Routerzwang soll nun doch fallen

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/CommScope-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom- bzw. Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
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guenter24
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von guenter24 »

Fabian hat geschrieben:
Besserwisser hat geschrieben: Auf alle Fälle wäre jede Dienstleistung (Einrichtung/Entstörung) nach diesem Punkt schwer kostenplichtig (99€+),
da ja kundeneigene Technik.
Im Moment ist kundeneigene Technik ja überhaupt nicht möglich. Du vergleichst also KDG Technik mit eventueller Technik, die im Moment nicht möglich ist.
Das ist so aber nicht ganz richtig.
Wer mit (k)einer Telefonleitung von KD zufrieden ist, kann jeden beliebigen Router hinter sein Kabelmodem betreiben!
Wer dann doch mehr Telefonie möchte, dem stehen diverse SIP-Anbieter zur Verfügung.
Ist doch letztlich alles eine Frage, was dem Kunden die Sache wert ist.
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Thyrael
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Thyrael »

Besserwisser hat geschrieben:
Fabian hat geschrieben: Die Anmeldeprozedur muss sich dabei an die Möglichkeiten des Kunden orientieren und nicht an die des technischen Service.
Und wer korrigiert dann auf wessen Kosten die Modemwerte, wenn sie außerhalb der Toleranzpegel liegen?
Bisher gehörte ja das Kabelmodem/der Kabelrouter noch KD.

:fahne:
Wenn der Kunde ein Kabelmodem von KDG hat, macht das auch weiterhin die KDG, das wird dann auch nicht kostenpflichtig. Hat der Kunde ein eigenes, sollte er zuerst sicherstellen das sein Gerät richtig arbeitet bevor er eine Störungsmeldung rausgibt. Kommt der Techniker und stellt fest das die Werte an der Dose/mit eigenem Kabelmodem in Ordnung sind und das Kabelmodem des Kunden ein Problem hat, wirds für den Kunden kostenpflichtig.
Fabian
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Fabian »

guenter24 hat geschrieben: Das ist so aber nicht ganz richtig.
Wer mit (k)einer Telefonleitung von KD zufrieden ist, kann jeden beliebigen Router hinter sein Kabelmodem betreiben!
Es geht aber um die Zugangsdaten für Telefoniedaten, die KDG vermarktet.
KDG definiert das Modem als auch den von KDG gelieferte Router als zum eigenen Netz gehörig.
Das wird sich ändern, wenn der Netzanschluss jetzt eindeutig so defniert wird, dass Router und Modem als Endgeräte nicht mehr zum KDG Netz gehören.
guenter24 hat geschrieben:Wer dann doch mehr Telefonie möchte, dem stehen diverse SIP-Anbieter zur Verfügung.
Ist doch letztlich alles eine Frage, was dem Kunden die Sache wert ist.
Das ist im Moment sicher sinnvoll, auch in bezug auf Zuverlässigkeit sind eventuelle Mehrausgaben bei der Telekom eventuell gerechtfertigt.
Ich kann mir vorstellen, dass KDG seine Telefonie Tarife ändert, wenn sie Zugangsdaten herausrücken müssen.
Fabian
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Fabian »

Besserwisser hat geschrieben: Und wer korrigiert dann auf wessen Kosten die Modemwerte, wenn sie außerhalb der Toleranzpegel liegen?
Bisher gehörte ja das Kabelmodem/der Kabelrouter noch KD.
Die zulässigen Modems sind ja zertifiziert, sodass sie leicht auswechselbar sind.
Das Risiko liegt bei demjenigen, der den Einbau durchführt.

Schwieriger wird es, wenn der HÜP als Netzanschluss definiert wird. Dann dürften nur hierfür zugelassene (zertifizierte) Werkstätten die Anschlüsse machen.
PrinzVonBillAir
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von PrinzVonBillAir »

Fabian hat geschrieben:Ich kann mir vorstellen, dass KDG seine Telefonie Tarife ändert, wenn sie Zugangsdaten herausrücken müssen.
Welche Zugangsdaten? Bei allen Routern/Modems (außer den FritzBoxen) gibt es ja keine, da VoC. Und es kann ja keiner KD vorschreiben bei allen Tarifen VoIP mit Zugangsdaten einzusetzen.
Meiner Meinung nach wird sich nicht viel ändern. Ich könnte mir vorstellen, dass alle Tarife standardmäßig über VoC abgewickelt werden (wie jetzt auch), außer man zahlt einen Betrag (beispielsweise 5 €/Monat) und erhält dann VoIP mit mehreren Leitungen, preislich hat sich dann zu der jetzigen Situation nichts geändert.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von 1000byte »

Ich bezweifle auch, das sich so viel ändern wird.
Schon jetzt kann ich hinter dem "Zwangsmodem/router" einen eigenen (zusätzlichen Router) betreiben. Trotzdem bleiben die Telefoniedaten und die Anmeldedaten am "Zwangsgerät".
Interessant würde es erst dann werden, wenn man wirklich eigene Router oder Modems registrieren kann und wenn auch die SIP/VoIP Daten herausgegeben werden, sodass ich diese in eigenen Geräten eintragen kann.

Hierfür wären aber sicher weitreichende Änderungen am System nötig.
Bei DOSIS ist alles immer noch ein wenig anders, als bei DSL.
Fabian
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Fabian »

Bei VoC wird von KDG jetzt nur eine Leitung geschaltet. Da braucht man keine "Zugangskennung".
So wird das im Entwurf der Transparenzverfügung genannt.

Allerdings kann man aufgrung des neuen Gesetzes das Modem selbst aussuchen. Das sehe ich schon als wichtige Änderung. Es gab auch mal Kabelmodems von Siemens mit ISDN Ausgang.
Das wäre etwas für mich, da ich 2 VoC Ausgänge am Kabelmodem habe, die beide aktiv sind.

Bei Tarifen mit VoIP ist der Besitz der Zugangskennung eine wichtige Änderung, da nicht mehr die Fritzbox von KDG gemietet werden muss.
Kunden können vorhandene Geräte benutzen und ggf. schnell Ersatz beschaffen.
Auch spezielle Kundenwünsche, wie z.B. die Umsetzung der 4 Leitungen im Businesstarif auf zwei S0-Bussen wäre dann einfach möglich.
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koaschten
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von koaschten »

Du brauchst die Zugangsdaten doch gar nicht, die Telekom betankt doch auch Fremd-Fritten mit VOIP via TR-069, warum soll KDG das nicht können? Von Wollen rede ich noch nicht ;)
Fabian
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Fabian »

Durch ergänzende Änderungen im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) will die Regierung sicherstellen, dass alle Arten von Endgeräten, und damit auch Kabelmodems, von der
Liberalisierung erfasst sind.
Soweit bisher vermutet wurde, sollte dies dadurch erreicht werden, dass der Netzanschlusspunkt neu definiert wird.
Natürlich besteht dann aber noch sehr viel Handlungsspielraum, weil die Schnittstelle mit dem Netzanschlusspunkt nicht eindeutig definiert ist.
VoC oder VoIP ist möglich.
Automatische Fernkonfigiration mit TR-69 Protokoll oder manuelle Eingabe der VoiP Zugangskennung ist möglich.
Wenn "alle Arten von Endgeräten" liberalisiert werden sollen, wird die geänderte FTEG das vielleicht klarstellen.
Fabian
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Fabian »

Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikations-Endgeräten – TK-Endgerätegesetz

Das Gesetzesvorhaben dient der Anpassung der gesetzlichen Normen über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) und im Telekommunikationsgesetz (TKG), um die Endgerätefreiheit zu gewährleisten. Dazu wird festgelegt, dass die TK-Diensteanbieter dem Teilnehmer den Anschluss und die Nutzung bestimmter Telekommunikationsendeinrichtungen nicht zwingend vorschreiben dürfen. Der Netzzugang ist als passiver Netzabschlusspunkt auszugestalten.
https://netzpolitik.org/2015/vorhabendo ... estrichen/