Fritzbox 6360

In diesem Forum dreht sich alles um die bei Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West oder im Rahmen der O2-Tarife über Kabel verwendeten AVM-Produkte, insbesondere der WLAN-Router mit integriertem Kabelmodem, der als FRITZ!Box vertrieben wird. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf AVM-Produkte zurückzuführen ist!
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Außerdem gib bitte an, ob es sich bei deiner FRITZ!Box um eine Leihbox von Vodafone („[Leihbox]“) oder eine Kaufbox („[Kaufbox]“) handelt.
guenter24
Insider
Beiträge: 2245
Registriert: 09.04.2011, 13:50

Re: Fritzbox 6360

Beitrag von guenter24 »

Kunterbunter hat geschrieben:Das ist weder eine STRAFzahlung, noch eine Entschädigungszahlung, sondern laut Preisliste eine "Pauschale gemäß AGB* für Ersatzgerät (bei durch Kunden verursachtem Verlust/Defekt), einmalig".
* Es bleibt gemäß der AGB der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
Das heißt, mit der Zahlung ist der Schaden, welcher KD entstanden ist, pauschal abgegolten und beide Seiten haben auf weitere Ansprüche verzichtet.
Verlust= Der Kunde hat das Gerät gar nicht mehr, weil es in Verlust geraten ist (wie auch immer).
Für ein nicht mehr existentes Gerät kann kein Eigentum erworben werden.
Defekt= Der Kunde gibt das Gerät zurück, es ist aber defekt und der Defekt ist dem Kunden anzulasten.
Auch in diesem Falle kann der Kunde kein Eigentum erwerben, weil das Gerät ja wieder beim rechtmäßigen Eigentümer (KDG) ist!

Dass beide Seiten auf weitere Ansprüche verzichten, kann ich aus dem Text nicht heraus lesen.
Ich könnte mir schon vorstellen, daß beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen, KDG vom ehemaligen Kunden auch den Betrag zusätzlich fordern könnte, der über die Pauschale von 160,00€ hinaus, durch den Verkauf erzielt wurde.
Ob es gemacht wird, ist eine andere Frage.
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14725
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Fritzbox 6360

Beitrag von berlin69er »

@Kunterbunter: ich wollte nur darlegen, dass es kein Kaufpreis ist und durch Zahlung kein Kaufvertrag zustande kommt! Von "abgegolten" kann ich da aber auch nichts entdecken...
Interessant ist aber noch, dass bei der Homebox 2 160€ fällig werden. Wenn der Preis bei Ebay drunter bleibt, macht der Verkäufer Verlust... ;)
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.