Routerzwang soll nun doch fallen

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/CommScope-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom- bzw. Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
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Fabian
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Fabian »

Diva4 hat geschrieben: Kein ISDN Endgerät wird an der TAE-Dose direkt angeschlossen, sondern an dem S0-Bus hinter dem NTBA.
Richtig, aber der NTBA wird an die TAE-Dose angeschlossen, und die TAE-Dose wäre dann nach dem neuen Gesetz der Netzabschlusspunkt.
Diva4 hat geschrieben:Ich betone nochmal, dass das Ziel des Gesetzentwurfes ist, eine freie Wahl des Endgerätes sicherzustellen. Der Netzbetreiber ist deshalb verpflichtet den Netzabschluss beim Endkunden so einzurichten, dass diese freie Wahl möglich ist. Das ist eigentlich nichts Neues, der Gesetzentwurf konkretisiert banal ausgedrückt nur, dass der Netzbetreiber dem Endkunden den Netzzugang über eine Steckdose ermöglichen muss.
Er muss auch Zugangsdaten zur Verfügung stellen.
Diva4 hat geschrieben:Die Stellungnahmen der Kabelnetzbetreiber zu dem ersten veröffentlichten Entwurf sind noch dadurch geprägt, dass unter dem Begriff "passiver Netzabschlusspunkt" ein "passives Netzabschlußgerät" verstanden wird - das ist verständlich, da die Begründung des Gesetzwurfes alles andere als klar formuliert war. Diese beiden Begriffe müssen aber unterschieden werden.
Die Kabelnetzbetreiber wissen genau, um was es geht. Zu den Schnittstellen hat es nämlich eine längere Anhörung gegeben.
Diva4 hat geschrieben:In der Begründung der Version des Gesetzentwurfes, der bei der EU ausgelegt wurde heißt es dann aber neu:
Gemeint ist, dass der Netzabschlusspunkt hinter der letzten Leitwegebestimmung des Netzbetreibers liegen muss, mit der die mit der Nummer des Teilnehmers verknüpfte Endeinrichtung erreichbar ist.


Er muss hinter der letzten Leitwegebestimmung des Netzbetreibers liegen. Das trifft für den passiven Netzabschluss zu, wenn das Modem adressierbar ist. Aus dem Vertragsentwurf:
Unerheblich dabei ist, ob das Gerät, welches mit der Nummer oder Netzadresse
angesprochen wird, in der Hoheit des Netzbetreibers oder des Endkunden
liegt oder nicht erreichbar – weil beispielsweise ausgeschaltet – ist.
Ebenfalls ohne Belang ist es, ob das Netz eine Sternstruktur (bei Punkt-zu-
Punkt-Verbindungen wie DSL) oder eine Baumstruktur (bei Punkt-zu-Mehrpunkt-
Verbindungen wie in Breitbandkabelnetzen) aufweist.
Diva4 hat geschrieben:In DOCSIS Kabelnetzen wird diese letzte Leitwegebestimmung aber im Kabelmodem getroffen, deshalb ist das Kabelmodem kein Endgerät, sondern Teil des Netzwerks und der Netzabschlusspunkt liegt hinter dem Kabelmodem. Mit der erweiterten Begründung hat der Gesetzgeber die Argumentation der Kabelnetzbetreiber übernommen.
Das stimmt nicht.
Hinter dem Modem sitzt häufig noch ein Router oder es gibt eine Modem-Router Kombination.
Zielsetzung ist, dass der Nutzer diese Geräte nach eigenen Wünschen wählen kann und vom Provider die notwendigen Zugangsdaten erhält.
Archetim
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Archetim »

Dieser Einwand trifft aber nur auf die Telefonie zu. Aktuell kann ich ja durch den Bridgemode problemlos einen eigenen Router an das "Netzabschlussgerät Modem" anschließen, Zugangsdaten sind dafür nicht erforderlich.

Ich frage mich, was diese ganze Diskussion soll. Hier vertritt doch jeder (KNB, Gerätehersteller etc.) nur seine eigenen Interessen, die vielgepriesene und von z.B. den Geräteherstellern geforderte "Wahlfreiheit" für den Endnutzer ist doch nur ein Vorwand! Die wollen ihre Kisten verkaufen, das ist alles. Und mal ehrlich, außer vielleicht 1% technikaffiner Benutzer interessiert sich doch kein Kunde für die Schachtel, die da an der Wand hängt, Hauptsache sie funktioniert. Und wenn ich dann im Störungsfall nur eine Hotline anrufen muss und die sich nicht rausreden kann, ist das doch prima!

Ich hatte mal DSL von Versatel, dort wurde ein Steinzeit-Modem mitgeliefert, welches ich natürlich durch eine moderne Fritzbox ersetzt habe. Bei JEDEM Störungsfall durfte ich zuerst das gammelige Modem anschließen, vorher wurde die Störung nicht mal angenommen! Wohin soll das dann führen, wenn jeder sein eigenes, bei ebay geschossenes Modem anschließen kann? Ganz davon abgesehen, was schon Vorredner hier schrieben, dass ein ungeeignetes Gerät ein ganzes Segment erden kann, und damit auch Dritte beeinträchtigt. Das kann doch niemand wirklich wollen?

Da gibt es wirklich wichtigere Probleme, Stichwort Drosselung und Netzneutralität usw. Um sowas sollte sich mal der Gesetzgeber kümmern...

Sorry für das "Dampf ablassen", aber diese Diskussion hier ist meinen Augen vollkommen überflüssig!

mfg, Archetim
[VFKD] Internet & Phone 250/50, ASUS RT-AC66U_B1 an Arris TG3442DE (Bridge-Mode)
https://www.speedtest.net/result/14776497915.png
rstle

Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von rstle »

Seh ich nicht ganz so.
Habe noch Modem und 7270, diese derzeit durch 7390 ersetzt.
Stirbt mir die 7270 oder das Modem, bleibt mir nur die 6490.
Die hat bzw. kann aber nicht das, was ich brauche.
Außerdem kommt für mich eine Miete mit Extrakosten nicht in die Tüte.
Wobei mir die 60 Euronen im Jahr nicht so ganz schwerfallen, ist eine Prinzipfrage.
Alternative: Kündigung des Vertrages meinerseits.
Geht zwar bei mir ganz schnell, da keine MVL, ist aber nicht im Sinne des Erfinders.
Denn die Rufnummern aus dem Vertrag raus zu portieren, läßt KD ja auch nicht zu.
Außerdem ließe sich das Problem ganz schnell lösen, wer technisch unbedarft ist, kauft sowieso vom Blatt.
Die Anderen geben bei KD die MAC des Gerätes an, in der Mehrzahl sowieso FB,
die Box wird registriert und KD bräuchte nicht mal die Voipdaten rausgeben wenn so geheim.
Wobei mir das Geheimnis der Voipdaten nicht so ganz eingeht, lassen sich ja auslesen und in jeder Voipbox nutzen.
Natürlich besteht die Gefahr, daß KD die PW. mal ändert, dann wird's schwierig mit Voip,
habe ich aber in den Jahren noch nicht erlebt.
Wenn was kaputt geht, ist der Besitzer zuständig.
Das könnte im Vertrag stehen und schon ist KD aus der Zuständigkeit für diese Nutzer raus.
Die Zuständigkeit endet dann am Modem und gut ist.
Übrigens besteht die CWMP auch nur aus einem Zusatz zur MAC Adresse.
steve0564
Kabelexperte
Beiträge: 984
Registriert: 11.05.2010, 13:00

Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von steve0564 »

rstle hat geschrieben: Denn die Rufnummern aus dem Vertrag raus zu portieren, läßt KD ja auch nicht zu.
[OT]
Bei Kündigung oder aus einem laufenden Vertrag? Sollte eigentlich beides gehen. Hast du dafür einen beweiskräftigen Link?
Genau das hatte ich nämlich demnächst vor.
[/OT]
Anbindung: KD 32/2
Router: AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270v2, FW 54.05.22
VoIP: sipgate, easybell, KD, intervoip
Telefone: AVM MT-F, mehrere Siemens-Dects
rstle

Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von rstle »

Bei einer Kündigung muß KD zumindest die mitgebrachten Nummern freigeben.
In einem laufenden Vertrag sind sie Bestandteil des Vertrages.
Ich wollte von meinen historisch gewachsenen 10 Nummern (inkl. 2 direkt von KD) 4 löschen, selbst das war unmöglich.
KD kann man nur durch eine komplette Kündigung zur Veränderung zwingen.
Aber probiers mal raus zu portieren. Mir ist es nicht gelungen.
Ich warte auch nur noch auf die Preiserhöhung als Anstoß, nicht wegen der 2 Euronen mehr,
sondern weil ich mich vor dem Aufwand scheue den ein kompletter Wechsel nun mal so mitbringt.
Und ich weiß leider nur zu gut, was da alles passieren kann.

Aber wir kommen hier vom Thema ab, gehört ja eigentlich zu den Verträgen.
Silverio
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Silverio »

Das hilft zwar hier nicht direkt weiter...
Aber da doch viele Menschen an ihrer bekannten Nummer hängen, manchmal ja auch Gechäftsanschlüsse dran hängen, würde ich meine Telefonie nicht mehr so fest mit dem Internet-Provider verbinden.
Ich lasse inzwischen alles über 2 VoIP-Provider laufen, da bin ich völlig unabhängig vom Internetprovider.
Nicht jeden Tarif gibt es ohne Telefonie, aber die 5 oder 8 Euro sind es mir Wert.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
rstle

Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von rstle »

Richtig, nur zwischen wollen und können steht da leider KD.
Fabian
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Registriert: 14.06.2009, 14:21
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von Fabian »

Die Portierung von KDG zu Sipgate wurde hier 2012 beschrieben.
Sie möchten Ihren Vertrag Internet & Telefon 100 bei Kabel Deutschland weiterführen? Bitte vermerken Sie diesen Wunsch zusätzlich auf dem Portierungsformular.
Bitte entfernen Sie zusätzlich das Kreuz bei "Hiermit kündige ich den Anschluss bei ...". Sie erhalten dann im Rahmen der Portierung neue Rufnummern von Kabel Deutschland.
http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 2&start=40
rstle

Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von rstle »

Den Beitrag kenne ich, nur hat es da leider keine Rückmeldung über den Ablauf gegeben.
Meine Anfrage zur Portierung war übrigens 2014.
Deshalb bin ich da etwas misstrauisch, einen Vertrag ohne MVL gefährde ich nicht so gern.
Aber ich kann ja nochmal anfragen.
vdb
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen

Beitrag von vdb »

Hier http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sach ... -node.html ist alles beschrieben, wenn es nicht danach läuft, Beschwerde bei der BNA einreichen, danach öffnen sich Türen (hab ich selbst mitgemacht)