Routerzwang soll nun doch fallen

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/CommScope-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom- bzw. Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Fabian
Insider
Beiträge: 3138
Registriert: 14.06.2009, 14:21
Bundesland: Rheinland-Pfalz

Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Fabian »

Besserwisser hat geschrieben: Dann stellt dir KD einen großen Kabelrouter in die abgeschlossene Kellerverteilung
und du bekommst eine (passive) Netzwerkdose mit einer 192er IP in die Bude.
Da kannst du dein Zeugs dran anschließen.
Das wäre ein Verstoss gegen das neue Gesetz.
Die Festlegung des „Zugangs
zum öffentlichen Telekommunikationsnetz“ obliegt nicht den Netzbetreibern.
Die
europäischen Vorgaben haben zum Ziel, einen offenen, wettbewerbsorientierten
Warenverkehr von Telekommunikationsendeinrichtungen im europäischen Binnenmarkt
und deren technologieneutrale Weiterentwicklung zu ermöglichen. Mit
diesem Ziel nicht vereinbar wäre eine Befugnis der Netzbetreiber, über die
Schnittstellenbeschreibung die Reichweite des öffentlichen Telekommunikationsnetzes
selbst festzulegen und damit Endgeräte als integralen Bestandteil des öffentlichen
Telekommunikationsnetzes zu definieren.
guenter24
Insider
Beiträge: 2245
Registriert: 09.04.2011, 13:50

Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von guenter24 »

Boba Fett hat geschrieben:
Besserwisser hat geschrieben: Dann stellt dir KD einen großen Kabelrouter in die abgeschlossene Kellerverteilung
Können die gerne machen. Kostet dann 40€ Monatsmiete für den Kellerraum. :P
Was dann auf die angeschlossenen Kunden umgelegt wird.
Oder kein kostenloser Stellplatz im Keller, keine Versorgung...
Benutzeravatar
Besserwisser
Insider
Beiträge: 5839
Registriert: 01.08.2010, 16:15
Wohnort: zu Hause
Bundesland: Thüringen

Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Besserwisser »

In ordentlich gebauten Mehrfamilienhäusern ist doch die KD-Technik schon in abschließbaren Metallschränken
(30 x 40, 40 x 40, 60 x 40 bzw. 80 x 60 cm) untergebracht.
Damit war das Eigentümereinverständnis seit dem Bau schon vorhanden.

Nur in Rabaukenhäusern wurden die Bauteile einfach offen an die Wand gepappt.
Da kann auch jeder dran rumfummeln.

:fahne:
Diva4
Newbie
Beiträge: 9
Registriert: 20.07.2015, 21:07

Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Diva4 »

Fabian hat geschrieben:
Besserwisser hat geschrieben: Dann stellt dir KD einen großen Kabelrouter in die abgeschlossene Kellerverteilung
und du bekommst eine (passive) Netzwerkdose mit einer 192er IP in die Bude.
Da kannst du dein Zeugs dran anschließen.
Das wäre ein Verstoss gegen das neue Gesetz.
Nein! Der Gesetzentwurf schreibt nur einen "passiven Netzabschlusspunkt" vor, aber kein "passives Netzabschlussgerät". Eine "passiver Netzabschlusspunkt" ist z.B. eine RJ-45 Netzwerkdose, die auch hinter einem Kabelmodem angeordnet sein kann. Ich bezweifele, dass sich die Kabelnetzbetreiber auf die Kabelkoaxdose als Netzabschlusspunkt einlassen werden. D.h. Kabelrouter ala Fritzbox 6490 werden zukünftig in Deutschland nicht mehr zugelassen sein, da der Netzabschlusspunkt innerhalb des aktiven Gerätes liegt.
Entscheidend ist nur, dass der Netzabschlusspunkt den Anschluss eines selbst gewählten Endgerätes (Computer, Fritzbox, Telefonanlage, etc.) erlauben muss.
reneromann
Insider
Beiträge: 4923
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von reneromann »

Diva4 hat geschrieben:
Fabian hat geschrieben:
Besserwisser hat geschrieben: Dann stellt dir KD einen großen Kabelrouter in die abgeschlossene Kellerverteilung
und du bekommst eine (passive) Netzwerkdose mit einer 192er IP in die Bude.
Da kannst du dein Zeugs dran anschließen.
Das wäre ein Verstoss gegen das neue Gesetz.
Nein! Der Gesetzentwurf schreibt nur einen "passiven Netzabschlusspunkt" vor, aber kein "passives Netzabschlussgerät". Eine "passiver Netzabschlusspunkt" ist z.B. eine RJ-45 Netzwerkdose, die auch hinter einem Kabelmodem angeordnet sein kann. Ich bezweifele, dass sich die Kabelnetzbetreiber auf die Kabelkoaxdose als Netzabschlusspunkt einlassen werden
Prinzipiell bleibt aber die Frage, ob ein [Kabel-]Modem zum Netz gehört -oder- ob es zur Kundenausstattung gehört.
Ich gehe davon aus, dass das Kabelmodem NICHT zum Netz gehört, auch wenn dies Probleme mit sich bringen wird (bspw. weil KD auf Docsis Y umsteigen will, während der Kunde nur ein Modem für Docsis X [wobei X < Y] hat).
D.h. Kabelrouter ala Fritzbox 6490 werden zukünftig in Deutschland nicht mehr zugelassen sein, da der Netzabschlusspunkt innerhalb des aktiven Gerätes liegt.
Entscheidend ist nur, dass der Netzabschlusspunkt den Anschluss eines selbst gewählten Endgerätes (Computer, Fritzbox, Telefonanlage, etc.) erlauben muss.
Na ja, entweder Koax-Dose ist der Endpunkt, dann wären Kabelrouter ähnlich wie DSL-Router völlig legitim -oder- es wird wirklich ein RJ45-Anschluss hinter einem Kabel-Modem zum Endpunkt - wobei dann natürlich KD die ganzen Zugangsdaten für die VoIP-Telefonie herausgeben müsste - schließlich sind zwei verschiedene Endpunkte [einer für INet und einer für Tel] laut deiner Argumentation ja nicht zulässig...
Wobei die Modem-Geschichte dazu führen würde, dass Kabel-Nutzer zwingend zwei Geräte betreiben müssten - das Kabel-Modem als Teil der Netzinfrastruktur und nachgeschaltet den selbst gewählten eigenen Router/Telefonanlage/was auch immer.
Fabian
Insider
Beiträge: 3138
Registriert: 14.06.2009, 14:21
Bundesland: Rheinland-Pfalz

Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Fabian »

Interessant ist in dem Zusammenhang folgender Link

https://www.lancom-systems.de/blog/rout ... efreiheit/
Noch während der Notifizierung wurde die von der Bundesregierung vorgelegte „Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation (NGA)-Breitbandversorgung“ von der Europäischen Kommission genehmigt. Auch hier findet sich „unser“ Thema wieder. § 5 des Dokuments macht die Förderung ganz eindeutig abhängig von der Endgerätefreiheit: „Dem Endkunden muss es überlassen bleiben, selber eine Setup-Box zwischen Breitbandanschluss und dem Computer auszuwählen. Er darf nicht verpflichtet werden, ein unternehmensspezifisches Gerät einzusetzen. Die Technologieneutralität bezieht sich auf alle Teile des Netzes.“ Nur wer als ISP diese Voraussetzung erfüllt, darf sich über Unterstützung aus dem 3 Mrd. Euro schweren Fördertopf für den Breitbandausbau freuen.
http://www.breitband-niedersachsen.de/f ... 042015.pdf

Hierfür zuständig ist das Bundesverkehrsministerium.

Ebenfalls fast zeitgleich wurde dem Routerzwang auf europäischer Ebene eine klare Absage erteilt. In den am 8. Juli beschlossenen Regelungen zur Netzneutralität und Roaming findet sich hierzu eine Passage, die auch User in anderen europäischen Ländern erfreuen dürfte: „End-users should be free to choose between various types of terminal equipment (as defined in Directive 2008/63/EC on competition in the markets in telecommunications terminal equipment) to access the internet. Providers of internet access services should not impose restrictions on the use of terminal equipment connecting to the network […].“
Die Ansicht, dass das Modem noch zum Netz der Kabelnetzbetreiber gehören muss, wird von den Kabelnetzbetreibern vertreten, m.E. jedoch nicht vom Ersteller des Gesetzentwurfs (BMWi) und der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur hatte hierzu eine Anhörung gemacht,
bei der u.a. auch die Gerätehersteller anderer Ansicht waren als die Kabelnetzbetreiber.
Diva4
Newbie
Beiträge: 9
Registriert: 20.07.2015, 21:07

Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Diva4 »

reneromann hat geschrieben: Na ja, entweder Koax-Dose ist der Endpunkt, dann wären Kabelrouter ähnlich wie DSL-Router völlig legitim -oder- es wird wirklich ein RJ45-Anschluss hinter einem Kabel-Modem zum Endpunkt - wobei dann natürlich KD die ganzen Zugangsdaten für die VoIP-Telefonie herausgeben müsste - schließlich sind zwei verschiedene Endpunkte [einer für INet und einer für Tel] laut deiner Argumentation ja nicht zulässig...
Wenn Du bei einem Provider sowohl Internet als auch Telefonie bestellt hast, wäre es auch zulässig, wenn das Netzabschlussgerät eine Steckdose für Internet (RJ45) und eine Steckdose für Telefon bietet (z.B. TAE oder S0) - andernfalls ist der Provider nach dem Gesetzenwurf verpflichtet, dir die VoIP Zugangsdaten zu geben.
Wobei die Modem-Geschichte dazu führen würde, dass Kabel-Nutzer zwingend zwei Geräte betreiben müssten - das Kabel-Modem als Teil der Netzinfrastruktur und nachgeschaltet den selbst gewählten eigenen Router/Telefonanlage/was auch immer.
Dieser Punkt ist aber nicht im Gesetzentwurf addressiert. Die Anzahl der Geräte und die dafür anfallenden Stromkosten sind eher ein Thema für die kommende Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur.
Fabian hat geschrieben:Die Ansicht, dass das Modem noch zum Netz der Kabelnetzbetreiber gehören muss, wird von den Kabelnetzbetreibern vertreten, m.E. jedoch nicht vom Ersteller des Gesetzentwurfs (BMWi) und der Bundesnetzagentur.
Ich halte den Gesetzentwurf des BMWi für nicht sehr klar und die dazu gehörende Begründung für ziemlich umständlich. Die damit geänderten Gesetze gelten ja auch für andere Telekommunikationsysteme. Ein ISDN Mehrgeräteanschluss zeichnet sich auch durch ein aktives Netzabschlußgerät aus (NTBA), der passive Netzabschlusspunkt ist in diesem System die UAE Dose mit dem S0 Bus hinter dem NTBA. Die ISDN Endgeräte werden an den S0 Bus angeschlossen. Ich sehe daher keinen logischen Unterschied zwischen einem Kabelmodem und einem NTBA.
reneromann
Insider
Beiträge: 4923
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von reneromann »

Diva4 hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben: Na ja, entweder Koax-Dose ist der Endpunkt, dann wären Kabelrouter ähnlich wie DSL-Router völlig legitim -oder- es wird wirklich ein RJ45-Anschluss hinter einem Kabel-Modem zum Endpunkt - wobei dann natürlich KD die ganzen Zugangsdaten für die VoIP-Telefonie herausgeben müsste - schließlich sind zwei verschiedene Endpunkte [einer für INet und einer für Tel] laut deiner Argumentation ja nicht zulässig...
Wenn Du bei einem Provider sowohl Internet als auch Telefonie bestellt hast, wäre es auch zulässig, wenn das Netzabschlussgerät eine Steckdose für Internet (RJ45) und eine Steckdose für Telefon bietet (z.B. TAE oder S0) - andernfalls ist der Provider nach dem Gesetzenwurf verpflichtet, dir die VoIP Zugangsdaten zu geben.
Zumindest der letzte Teilsatz hört sich schon mal gut an...
Denn sofern die VoIP-Daten herausgegeben werden, könnte(!) der Kunde auch endlich andere Anbieter neben seinem Hauptanbieter in seinem Endgerät einrichten (statt wie bei KD auf KD-only beschnitten zu werden).
Wobei die Modem-Geschichte dazu führen würde, dass Kabel-Nutzer zwingend zwei Geräte betreiben müssten - das Kabel-Modem als Teil der Netzinfrastruktur und nachgeschaltet den selbst gewählten eigenen Router/Telefonanlage/was auch immer.
Dieser Punkt ist aber nicht im Gesetzentwurf addressiert. Die Anzahl der Geräte und die dafür anfallenden Stromkosten sind eher ein Thema für die kommende Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur.
Super - da ist also der Haken. Auf den Energiesparfaktor und den Platzbedarf hat also keiner geachtet...
Also ähnlich wie "RoHS" und "Energiesparlampe" - erst wird in der E-Technik so gut wie alles an schädlichen Zusatzstoffen verboten, u.a. auch das bleihaltige Lötzinn, aber dann wird forciert, dass Energiesparlampen gekauft werden sollen, welche Quecksilber enthalten.
Fabian hat geschrieben:Die Ansicht, dass das Modem noch zum Netz der Kabelnetzbetreiber gehören muss, wird von den Kabelnetzbetreibern vertreten, m.E. jedoch nicht vom Ersteller des Gesetzentwurfs (BMWi) und der Bundesnetzagentur.
Ich halte den Gesetzentwurf des BMWi für nicht sehr klar und die dazu gehörende Begründung für ziemlich umständlich. Die damit geänderten Gesetze gelten ja auch für andere Telekommunikationsysteme. Ein ISDN Mehrgeräteanschluss zeichnet sich auch durch ein aktives Netzabschlußgerät aus (NTBA), der passive Netzabschlusspunkt ist in diesem System die UAE Dose mit dem S0 Bus hinter dem NTBA. Die ISDN Endgeräte werden an den S0 Bus angeschlossen. Ich sehe daher keinen logischen Unterschied zwischen einem Kabelmodem und einem NTBA.
Nein, ein NTBA ist nicht zwingend aktiv (im Sinne von aktiv mit Strom zu versorgen), sondern kann und wird bei den meisten Nutzern ohne Strom aus der Steckdose betrieben. Denn im Gegensatz zum Kabelmodem/DSL kennen sowohl ISDN als auch Analogtelefonie die Fernspeisung vom Amt/Anbieter.
Aber ja, letzten Endes wäre ein Kabelmodem mit eben jenem NTBA zu vergleichen, sofern das Modem wirklich nur ein Modem ist (also die blanke Medienumsetzung macht und für den eigentlichen Traffic völlig transparent ist). Leider gibt's solche "wirklichen" Modems aber kaum/gar nicht - denn selbst die einfachen Modems von vor ein paar Jahren (u.a. Motorola Surfboard SB-5121E) haben ja intern schon die Voice-Schnittstelle und beschneiden den Endnutzer auf ein analoges Endgerät (statt VoIP durchzureichen -oder- zumindest einen S0-Bus zu bieten).
Fabian
Insider
Beiträge: 3138
Registriert: 14.06.2009, 14:21
Bundesland: Rheinland-Pfalz

Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Fabian »

Diva4 hat geschrieben:
Ich halte den Gesetzentwurf des BMWi für nicht sehr klar und die dazu gehörende Begründung für ziemlich umständlich. Die damit geänderten Gesetze gelten ja auch für andere Telekommunikationsysteme. Ein ISDN Mehrgeräteanschluss zeichnet sich auch durch ein aktives Netzabschlußgerät aus (NTBA), der passive Netzabschlusspunkt ist in diesem System die UAE Dose mit dem S0 Bus hinter dem NTBA. Die ISDN Endgeräte werden an den S0 Bus angeschlossen. Ich sehe daher keinen logischen Unterschied zwischen einem Kabelmodem und einem NTBA.
Der passive Netzabschlusspunkt bei ISDN ist die TAE-Dose, und wenn du willst, kannst du den NTBA nach dem neuen Gesetz ja austauschen.

Im Gesetzentwurf wird erläutert
Ein dazwischengeschaltetes Gerät darf keine Verstärkerwirkung,
Steuerungsfunktion auf Protokollebene oder eigene Energieaufnahme
aufweisen.
Das trifft sowohl für Router als auch Modems zu.

Es wird auch von der ANGA (Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.) in ihrer Stellungnahme so verstanden.
So übernimmt das Kabelmodem als Netzabschlussgerät eine zentrale Rolle bei der
Bereitstellung von Diensten über das Kabelnetz, indem es den einzelnen Anschluss
adressierbar macht. Sofern das Kabelmodem infolge der Festlegung eines passiven
Netzabschlusspunkts dem Einflussbereich des Netzbetreibers entzogen würde, könnte
dieser die Verlässlichkeit der über das Kabel erbrachten Dienste, insbesondere
hinsichtlich der vereinbarten Bandbreiten und Qualitäten, nicht mehr garantieren – und
das nicht nur für den jeweiligen Nutzer, sondern für alle Nutzer im betreffenden Netzabschnitt.
Diva4
Newbie
Beiträge: 9
Registriert: 20.07.2015, 21:07

Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Diva4 »

Fabian hat geschrieben: Der passive Netzabschlusspunkt bei ISDN ist die TAE-Dose, und wenn du willst, kannst du den NTBA nach dem neuen Gesetz ja austauschen.
Die TAE-Dose ist der passive Netzabschlusspunkt für POTS, nicht für ISDN. Der NTBA ist das Netzabschlussgerät bei einem ISDN-Basisanschluss und deshalb Teil des Netzes. Kein ISDN Endgerät wird an der TAE-Dose direkt angeschlossen, sondern an dem S0-Bus hinter dem NTBA.

Ich betone nochmal, dass das Ziel des Gesetzentwurfes ist, eine freie Wahl des Endgerätes sicherzustellen. Der Netzbetreiber ist deshalb verpflichtet den Netzabschluss beim Endkunden so einzurichten, dass diese freie Wahl möglich ist. Das ist eigentlich nichts Neues, der Gesetzentwurf konkretisiert banal ausgedrückt nur, dass der Netzbetreiber dem Endkunden den Netzzugang über eine Steckdose ermöglichen muss.
Ein dazwischengeschaltetes Gerät darf keine Verstärkerwirkung,
Steuerungsfunktion auf Protokollebene oder eigene Energieaufnahme
aufweisen.
Das trifft sowohl für Router als auch Modems zu.
Es wird auch von der ANGA (Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.) in ihrer Stellungnahme so verstanden.
Die Stellungnahmen der Kabelnetzbetreiber zu dem ersten veröffentlichten Entwurf sind noch dadurch geprägt, dass unter dem Begriff "passiver Netzabschlusspunkt" ein "passives Netzabschlußgerät" verstanden wird - das ist verständlich, da die Begründung des Gesetzwurfes alles andere als klar formuliert war. Diese beiden Begriffe müssen aber unterschieden werden. In der Begründung der Version des Gesetzentwurfes, der bei der EU ausgelegt wurde heißt es dann aber neu:
Gemeint ist, dass der Netzabschlusspunkt hinter der letzten Leitwegebestimmung des Netzbetreibers liegen muss, mit der die mit der Nummer des Teilnehmers verknüpfte Endeinrichtung erreichbar ist.
In DOCSIS Kabelnetzen wird diese letzte Leitwegebestimmung aber im Kabelmodem getroffen, deshalb ist das Kabelmodem kein Endgerät, sondern Teil des Netzwerks und der Netzabschlusspunkt liegt hinter dem Kabelmodem. Mit der erweiterten Begründung hat der Gesetzgeber die Argumentation der Kabelnetzbetreiber übernommen.