Routerzwang soll nun doch fallen

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/CommScope-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom- bzw. Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
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Diva4
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Diva4 »

Trebo hat geschrieben:Wo bitte steht das in dem Gesetzentwurf, wo ist dort der Bezug zu Mietgeräten und was der Provider damit machen darf?
Der Gesetzentwurf fügt in §11 Absatz 3 des "Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG") den Satz ein:
Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben.

D.h. die Netzbetreiber können Dir wie bisher Endgeräte ausleihen, vermieten oder schenken.
Wenn Dir Dein Netzbetreiber nun z.B. eine Endgerät "Fritzbox 7490" des Herstellers AVM vermietet, dann kannst Du dieses Endgerät wie von AVM vorgesehen nutzen. Entspricht dieses Endgerät aber nicht der publizierten Gerätebeschreibung von AVM, dann kannst Du diesen Mangel reklamieren, falls dich der Vermieter nicht vorher darauf hin gewiesen hat. Das ist normales Verbraucherrecht.

Es ist für mich aber nicht klar, ob der Netzbetreiber noch weiterhin Geräte überlassen darf, die sowohl Netzabschluss- als auch Endgerät sind.
Trebo hat geschrieben:Dort geht es um den Netzabschlusspunkt, und der liegt vor dem (zukünftigen) Mietgerät.
Korrekt.
guenter24
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von guenter24 »

Diva4 hat geschrieben:
Trebo hat geschrieben:Wo bitte steht das in dem Gesetzentwurf, wo ist dort der Bezug zu Mietgeräten und was der Provider damit machen darf?
Der Gesetzentwurf fügt in §11 Absatz 3 des "Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG") den Satz ein:
Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben.

D.h. die Netzbetreiber können Dir wie bisher Endgeräte ausleihen, vermieten oder schenken.
Wenn Dir Dein Netzbetreiber nun z.B. eine Endgerät "Fritzbox 7490" des Herstellers AVM vermietet, dann kannst Du dieses Endgerät wie von AVM vorgesehen nutzen. Entspricht dieses Endgerät aber nicht der publizierten Gerätebeschreibung von AVM, dann kannst Du diesen Mangel reklamieren, falls dich der Vermieter nicht vorher darauf hin gewiesen hat. Das ist normales Verbraucherrecht.

.
Das sehe ich jetzt aber nicht so.
Wenn Dir der Netzanbieter eine Gerät vermietet, kann das durchaus den Vorgaben des Netzanbieters angepasst sein.
Das Gerät muss nur der Beschreibung des Anbieters entsprechen, nicht der Beschreibung des Herstellers, da es sich eigentlich ja um zwei
verschiedene Geräte, wenn auch mit der selben Herstellerbezeichnung handelt.
Meist sind diese Geräte in der Serien./Herstellernummer anders gekennzeichnet.
So haben z.B. die 1&1 Homebochen (von AVM) die Zusatzbezeichnung UI (United Internet)
Durch den Wegfall der Zwangshardware, kann der Kunde ja auf die Anmietung verzichten und sein selbstbeschafftes, eigenes Gerät anschließen.
Diva4
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Diva4 »

@guenter24:
Das meinte ich mit meinem Nebensatz: "falls dich der Vermieter nicht vorher darauf hin gewiesen hat."
Der Netzbetreiber kann natürlich eine eigene Endgeräte Marke aufbauen: "Homebox", "Home Server", "Easy Box" etc. Wenn er aber mit einer Bezeichnung ala "Fritzbox 7490" wirbt, mit der auch Geräte z.B. bei Amazon oder Media Markt bezeichnet werden, dann muss der Netzbetreiber schon genau informieren, in welchem Punkten sein Gerät anders ist. Sonst ist das schnell unlauterer Wettbewerb.
Ein Hersteller wie AVM ist sicher auch daran interessiert, dass die Netzbetreiber den normalen "Retail"-Markt nicht zerstören.
Trebo
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Trebo »

Diva4 hat geschrieben:Wenn der "Routerzwang"-Gesetzentwurf in Kraft getreten ist, kann Dir der Netzbetreiber nur ein Endgerät vermieten, dass Du selbstverständlich genauso nutzen kannst, wie ein eigenes Gerät.
Diva4 hat geschrieben:Der Netzbetreiber kann natürlich eine eigene Endgeräte Marke aufbauen: "Homebox", "Home Server", "Easy Box" etc. Wenn er aber mit einer Bezeichnung ala "Fritzbox 7490" wirbt, mit der auch Geräte z.B. bei Amazon oder Media Markt bezeichnet werden, dann muss der Netzbetreiber schon genau informieren, in welchem Punkten sein Gerät anders ist.
Wieseo soll ich dann diese netzbetreibereigenen Routermodelle dann selbstverständlich genauso nutzen
können wie eigene? Irgendwie kann ich deine Aussagen nicht zusammenbringen bzw. nachvollziehen.

Was hat das jetzt mit dem Gesetzesentwurf gegen Routerzwang zu tun?
--
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Diva4
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Diva4 »

Trebo hat geschrieben: Wieseo soll ich dann diese netzbetreibereigenen Routermodelle dann selbstverständlich genauso nutzen
können wie eigene? Irgendwie kann ich deine Aussagen nicht zusammenbringen bzw. nachvollziehen.
Was hat das jetzt mit dem Gesetzesentwurf gegen Routerzwang zu tun?
Ich habe versucht es oben zu erklären. Das Stichwort ist "Telekommunikationsendeinrichtung" aka Endgerät.
Der Gesetzesentwurf gegen den Routerzwang fordert, dass Endgeräte nur hinter dem Netzabschlusspunkt angeschlossen werden. Der Netzbetreiber kann Dir weiterhin Endgeräte überlassen, konkurriert aber jetzt mit dem normalen Handel. Er hat keinen Vorteil gebenüber der Konkurrenz, wenn er die Endgeräte in Ihrer Funktion beschneidet. Es ist für den Netzbetreiber auch nicht notwendig, die dem Kunden überlassenen Endgeräte speziell für sein Netz anzupassen, da er ohnehin seinen Netzabschlusspunkt so gestalten muss, dass Endgeräte aus dem normalen Handel angeschlossen werden können.
TL;DR: Der Gesetzentwurf erzwingt separate Endgeräte; den Rest macht der Markt.
guenter24
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von guenter24 »

Diva4 hat geschrieben:
Trebo hat geschrieben: Wieseo soll ich dann diese netzbetreibereigenen Routermodelle dann selbstverständlich genauso nutzen
können wie eigene? Irgendwie kann ich deine Aussagen nicht zusammenbringen bzw. nachvollziehen.
Was hat das jetzt mit dem Gesetzesentwurf gegen Routerzwang zu tun?
Ich habe versucht es oben zu erklären. Das Stichwort ist "Telekommunikationsendeinrichtung" aka Endgerät.
Der Gesetzesentwurf gegen den Routerzwang fordert, dass Endgeräte nur hinter dem Netzabschlusspunkt angeschlossen werden. Der Netzbetreiber kann Dir weiterhin Endgeräte überlassen, konkurriert aber jetzt mit dem normalen Handel. Er hat keinen Vorteil gebenüber der Konkurrenz, wenn er die Endgeräte in Ihrer Funktion beschneidet. Es ist für den Netzbetreiber auch nicht notwendig, die dem Kunden überlassenen Endgeräte speziell für sein Netz anzupassen, da er ohnehin seinen Netzabschlusspunkt so gestalten muss, dass Endgeräte aus dem normalen Handel angeschlossen werden können.
TL;DR: Der Gesetzentwurf erzwingt separate Endgeräte; den Rest macht der Markt.
Der Anbieter könnte aber Geräte anbieten, dass Funktionen aufweist, die nur mit diesen Geräten und nur beim Netzanbieter vertriebenen und genutzten Geräten und in seinem Netz möglich ist!
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von spooky »

Mir persönlich würde es genügen, wenn man in den Homeboxen ohne Probleme andere SIPKonten eintragen kann.
Ob ich jetzt das TV Streaming von der 6490 vermisse, weiß ich nicht... Ich finde Grundfunktionen wie Telefonie über andere VoIP Anbieter sollten zur Verfügung stehen.
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reneromann
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von reneromann »

guenter24 hat geschrieben:[...]
Der Anbieter könnte aber Geräte anbieten, dass Funktionen aufweist, die nur mit diesen Geräten und nur beim Netzanbieter vertriebenen und genutzten Geräten und in seinem Netz möglich ist!
Nein, eben davor SOLL ja das Gesetz schützen.
Der Anbieter muss alle Zugangsdaten herausgeben, damit es mit JEDEM Endgerät funktioniert, welches technisch am Anschluss betrieben werden kann [natürlich nur in dem Umfang, wie es das Endgerät unterstützt].

Das jetzige Spielchen von KD, dass auf Hitrons nur eine Leitung, während auf Fritzen 2 respektive sogar 4 Leitungen angeboten werden, wäre damit endgültig vom Tisch...
Eine Leitung im Tarif mit Fritz würde dann genau so funktionieren wie 2 Leitungen auf einem Hitron...

DS-Lite mit einem IPv4-only-Gerät klappt damit natürlich dann nicht (aber warum sollte man als Kunde auch freiwillig DS-Lite wollen).
guenter24
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von guenter24 »

reneromann hat geschrieben:
guenter24 hat geschrieben:[...]
Der Anbieter könnte aber Geräte anbieten, dass Funktionen aufweist, die nur mit diesen Geräten und nur beim Netzanbieter vertriebenen und genutzten Geräten und in seinem Netz möglich ist!
Nein, eben davor SOLL ja das Gesetz schützen.
Der Anbieter muss alle Zugangsdaten herausgeben, damit es mit JEDEM Endgerät funktioniert, welches technisch am Anschluss betrieben werden kann [natürlich nur in dem Umfang, wie es das Endgerät unterstützt].

Das jetzige Spielchen von KD, dass auf Hitrons nur eine Leitung, während auf Fritzen 2 respektive sogar 4 Leitungen angeboten werden, wäre damit endgültig vom Tisch...
Eine Leitung im Tarif mit Fritz würde dann genau so funktionieren wie 2 Leitungen auf einem Hitron...

DS-Lite mit einem IPv4-only-Gerät klappt damit natürlich dann nicht (aber warum sollte man als Kunde auch freiwillig DS-Lite wollen).
Da hast Du mich falsch verstanden.
Der Anbieter stellt eine genormte Schnittstelle zur Verfügung.
Daran kann jedes beliebige Modem, auch das Supermoden Frizbox 3000 (fiktiv) angeschlossen werden.
Optional gibt es beim Anbieter aber auch ein" Super-Modem/Router", in dem zusätzliche Funktionen inkludiert sind oder kostenlose Leistungen gibt, die es nur mit diesem Modem und bei diesem Anbieter gibt. Ob nun zum Kauf oder zur Miete, sei mal dahingestellt.

Aktuelles Beispiel Telekom:
IP-Anschluss-Kunden mit dem Speedport 724, und nur diese Kunden(!), bekommen kostenlos WLAN-to-Go.
Anschließen und betreiben können sie auch viele anderte Modem/Roueter, z.B. auch eine Fritzubox 7490, aber
da gibt es dann kein kostenloses WLAN-to-Go.
Silverio
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Registriert: 08.07.2009, 11:25

Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Silverio »

reneromann hat geschrieben:...
Das jetzige Spielchen von KD, dass auf Hitrons nur eine Leitung, während auf Fritzen 2 respektive sogar 4 Leitungen angeboten werden, wäre damit endgültig vom Tisch...
Eine Leitung im Tarif mit Fritz würde dann genau so funktionieren wie 2 Leitungen auf einem Hitron...
...
Wobei das über unterschiedliche Tarife ja durchaus realisierbar ist...
Ein Tarif: Kabel-Internet mit Telefonie, eine Leitung.
Ein weiterer Tarif: Kabel-Internet mit Telefonie auf zwei Leitungen
Ist ja auch nichts schlimmes. Es muss nur jedem überlassen werden, das so zu wählen, wie er möchte.

Und Hardware können die Provider ja auch anbieten, wie sie wollen. Eine gewisser Vorteil kann sich ja schon allein daraus ergeben, dass so eine gammlige Fritzbox bei AVM direkt mal lässig 200 Euro kosten soll, die vom Kabelprovider dann aber durch Einkauf von beispielsweise 20.000 Boxen im Jahr, doch deutlich günstiger angeboten werden kann.

Ob die Providerhardware dann alle Funktionen bieten MUSS, wage ich zu bezweifeln, es muss eben nur klar sein, welche Funktionen das Gerät bietet und welche nicht.
Mit der Verpflichtung, die Zugangsdaten für alle relevanten Dienste heraus zu geben hat das ja nicht direkt etwas zu tun.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]