbescheinigung des Arbeitsgebers oder ein vergleichbares, offizielles Dokument).

Wir werden die Vertragslaufzeit entsprechend anpassen. Bedenke aber, dass wir für die restliche Vertragslaufzeit eine "Ablösesumme" berechnen werden.
Ich würde bald behaupten, dass ihr eine Ausnahme wart :wink:
fizup
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von fizup »

Scraby hat geschrieben: Hast du dir auch mal die Internetseite der Telekom und die dort getroffenen Aussagen der Mitarbeiter angesehen?
(Mein vorheriger Beitrag war etwas missverständlich - habe die Abschlagssumme von 80% mit einer Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit gleichgesetzt. Gekündigt wird natürlich vorzeitig aber die restliche Vertragslaufzeit berechnet)
Es ist definitiv so, dass bei einem Umzug ins Ausland generell kein Sonderkündigungsrecht besteht.

Daher können wir Ihnen anbieten, dass wir den Vertrag kündigen, allerdings mit einer Ablösesumme in Höhe von 80% aller noch ausstehenden Grundpreise bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Allerdings werden wir nicht mehr als 250 Euro berechnen.

Der Hinweis auf das Telekommunikationsgesetz, speziell die Passage mit dem Sonderkündigungsrecht, da wir am neuen Standort keinen Anschluss zur Verfügung stellen können, greift hier nicht. Das Telekommunikationsgesetz ist ein Bundesgesetzt - von daher kann es nicht im Ausland greifen.

Zum Punkt 12.6 unserer AGB: Diese Punkte bezieht sich auf Zahlungen von Schadensersatz, wenn Sie ihren vertraglichen Pflichten nicht
nachgekommen wären.

Ich hoffe, ich habe alles klären können.
Lol, die Telekom glaubt doch nicht ernsthaft, mit dieser Rechtsauffassung durchzukommen. :brüll:

Genausogut könnte der Kunde argumentieren, dass der Vertrag in Deutschland geschlossen wurde, und nach dem Umzug ins Ausland keine Wirkung mehr hat :D
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koaschten
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von koaschten »

Absolut OFFTOPIC

Mit welcher Rechtsauffassung? Mit der aktuell gültigen Vertragsrechtslage? Du unterschreibst einen Laufzeit Vertrag. Den hat die Telekom einzuhalten und du genauso. In den gültigen AGB sind ensprechende Kündigungsfristen festgehalten sowie die automatische Verlängerung bei Nichtkündigung. Nur weil DU meinst du müsstest ins Ausland ziehen muss die Telekom doch noch lange nicht den Vertrag mit dir zu deinen Wunschkonditionen auflösen?
Doc. Sis

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Doc. Sis »

koaschten hat geschrieben:Absolut OFFTOPIC

Mit welcher Rechtsauffassung? Mit der aktuell gültigen Vertragsrechtslage? Du unterschreibst einen Laufzeit Vertrag. Den hat die Telekom einzuhalten und du genauso. In den gültigen AGB sind ensprechende Kündigungsfristen festgehalten sowie die automatische Verlängerung bei Nichtkündigung. Nur weil DU meinst du müsstest ins Ausland ziehen muss die Telekom doch noch lange nicht den Vertrag mit dir zu deinen Wunschkonditionen auflösen?
Also bitte...
die Einhaltung von Verträgen gilt immer nur für den anderen Vertragspartner!
Oder täusche ich mich da!? :wink2:
fizup
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von fizup »

koaschten hat geschrieben:Absolut OFFTOPIC

Mit welcher Rechtsauffassung? Mit der aktuell gültigen Vertragsrechtslage? Du unterschreibst einen Laufzeit Vertrag. Den hat die Telekom einzuhalten und du genauso. In den gültigen AGB sind ensprechende Kündigungsfristen festgehalten sowie die automatische Verlängerung bei Nichtkündigung. Nur weil DU meinst du müsstest ins Ausland ziehen muss die Telekom doch noch lange nicht den Vertrag mit dir zu deinen Wunschkonditionen auflösen?
Was hat das mit Wunschkonditionen zu tun??? Es geht doch nicht um irgendwelche Wünsche, sondern um die Bedingungen, die ihnen nach aktueller Rechtslage das Telkommunikationsgesetz vorschreibt. Und da wird dem Kunden nunmal ein Kündigungsrecht eingeräumt.
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koaschten
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von koaschten »

Richtig, das die TK Anbieter ab Kündigung aufgrund von nicht versorgbarem Standort 3 Monate weiter kassieren seit Ende 2012, weils das neue TKG erlaubt.